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Photovoltaik-Förderung: Maßnahmen und Möglichkeiten

Staat und Länder bieten attraktive Programme zur Förderung der Photovoltaik. Diese umfassen unter anderem Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie eine Einspeisevergütung für den selbst erzeugten Strom. Darüber hinaus vergeben einige Bundesländer auch eine Photovoltaik-Speicher-Förderung. Im Folgenden erfahren Sie mehr über Ihre Optionen der PV-Förderung. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Beim Kauf einer PV-Anlage fällt weiterhin keine Mehrwertsteuer an.
  • Über das KfW-Programm 270 lassen sich Anlagen und sogar Dachsanierungen günstig finanzieren.
  • Viele Bundesländer und Gemeinden vergeben eigene Zuschüsse, die jedoch oft schnell ausgeschöpft sind.
  • Die Einspeisevergütung bleibt für 20 Jahre gesichert, sinkt aber schrittweise.
  • Eigenverbrauch ist durch steigende Strompreise meist rentabler als die Volleinspeisung.

Steuerliche Förderung von Photovoltaik 

Seit 2023 gilt beim Kauf einer Photovoltaikanlage ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. Fachbetriebe sind angehalten, die Steuersenkung an Ihre Kunden weiterzugeben, wodurch die Anschaffungskosten in der Regel um 19 Prozent sinken. Die steuerliche Photovoltaik-Förderung bezieht sich aber nicht nur auf den Kauf, sondern auch auf den Betrieb. Alle wichtigen Informationen finden Sie im Ratgeber "PV-Anlage steuerfrei kaufen und betreiben".   

Photovoltaik-Förderung der Länder

Neben den staatlichen Angeboten wie der ehemaligen Photovoltaik-Speicher-Förderung der KfW gibt es heute zahlreiche regionale Förderangebote. Mittel sind in verschiedenen Bundesländern verfügbar, jedoch meist stark begrenzt. Die folgende Tabelle gibt einen aktuellen Überblick (Stand 01.08.2025).

BUNDESLANDFÖRDERUNG DER PHOTOVOLTAIKANSPRECHPARTNERStädte und Gemeinden
Baden-Württemberggünstige Darlehen der L-Bank im Programm "Wohnen mit Zukunft" für selbstnutzende Eigentümer (wenigstens eine WE im Haus muss selbst genutzt sein)L-Bank Baden WürttembergFreiburg, Heidelberg (vorübergehend ausgesetzt), Karlsruhe (für 2025 ausgeschöpft), Mannheim (Fördermittel erschöpft, Anträge landen auf einer Warteliste ), Stuttgart, Tübingen (bis zur Genehmigung des Haushalts 2025 gestoppt), Ulm, Böblingen (Balkon-PV), Filderstadt (Balkon-PV), Ludwigsburg, Walldorf
Bayernkein landesweites Programmk. A.Augsburg (Fördermittel für 2025 ausgeschöpft, Anträge landen auf Warteliste und werden bearbeitet, wenn zugesagte Mittel nicht abgerufen werden), Regensburg, Würzburg, Gersthofen, Spardorf (Fördermittel 2025 ausgeschöpft)
BerlinZuschüsse für Gutachten, Stromspeicher, Sonder-PV-Anlagen und BalkonkraftwerkeIBB Business Team GmbH---
Brandenburgkein landesweites Programm (nur für Floating-Photovoltaikanlagen, Agri-Photovoltaikanlagen, Geothermieanlagen und fischfreundliche Wasserkraftanlagen)k. A.Potsdam, Cottbus (nur für EWS Schönau Kunden), Landkreis Havelland
Bremenkein landesweites Programmk. A.---
HamburgFörderung der Unterkonstruktion von Solaranlagen auf freiwillig begrünten Dächern (40 bis 60 % der förderbaren Kosten; mind. 50 €/m² Modulfläche; keine Förderung von PV-Modulen)Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)---
Hessenkein landesweites Programmk. A.Darmstadt (Antragstellung möglich, Bescheid erst nach Haushaltsbeschluss 2025), Frankfurt am Main (Förderung für Mini-PV-Anlagen ausgeschöpft), Marburg, Kassel
Mecklenburg-VorpommernZuschüsse für Mini-Solaranlagen (Mini-Solaranlagen)Landes­förder­institut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)aktuell keine Programme bekannt
Niedersachsenkein landesweites Programmk. A.Braunschweig (Fördermittel 2025 ausgeschöpft), Göttingen, Hannover (nur bis September 2025), Osnabrück, Wolfsburg (aktuell keine Antragstellung möglich), Friesoythe, Vechta
Nordrhein-WestfalenFloating- und Agri-PV-Anlagen (aktuell keine Anträge)Bezirksregierung AnrsbergBonn, Düsseldorf, Essen (Förderung eingestellt), Gelsenkirchen, Gladbeck, Köln, Aachen (Warteliste), Detmold (Kunden der Stadtwerke Detmold)
Rheinland-Pfalzkein landesweites Programmk. A.Annweiler, Bellheim, Landau, Limburgerhof
Saarlandkein landesweites Programmk. A.Neunkirchen, Stadt Homburg
Sachsen

