Förderung der Holzheizung
Mit einer Förderung der Holzheizung unterstützt der Staat Sanierer von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Erhältlich sind Zuschüsse oder steuerliche Vergünstigungen für moderne Biomasseheizungen. Dazu zählen Scheitholzkessel, Pelletkessel, Hackschnitzelkessel und wasserführende Pelletöfen. Wir erklären Ihnen, wie Sie mit der Förderung die Kosten einer Viessmann Holzheizung senken und wie die Konditionen im Detail ausfallen.
Das Wichtigste zur Förderung einer Holzheizung
Fördermittel für Sanierer
Die Förderung der Holzheizung richtet sich vorrangig an Sanierer mindestens fünf Jahre alter Wohn- und Nichtwohngebäude.
Neubauförderung möglich
Im Neubau gibt es die Fördermittel für Scheitholz-, Pellet- oder Hackschnitzelheizungen nur beim Bau geförderter Effizienzhäuser.
Anträge rechtzeitig stellen
Zuschüsse gibt es nur, wenn die Antragstellung vor dem Maßnahmenbeginn erfolgt. Nachträglich bleibt der Steuerbonus.
Zuschüsse oder Steuerboni für verschiedene Biomasseanlagen
Geht es um die Förderung der Holzheizung, stehen Ihnen mehrere Angebote zur Wahl. Eines davon ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen. Die sogenannte BEG-EM-Förderung gibt es für erneuerbare Energien und Sanierungsmaßnahmen am Haus. Sie ist in Form von Zuschüssen erhältlich und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen. Die Förderhöhe liegt bei zehn Prozent. Nutzen Sie einen Heizungs-Austausch-Bonus, sind sogar 20 Prozent Förderung für Festbrennstoffkessel möglich.
Eine Alternative bietet der Steuerbonus für die Sanierung. Nutzen Sie diesen, können Sie 20 Prozent der Kosten Ihrer Viessmann Holzheizung von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass Sie ein mindestens zehn Jahre altes Wohngebäude selbst nutzen und die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Verfehlen Sie Letztere, bleibt mit dem Steuerbonus für Handwerkerleistungen eine weitere Alternative. Denn diesen erhalten Sie für alle Handwerkerleistungen an selbst genutzten Immobilien. Anrechenbar sind 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten. Für die Materialkosten gibt es in diesem Fall jedoch keine Förderung.
BEG-Förderung der Holzheizung für Neubau und Sanierung nutzen
Die Förderung von Holzheizungen vom BAFA gibt es für Scheitholz-, Pellet-, Hackschnitzel- sowie Kombikessel. Sie ist ebenso für wasserführende Pelletöfen erhältlich und mit Zuschüssen in Höhe von zehn Prozent verbunden. Seit Anfang 2023 gilt, dass dieser Fördersatz nur genehmigt wird, wenn Sie die Holzheizung mit einer solarthermischen Anlage oder mit einer Wärmepumpe kombinieren.
Eigentümer, Mieter oder Contractoren können die staatliche Förderung nutzen, sofern es sich um ein mindestens fünf Jahre altes Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt. Die Fördermittel sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt. Bei Mehrfamilienhäusern lassen sich maximal zehn Wohneinheiten anrechnen. Geht es um die Förderung der Holzheizung im Nichtwohngebäude, sind die jährlich anrechenbaren Kosten auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (beheizt) begrenzt.
Hinweis zum individuellen Sanierungsfahrplan
Bis zum Sommer 2022 gab es einen fünfprozentigen iSFP-Bonus für Arbeiten aus einem individuellen Sanierungsfahrplan. Dieser ist heute nicht mehr für den Austausch der Heizung nutzbar. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle oder eine Heizungsoptimierung gibt es die Extraförderung jedoch weiterhin.
Heizungs-Austausch-Bonus der BEG verspricht bessere Förderkonditionen
Tauschen Sie eine bestehende Heizungsanlage aus und verzichten zukünftig auf das Heizen mit fossilen Energieträgern? Dann profitieren Sie in vielen Fällen vom Heizungs-Austausch-Bonus und erhalten eine zehnprozentige Extraförderung. Das heißt insgesamt können Sie mit einer Förderung Ihrer Holzheizung von bis zu 20 Prozent rechnen. Voraussetzung für den Bonus ist, dass es sich bei der alten Heizung um eines der folgenden Systeme handelt:
Ölheizungsanlage
Kohleheizung (auch Öfen)
Nachtspeicherheizung
Gas-Etagenheizung
Gas-Zentralheizung
Während auszutauschende Heizsysteme grundsätzlich funktionieren müssen, gilt für zentrale Gasheizungen ein Mindestalter von 20 Jahren. Ob für Öl-, Gas- oder Holzheizung eine Austauschpflicht besteht, spielt bei der Förderung von Festbrennstoffkesseln hingegen keine Rolle.
