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Photovoltaik: Förderung vom Staat nutzen

Bild: © Krisana Antharith / Shutterstock.com

Staat und Länder bieten attraktive Programme zur Förderung der Photovoltaik. So gibt es neben Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Einspeisevergütung für den selbst erzeugten Strom. Außerdem vergeben einige Bundesländer auch eine Photovoltaik-Speicher-Förderung. 

KfW Programm 270 zur Förderung der Photovoltaik

Wer eine Photovoltaikanlage kaufen möchte, bekommt Unterstützung vom Staat. So lassen sich die Viessmann Vitovolt 300 Pakete mit der Photovoltaik-Förderung der KfW günstig finanzieren. Über das Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ erhalten Privatpersonen und Unternehmen dabei zinsgünstige Kredite für neue Solarstromanlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen. Die Konditionen im Überblick:

  • Kredithöhe: maximal 50 Millionen Euro pro Vorhaben
  • Zinssatz: wird am Tag der Zusage festgesetzt
  • Laufzeit: 5, 10, 15, 20 oder 30 Jahre
  • Mindestlaufzeit: 2 Jahre

Wichtig zu wissen ist, dass sich die staatliche Photovoltaik-Förderung auch vor Ablauf der Darlehenslaufzeit zurückzahlen lässt. In diesem Fall verursacht eine Vorfälligkeitsentschädigung allerdings zusätzliche Kosten.

Dachsanierung zusammen mit der Photovoltaik förderbar

Geht es um die Installation einer Solarstromanlage, ist im Altbau oft auch eine Dachsanierung nötig. Vor allem dann, wenn das alte Dach die Last der Solartechnik nicht sicher tragen kann. Mit der Photovoltaik-Förderung können Hausbesitzer diese gleich mitfinanzieren. Die anfallenden Kosten lassen sich dabei mit dem KfW-Kredit abdecken.

Wo können Sie die KfW-Fördergelder für die Photovoltaik beantragen?

Interessenten können die Mittel über ihre Hausbank beantragen. Diese leitet die erforderlichen Unterlagen an die Förderbank weiter und zahlt dann den Kredit aus. Die Rückzahlung erfolgt ebenfalls an die Hausbank.

Keine Förderung für Effizienzhäuser mehr 

Ist die Sanierung zum Effizienzhaus oder der Bau eines solchen geplant, lassen sich die Kosten für Photovoltaikanlage und Stromspeicher seit 2023 nicht mehr anrechnen. Eine separate Förderung über das oben genannte KfW-Programm 270 ist trotzdem möglich.

Fördermittelabfrage

Erfahren Sie mehr über die Förderprogramme in Ihrer Region. Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und finden Sie heraus, welche Fördermittel für Ihren Standort in Frage kommen.

Hinweis zur Fördermittelabfrage: Die über die Online-Anfrage veröffentlichten Informationen und Angaben sind mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Allein maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien - rechtsverbindliche Angaben erhalten Sie bei den jeweils genannten Institutionen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Ausnahmen können sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben wie z.B. für die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Bewilligungen werden im Übrigen ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von der jeweiligen Bewilligungsstelle erteilt.

Photovoltaik-Förderung über die Einspeisevergütung

Während die KfW die Anschaffung einer Solarstromanlage fördert, gibt es vom Staat auch im laufenden Betrieb finanzielle Unterstützung. Geregelt ist diese im EEG – dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien. Nach diesem erhalten Anlagenbetreiber 20 Jahre lang eine festgelegte Vergütung für jede Kilowattstunde Strom, die sie in das öffentliche Netz einspeisen. Wie hoch die Einspeisevergütung ist, richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Denn durch die sogenannte Degression sinkt die Förderung für Photovoltaik regulär in regelmäßigen Abständen – in der Vergangenheit monatlich. In Kombination mit steigenden Strompreisen wurde der Eigenverbrauch daher deutlich attraktiver als die Einspeisung in das öffentliche Netz. Entsprechende Gesetzesänderungen sollen dieser Entwicklung entgegenwirken und den Ausbau von Photovoltaik beschleunigen.     

