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Öl-Brennwerttherme: Förderung im Überblick

Bild: © stockcreations / Shutterstock.com

Das Heizen mit Öl ist nach wie vor weit verbreitet und fast 25 Prozent aller deutschen Hausbesitzer setzen auf die Technik. Möchten sie Energiekosten sparen und das Klima schonen, lohnt sich eine Modernisierung oder ein Austausch der alten Anlage. Denn das senkt den Verbrauch und damit auch die CO2-Emissionen. In einigen Fällen belohnt der Staat Investitionen in eine Öl-Brennwerttherme mit einer Förderung. Wann das der Fall ist und wie Sie von der aktuellen Förderung von Öl-Brennwertkesseln profitieren, erklären wir in den folgenden Abschnitten.

Das Wichtigste zur Förderung der Ölheizung

Kein Zuschuss für die neue Ölheizung

Mit dem Klimapaket wurde für Öl-Brennwertthermen die Förderung gestrichen. Wenn Sie eine Ölheizung kaufen, können Sie die steuerliche Förderung der Handwerkerleistungen nutzen.

Fördermittel vom Finanzamt bis 2022

Einzige Ausnahme ist der Steuerbonus für die Sanierung. Diesen können Sanierer für das Jahr 2022 nutzen, um für die Ölheizung eine Förderung in Höhe von 20 Prozent zu erhalten.

Ölheizung mit einer Förderung erweitern

Erweitern Sie eine neue oder bestehende Anlage um regenerative Energien, sorgen Sie auch für die Zukunft vor. Beachten Sie, dass nur für das System auf Basis erneuerbarer Energien gefördert wird.

Staatlichen Förderung für Öl-Brennwertthermen eingestellt

Noch vor einigen Jahren erhielten Sanierer attraktive Zuschüsse oder Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen für den Einbau einer Öl-Brennwertheizung. Die Förderung von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wurde jedoch im Jahr 2020 eingestellt. Stattdessen führte die Regierung einen Austauschbonus für alte Ölheizungen ein, den es inzwischen für alle bestehenden und auf fossilen Energieträgern basierenden Heizsysteme gibt. Wer heute eine Öl-Brennwerttherme oder einen Öl-Brennwertkessel einbaut, erhält daher keine Fördermittel mehr vom Staat. 

Einzige Ausnahme ist die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen. Nutzen Sie diese, können Sie 20 Prozent der beim Einbau anfallenden Lohnkosten von der Steuer absetzen. Die Kosten geben Sie dazu in der nächsten Einkommenssteuererklärung an, sofern die Maßnahme in einer selbst genutzten Immobilie stattfindet.

Ölheizung nicht für Effizienzhausstufe anrechenbar

Sanieren Sie ein bestehendes Haus zum Effizienzhaus, erhalten Sie Fördermittel auch mit einer Ölheizung. Die Kosten der überwiegend fossilen Heiztechnik lassen sich allerdings nicht anrechnen. Geht es um die finanzielle Unterstützung für einen Neubau, sind die Anforderungen schärfer. Hier erreichen Sie die nötige Effizienzhausstufe mit einer Ölheizung nicht.

Auch ohne Förderung: Ein Wechsel zu Ölbrennwert lohnt sich 

Läuft in Ihrem Keller eine alte Ölheizung, verbraucht diese oft mehr Energie als nötig. Sie verursacht hohe Heizkosten und stößt viel Kohlenstoffdioxid aus. Ersetzen Sie die alte Anlage durch eine Öl-Brennwerttherme, lohnt sich das auch ohne Förderung. Denn die neue Anlage arbeitet meist deutlich effizienter. Sie senkt Ihre Heizkosten um bis zu 30 Prozent und stößt spürbar weniger CO2 aus. Letzteres schont nicht nur die Umwelt, es entlastet auch ihre Geldbörse, da die CO2-Abgabe für fossile Brennstoffe geringer ausfällt.

Heizungen im Gebäudebestand mit finanzieller Hilfe optimieren

Ist die bestehende Anlage noch intakt, sind die Einsparungen geringer und ein Austausch lohnt sich nicht in jedem Fall. Einsparpotenziale gibt es dennoch häufig. Um diese zu nutzen, können Sie die Heizung optimieren. Für Maßnahmen wie den hydraulischen Abgleich oder das Einstellen der Ölheizung mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik erhalten Sie eine Förderung vom Staat.