Pflicht zur Kombination
Wie breits oben erwähnt, ist eine Holzheizung fortan nur noch förderbar, wenn Sie diese mit einer Wärmepumpe oder thermischen Solaranlagen kombinieren. Bei der Solarthermie ist im Vorfeld darauf zu achten, dass die Warmwasserbereitung vollständig über die solare Energie gedeckt werden kann. Dementsorechend muss die Anlage ausgelegt werden und eine entsprechende Dachfläche zur verfügung stehen.
Förderung der Holzheizung im Neubau nur für nachhaltige Effizienzhäuser
Wer für eine Feststoffheizung die Preise im Neubau senken möchte, erhält die Förderung nicht direkt. Denn dann steht lediglich die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Wohngebäude/Nichtwohngebäude (BEG WG/NWG) zur Verfügung. Diese gibt es in Form von Krediten mit Tilgungszuschüssen für den Bau von Effizienzhäusern 40 mit Nachhaltigkeitszertifikat. Der Tilgungszuschuss reduziert dabei die zurückzuzahlende Kreditsumme. Er beträgt fünf Prozent und liegt damit unter der Förderrate im Bestand.
Ausführliche Informationen
Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der Holzheizung beantragen
Eine Alternative zum BAFA-Zuschuss für die Holzheizung stellt der Steuerbonus für die Sanierung dar. Diesen erhalten Sanierer mindestens zehn Jahre alter und selbst genutzter Häuser. Sie können 20 Prozent der Kosten von der Einkommensteuer absetzen, müssen diese jedoch über einen Zeitraum von drei Jahren verteilen. Während sich im ersten und zweiten Jahr nach der Sanierung je sieben Prozent geltend machen lassen, sind für das dritte Jahr noch einmal sechs Prozent der Kosten anrechenbar. Wichtig zu wissen ist, dass die Förderung für Holzkessel und Pelletöfen nicht über der eigenen Einkommensteuerlast liegen kann. Ist Letztere sehr niedrig, fällt damit also auch die Holzheizung-Förderung geringer aus.
Alternative: 20 Prozent Steuerbonus für Handwerkerleistungen geltend machen
Entscheiden Sie sich für die BEG-Förderung oder den Steuerbonus für die Sanierung, sind hohe technische Mindestanforderungen zu erfüllen. Verfehlen Sie diese, bleibt der Steuerbonus für Handwerkerleistungen als Alternative. Diesen erhalten Sie bei nahezu allen Sanierungs-, Renovierungs- oder Erhaltungsarbeiten im Haus, wenn Sie die betreffende Immobilie selbst nutzen und einen Fachunternehmer beauftragen.
Erfüllen Sie diese Vorgaben, können Sie jedes Jahr bis zu 6.000 Euro an Handwerkerlohnkosten (Achtung: Keine Materialkosten) steuerlich geltend machen. Bei einer Förderrate von 20 Prozent beträgt die Förderung dabei maximal 1.200 Euro. Interessant ist das zum Beispiel, wenn Sie einen konventionellen Kaminofen austauschen und Förderung beantragen wollen. Denn BEG-Mittel und Steuerboni für die Sanierung gibt es sonst nur für wasserführende Anlagen mit automatischer Beschickung.
Holzheizung: Zuschüsse auch von Bundesländern und Kommunen
In vielen Fällen erhalten Sie auch Fördermittel von Ihrem Bundesland oder Ihrer Kommune. Da die Förderprogramme häufig zeitlich und finanziell begrenzt sind, lässt sich hier jedoch keine pauschale Angabe machen. Helfen kann ein Fachmann für Heizungsbau aus der Region. Dieser kennt die laufenden Förderprogramme und unterstützt bei der Antragstellung. Eine Hilfe im Förderdschungel bietet darüber hinaus der FörderProfi.