Neuerungen machen Einspeisung wieder attraktiver

Wichtige Neuerungen sind die vorläufige Aussetzung der Degression sowie das Anheben der Vergütungssätze. So sind Letztere beispielsweise für Anlagen unter 10 kWp von zuletzt 6,24 Cent auf 8,2 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Solarstrom angestiegen. Die folgenden Sätze gelten bis Anfang 2024 für alle Anlagen, die ab dem 30.07.2022 in Betrieb genommen werden: 

  • bis 10 kWp: 8,2 Cent pro Kilowattstunde

  • bis 40 kWp: 7,1 Cent pro Kilowattstunde

  • bis 100 kWp: 5,8 Cent pro Kilowattstunde 

Nach Ablauf des Zeitraums wird der Rhythmus auf eine halbjährliche Degression umgestellt. Auf diese Weise gewinnen Hausbesitzer mehr Zeit für die Installation. Wer sich dann für eine Volleinspeisung und gegen die teilweise Selbstnutzung entscheidet, profitiert sogar von einer höheren Förderung der Photovoltaik: 

  • bis 10 kWp: 13,0 Cent pro Kilowattstunde

  • bis 100 kWp: 10,9 Cent pro Kilowattstunde

Wichtig: Anlagenbetreiber müssen sich nicht für ein Modell entscheiden. Sie können vor jedem Kalenderjahr neu wählen, ob sie den selbst erzeugten Strom teilweise oder komplett einspeisen möchten. Darüber hinaus lassen sich nun zwei Anlagentypen verbinden. So können Eigentümer eine Anlage zum anteiligen Eigenverbrauch und eine zur Volleinspeisung auf einem Haus betreiben.

Weitere Vorteile erleichtern den Betrieb der Photovoltaik

Die Neuerungen tragen ebenfalls dazu bei, dass der Anschluss unkomplizierter ist. Denn für Anlagen bis 30 kWp ist die Anwesenheit des Netzbetreibers nicht mehr notwendig. Eine Elektrofachperson ist hier ausreichend. Darüber hinaus ist die Förderung der Photovoltaik auch dann nicht unbedingt ausgeschlossen, wenn die Anlage nicht auf dem Dach installiert werden kann. Können die Module nachweislich nicht auf dem Hausdach angebracht werden, dürfen Anlagen mit bis zu 30 kWp auch im Garten aufgestellt werden.

Hinweis: Gewinne aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp müssen nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Die Steuerbefreiung gilt rückwirkend zum 01.01.2022.  

Selbstnutzung noch immer attraktiv

In Zeiten hoher Strompreise ist die Eigennutzung des selbst produzierten Stroms noch immer interessant. Besonders dann, wenn der Wärmeerzeuger strombetrieben ist. Denn so müssen Hausbesitzer weniger Energie von ihrem Versorger beziehen. Da die Sonne meist dann scheint, wenn Haushalte den Strom nicht benötigen, erreichen konventionelle Anlagen einen Eigenverbrauchsanteil von nur 20 bis 30 Prozent. Stromspeicher wie der Viessmann Vitocharge ermöglichen einen Eigenverbrauchsanteil von 60 bis 70 Prozent und damit noch höhere Einsparungen.

 

Photovoltaik-Speicher-Förderung der Länder und Kommunen

Die Photovoltaik-Speicher-Förderung der KfW gibt es nicht mehr. Verschiedene Bundesländer und Kommunen bieten jedoch eigene Förderprogramme an. In der Regel handelt es sich dabei um eine Zuschussförderung. Aufgrund gedeckelter Fördertöpfe sind die Angebote jedoch meist nur zeitlich begrenzt verfügbar. Bei Interesse sollten Sie sich daher schnellstmöglich an die zuständige Stelle wenden.

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