Zuschüsse für Mini-Solaranlagen für Mieter (Mini-Solaranlagen); 

Kredit für Photovoltaik und Speicher mit Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent für Stromspeicher (PV kann beihilfefrei mitfinanziert werden); PV mind. 30 kWp

Sächsische Aufbaubank (SAB)Leipzig (vorläufige Freigabe)
Sachsen-Anhaltkein landesweites Programmk. A.aktuell keine Programme bekannt
Schleswig-Holsteinkein landesweites Programmk. A.Kiel (Förderung ausgesetzt), Kreis Segeberg
Thüringenkein landesweites Programmk. A.Samtgemeinde Ilmenau

Bitte beachten Sie, dass Förderangebote von Städten und Gemeinden meist nur Zeitweise zur Verfügung stehen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich im Zuge der Anlagenplanung bei regionalen Ansprechpartnern über die Möglichkeit einer Förderung zu informieren.

Auskünfte erteilen dabei in der Regel Bauämter sowie Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Wichtig für die regionale Photovoltaik-Förderung ist, dass der Antragsteller dort wohnt, wo die Anlage errichtet wird. 

KfW-Programm 270 zur Förderung der Photovoltaik

Wer eine Photovoltaikanlage kaufen möchte, bekommt ebenfalls Unterstützung vom Staat. So lassen sich die Viessmann Vitovolt 300 Pakete mit der Photovoltaik-Förderung der KfW günstig finanzieren. Über das Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ erhalten Privatpersonen und Unternehmen dabei zinsgünstige Kredite für neue Solarstromanlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen.

Die Konditionen im Überblick:

  • Kredithöhe: maximal 150 Millionen Euro pro Vorhaben
  • Anteil an Kosten: bis zu 100 % der Investitionskosten
  • Zinssatz: wird am Tag der Zusage festgesetzt
  • Laufzeit: 5, 10, 15, 20 oder 30 Jahre
  • Mindestlaufzeit: 2 Jahre

Wichtig zu wissen: Die staatliche Photovoltaik-Förderung lässt sich auch vor Ablauf der Darlehenslaufzeit zurückzahlen. In diesem Fall verursacht eine Vorfälligkeitsentschädigung allerdings zusätzliche Kosten.

Dachsanierung und Verteilung ebenfalls förderbar

Geht es um die Installation einer Solarstromanlage, ist im Altbau oft auch eine Dachsanierung nötig. Vor allem dann, wenn das alte Dach die Last der Solartechnik nicht sicher tragen kann. Die KfW berücksichtigt neben den Kosten für die PV-Anlage bei der Förderung auch Maßnahmen am Dach. So können Hausbesitzer die Sanierung gleich mitfinanzieren.

Förderung der elektrischen Verteilung im Haus

Gleiches gilt für die elektrischen Verteilleitungen im Haus. Sind diese durch das Nachrüsten einer PV-Anlage zu erneuern, lassen sich die Kosten ebenfalls bei der Photovoltaik-Förderung mit angeben. Da in der Regel die Umstände über die Förderbarkeit von Maßnahmen und Kosten entscheiden, empfehlen wir, die Planung mit der KfW abzustimmen. Auf diese Weise bleiben böse Überraschungen sicher aus. 

KfW-Kredit für Photovoltaik richtig beantragen

Interessenten können die Mittel über ihre Hausbank beantragen. Diese leitet die erforderlichen Unterlagen an die Förderbank weiter und zahlt dann den Kredit aus. Die Rückzahlung erfolgt ebenfalls an die Hausbank. Wichtig ist, dass die Förderung für Photovoltaik noch vor dem Kauf der Anlage beantragt wird. Denn eine nachträgliche Antragstellung ist nicht möglich.

Antragstellung über die Hausbank: Schritt für Schritt

  1. Vorbereitung: Angebot/ Kostenvoranschlag der PV-Anlage einholen, Eckdaten sammeln (Anlagengröße, Kosten, geplanter Zeitpunkt, ggf. Speicher). Unterlagen bereitlegen.
  2. Beratung bei der Hausbank: Vorhaben vorstellen, passende Förderung/Kredit (z. B. KfW) klären und erforderliche Nachweise abstimmen.
  3. Antrag stellen – unbedingt vor dem Kauf: Förder-/Kreditantrag vor Vertragsabschluss bzw. Bestellung der Anlage unterschreiben. Eine nachträgliche Antragstellung ist nicht möglich.
  4. Weiterleitung an die Förderbank: Die Hausbank prüft den Antrag und leitet die Unterlagen an die Förderbank (z. B. KfW) weiter.
  5. Entscheidung & Kreditvertrag: Bei Zusage erhalten Sie die Konditionen; anschließend Kreditvertrag mit der Hausbank abschließen.
  6. Auszahlung (Mittelabruf): Die Hausbank zahlt den Kredit gemäß Vereinbarung aus (z. B. gegen Rechnungen/Meilensteine).
  7. Rückzahlung: Tilgung und Zinsen an die Hausbank gemäß Tilgungsplan leisten.