Öl-Brennwertheizung kombinieren und auf die Zukunft vorbereiten

Hohe Einsparpotenziale nutzen Sie auch durch eine Erweiterung der bestehenden Anlage. Installieren Sie beispielsweise eine Solaranlage, eine Wärmepumpe oder eine Biomasseanlage, erhalten Sie für die Ergänzung der Öl-Brennwertheizung eine Förderung vom Staat. Verfügbar ist diese bei bestehenden und neuen Ölheizungen. Auch wenn die Kosten für Ihren neuen Viessmann Öl-Brennwertkessel nicht berücksichtigt werden, rüsten Sie sich auf diese Weise bestmöglich für die Zukunft. Denn Sie setzen vermehrt auf regenerative Energien und haben mit der Ölheizanlage einen zuverlässigen Rückhalt. Von Letzterem profitieren Sie, wenn Solaranlagen nicht mehr genügend Leistung liefern oder Wärmepumpen an kalten Tagen zu viel Strom verbrauchen.

Bild: © Africa Studio / Shutterstock.com

Finanzielle Unterstützung für die Optimierung alter Ölheizungen

Fördermittel für die Heizungsoptimierung gibt es für zahlreiche Maßnahmen, die zur Verbesserung der Energieeffizienz führen. Denn diese senken die Heizkosten und sparen CO2 ein. Voraussetzung ist, dass Ihre Öl-Brennwerttherme oder Ihr Ölbrennwertkessel nicht älter als 20 Jahre ist. Das Gebäude selbst muss mindestens fünf Jahre alt sein und die Maßnahmen sind von Fachhandwerkern durchzuführen. Erfüllen Sie diese Vorgaben, bekommen Sie Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent unter anderem für:

  • den hydraulischen Abgleich der bestehenden Anlage
  • die Einstellung der Heizkurve Ihrer Heizungsanlage 
  • den Austausch alter Wasser- und Heizungspumpen 
  • das Dämmen von Leitungen im unbeheizten Bereich
  • den Einbau von Heizkörpern oder Flächenheizungen

Schlägt ein individueller Sanierungsfahrplan die Optimierung Ihrer Öl-Brennwertheizung vor, steigt die Förderung um weitere fünf Prozent. In diesem Fall erhalten Sie den sogenannten iSFP-Bonus.

Antragstellung vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen

Erhältlich sind die Fördermittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Über dieses beantragen Sie die Mittel vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen online. Möchten Sie auch den iSFP-Bonus für sich nutzen, benötigen Sie die Bestätigung eines Energieberaters der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Warten Sie auf den Zuwendungsbescheid vom Fördergeber, bevor Sie mit der Umsetzung der Maßnahmen beginnen.

Nachträglich gibt es den Steuerbonus für viele Sanierungsvorhaben

Haben Sie bereits Aufträge vergeben, steht die BAFA-Förderung für die Optimierung Ihrer Öl-Brennwertheizung nicht mehr zur Verfügung. Eine Alternative bietet dann der Steuerbonus für die Sanierung. Diesen erhalten Sie nachträglich in Höhe von 20 Prozent der Kosten, wenn es sich um Maßnahmen in einem mindestens zehn Jahre alten und selbst genutzten Haus handelt. Der Steuerbonus lässt sich verteilt über drei Jahre von Ihrer Einkommensteuerlast abziehen. Um beim Optimieren der Ölheizung von der maximalen Förderhöhe zu profitieren, sollte Ihre Steuerlast hoch genug sein. Außerdem benötigen Sie eine von Ihrem Handwerker unterzeichnete Fachunternehmererklärung nach dem Muster des Finanzamts.

Achtung: Diesen Bonus können Sie nur noch für Optimierungen und Sanierungen im Zusammenhang mit fossilen Energieträgern für 2022 in Betracht ziehen.