Technische Mindestanforderungen an Wärmeerzeuger für Biomasse
Ganz gleich, ob Sie die BEG-Mittel oder den Steuerbonus nutzen möchten, Sie müssen hohe Mindestanforderungen einhalten, wenn Sie sich für eine Biomasseheizung entscheiden. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Punkte:
- Der Wärmeerzeuger ist für den Einsatz naturbelassener Biomasse gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4, 5, 5a, 8 oder 13 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) bestimmt
- Jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad von 78 Prozent
- Kohlenmonoxid: 200 mg/m³ bei Nennwärmeleistung, 250 mg/m³ bei Teillastbetrieb (soweit Brennstoffe nach §3 Abs. 1 Nr. 8 der 1. BImSchV eingesetzt werden)
- Feinstaubausstoß von max. 2,5 mg/m³
- Pufferspeicher: Bei Pellet- und Hackschnitzelkessel und bei Pelletöfen mit Wassertasche mind. 30 Liter/kW, bei Scheitholzvergaser- und Kombikessel mind. 55 Liter/kW
- Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
Welche Geräte diese Anforderungen erfüllen, ist in der Liste förderfähiger automatisch beschickter Wärmeerzeuger und in der Liste manuell beschickter Holzheizungen beim BAFA einzusehen.
Kosten für Wärmeerzeuger und Umfeldmaßnahmen sind förderbar
Förderbar sind neben der Holzheizung auch Kosten für Arbeiten, die im Zuge der Heizungssanierung anfallen. Dazu gehören unter anderem:
- Arbeiten am Heiz- und Technikraum sowie Neubau, falls erforderlich
- Silos, Bunker und Lagerräume für Biomassepellets bzw. –hackschnitzel
- Wärmespeicher für Heizungs- und Trinkwasser als Ergänzung der Heizung
- Neubau, Erneuerung oder Anpassung von Abgassystemen und Schornsteinen
- Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage im Gebäudebestand
- Einbau voreinstellbarer Thermostatventile und Strangdifferenzdruckregler
- Austausch von Heizkörpern oder Einbau einer Flächenheizung
- Austausch alter Umwälzpumpen durch hocheffiziente neue Modelle
- Umbau der Heizungsanlage vom Einrohrsystem zum Zweirohrsystem
- Umstellung von Etagen- auf eine Zentralheizung mit Wärmeverteilung
- Dämmung von Rohrleitungen in nicht oder wenig beheizten Bereichen
- Anlagen und Komponenten zur Aufbereitung von Heizungswasser
Einen umfassenden Überblick gibt das BAFA im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen. Welche Kosten der Holzheizung anrechenbar sind, wenn Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen, zeigt eine Erläuterung des Bundesministeriums der Finanzen.
Hinweis zur Fördermittelabfrage: Die über die Online-Anfrage veröffentlichten Informationen und Angaben sind mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Allein maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien - rechtsverbindliche Angaben erhalten Sie bei den jeweils genannten Institutionen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Ausnahmen können sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben wie z.B. für die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Bewilligungen werden im Übrigen ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von der jeweiligen Bewilligungsstelle erteilt.
Antragstellung: So nutzen Sie Holzheizung-Förderung für Ihr Vorhaben
Wie Sie bei der Antragstellung richtig vorgehen, hängt vom gewünschten Förderangebot ab. Die BEG-Förderung der Holzheizung beantragen Sie vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen. Die entsprechenden Förderanträge sind online über die BAFA-Website auszufüllen und abzusenden. Neben einer Kostenschätzung benötigen Sie dazu lediglich Informationen über die geplante Heizung.
Entscheiden Sie sich im laufenden Projekt noch einmal um, können Sie das beliebig ändern. Die Höhe der Förderung können Sie hingegen nicht ändern. Beachten Sie in diesem Zusammenhang die Widerspruchsfrist von vier Wochen nach Erhalt des Zuwendungsbescheides.
Steuerboni für Sanierung und Handwerkerkosten nachträglich beantragen – Vorgehen
Entscheiden Sie sich für einen Steuerbonus, machen Sie diesen nachträglich geltend. Dazu tragen Sie die entsprechenden Kosten in der Anlage „Energetische Maßnahmen“ oder "Haushaltsnahe Aufwendungen" Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Im erstgenannten Fall benötigen Sie außerdem eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster des Bundesministeriums der Finanzen.