Fördermittel für die Kombinationen mit erneuerbaren Energien     

Auch beim Kauf einer Öl-Hybridheizung ist die Förderung möglich. Erhältlich sind dabei Zuschüsse ausschließlich für die Erneuerbare-Energien-Anlagen, die Sie mit einer neuen oder bestehenden Ölheizung koppeln. Wie hoch die Zuschüsse ausfallen, hängt dabei von der Art der Umweltheizung ab, wie die folgende Übersicht zeigt:

  • 10 Prozent für eine neue Biomasseheizung (nur in Kombination mit einer Solarthermie oder Wärmepumpe)
  • 25 Prozent für eine Solarthermieanlage
  • 25 bis 30 Prozent für eine Wärmepumpe

Besonders lukrativ ist es, für einen Öl-Brennwertkessel mit Solar die Förderung zu beantragen. Denn auf diese Weise steigen die Kosten nur wenig. Im Betrieb sparen Sie jedoch viel Heizöl ein, da die Ölheizung in der warmen Jahreszeit nicht mehr benötigt wird. Genau wie bei allen anderen Kombinationen gilt auch hier: Die Förderung der Öl-Hybridheizung erhalten Sie nur für den regenerativen Anteil. Wenn Sie eine Ölheizung kaufen, gibt es für diese keine Förderung. ab 2026 wird der Einbau von Ölheizungen auch nur noch in Ausnahmefällen erlaubt sein. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Austauschpflicht für Ölheizungen

Fördermittelabfrage

Erfahren Sie mehr über die Förderprogramme in Ihrer Region. Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und finden Sie heraus, welche Fördermittel für Ihren Standort in Frage kommen.

Viessmann Fördermittel-Datenbank

Mit unserer Fördermittel-Datenbank* können Sie sich mit zwei Klicks anzeigen lassen, welche Förderprogramme für Sie infrage kommen. Tragen Sie dazu in der nebenstehenden Abfrage einfach Ihre Postleitzahl und die gewünschte Fördermaßnahme ein. Nach wenigen Sekunden bekommen Sie eine Liste mit allen Förderprogrammen, die in Ihrer Region angeboten werden sowie die zutreffenden Programme von KfW und BAFA. 

Folgende Informationen können Sie der Liste entnehmen:

  • regionale Gültigkeit
  • Förderprogramm
  • Art der Förderung: z.B. Darlehen oder Zuschuss
  • Höhe der Förderung
  • Zielgruppe

*Die über die Online-Anfrage veröffentlichten Informationen und Angaben zur Förderung sind mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Allein maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien - rechtsverbindliche Angaben erhalten Sie bei den jeweils genannten Institutionen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Ausnahmen können sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben wie z.B. für die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Bewilligungen werden im Übrigen ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von der jeweiligen Bewilligungsstelle erteilt.

Förderung der Öl-Hybridheizung beantragen: So funktioniert es

Genau wie bei der Optimierung einer bestehenden Öl-Brennwertheizung beantragen Sie die Förderung Ihrer Viessmann Öl-Hybrid-Anlage über die Webseite des BAFA. Haben Sie bereits Aufträge vergeben, ist das nicht mehr möglich. In vielen Fällen steht Ihnen mit dem Steuerbonus für die Sanierung dann jedoch eine Alternative zur Verfügung. Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den technischen Voraussetzungen geben wir im Beitrag zur Förderung der Heizung.

Öl-Brennwerttherme austauschen und hohe Förderung erhalten 

Wollen Sie in Zukunft ausschließlich mit regenerativen Energien heizen, steigt die Förderung weiter an. Denn bei einem Heizungsaustausch von Öl auf eine Wärmepumpe, eine Holzheizung oder eine Brennstoffzellenheizung erhalten Sie den Heizungs-Austausch-Bonus. Dieser ergänzt die Zuschussraten für die neuen Heizlösungen um weitere zehn Prozent, sodass insgesamt ein Fördersatz von 20 bis 40 Prozent möglich ist. Um davon zu profitieren, müssen Sie die alte Ölheizung außer Betrieb setzen und demontieren. Außerdem ist es Pflicht, zukünftig auf das Heizen mit fossilen Energieträgern vollständig zu verzichten. Den Bonus beantragen Sie dann zusammen mit der anderen Förderung für das neue Heiz- und Energiesystem.

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