Wichtig: Die Förderung muss vor dem Kauf/der Bestellung beantragt werden – eine spätere Antragstellung ist ausgeschlossen. Da nicht jede Hausbank den KfW-Kredit für Photovoltaik anbietet, empfiehlt es sich zudem, auch andere Finanzierungsoptionen zu prüfen und Angebote zu vergleichen. 

Mit PV zur Effizienzhaus-Förderung

Bei der Sanierung zum Effizienzhaus oder dem Bau eines solchen kann Photovoltaik dazu beitragen, den Effizienzstandard zu erhöhen. Eine Förderung ist über das KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau" sowie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Wohngebäude (BEG WG) jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen verfügbar. Details und Konditionen zur Sanierungsförderung finden Sie unter "Förderung der Heizung".  

Photovoltaik-Förderung über die Einspeisevergütung

Während die KfW die Anschaffung einer Solarstromanlage fördert, gibt es vom Staat auch im laufenden Betrieb finanzielle Unterstützung. Geregelt ist diese im EEG – dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien. Nach diesem erhalten Anlagenbetreiber 20 Jahre lang eine festgelegte Vergütung für jede Kilowattstunde Strom, die sie in das öffentliche Netz einspeisen. Wie hoch die Einspeisevergütung ist, richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

Degression mach Eigenverbrauch immer attraktiver 

Durch die sogenannte Degression sinkt die Förderung für Photovoltaik in regelmäßigen Abständen – in der Vergangenheit monatlich, nun halbjährlich. In Kombination mit steigenden Strompreisen wurde der Eigenverbrauch daher deutlich attraktiver als die Einspeisung in das öffentliche Netz.

Die folgende Übersicht zeigt, wie hoch die Einspeisevergütung zur Förderung der Photovoltaik aktuell und in Zukunft ausfällt.

Inbetriebnahme abEinspeisungbis 10 kWp10 bis 40 kWp40 bis 100 kWp
01.01.2023 Teileinspeisung8,2 Ct/kWh7,1 Ct/kWh5,8 Ct/kWh
Volleinspeisung13,0  Ct/kWh10,9 Ct/kWh10,9 Ct/kWh
01.02.2024Teileinspeisung8,1 Ct/kWh7,0 Ct/kWh5,7 Ct/kWh
Volleinspeisung12,9 Ct/kWh10,8 Ct/kWh10,8 Ct/kWh
01.08.2024Teileinspeisung8,0 Ct/kWh6,9 Ct/kWh5,6 Ct/kWh
Volleinspeisung12,8 Ct/kWh10,7 Ct/kWh10,7 Ct/kWh
01.02.2025Teileinspeisung7,95 Ct/kWh6,88 Ct/kWh6,88 Ct/kWh
Volleinspeisung12,61 Ct/kWh10,57 Ct/kWh10,57 Ct/kWh
01.08.2025Teileinspeisung7,87 Ct/kWh6,81 Ct/kWh5,56 Ct/kWh
Volleinspeisung12,48 Ct/kWh10,46 Ct/kWh10,46 Ct/kWh
01.02.2026Teileinspeisung7,08 Ct/kWh6,13 Ct/kWh5,00 Ct/kWh
Volleinspeisung11,23 Ct/kWh9,41 Ct/kWh9,41 Ct/kWh

Wichtig: Anlagenbetreiber können vor jedem Kalenderjahr neu wählen, ob sie den selbst erzeugten Strom teilweise oder komplett einspeisen möchten. Darüber hinaus lassen sich zwei Anlagentypen verbinden. So können Eigentümer eine Anlage zum anteiligen Eigenverbrauch und eine zur Volleinspeisung auf einem Haus betreiben.

Solarspitzengesetz streicht Vergütung zum Teil 

Da das Stromnetz immer ausgeglichen sein muss, verkaufen Netzbetreiber Strom aus PV-Anlagen im Sommer teilweise zu negativen Preisen. Der Fall ist das immer dann, wenn zu viel Solarstrom im Netz ist. Da der Staat die Differenz zur Einspeisevergütung finanziert, hat das sehr hohe Kosten zur Folge. Mit dem Solarspitzengesetz sinken diese jetzt. Denn damit streicht der Staat die Einspeisevergütung zu Zeiten negativer Preise. 

Getrichene Stunden verlängern Förderzeitraum

Die entsprechenden Stunden gehen jedoch nicht verloren. Sie werden am Ende an den 20-jährigen Förderzeitraum angehängt. Betroffen sind alle PV-Anlagen, die seit dem 25.02.2025 ans Netz gehen. Wer freiwillig an der Regelung teilnimmt, bekommt in der übrigen Zeit eine um 0,6 Cent pro Kilowattstunde höhere Einspeisevergütung.

Ende der Einspeisevergütung in der Diskussion

Da sich die Kassen des Bundes immer weiter leeren, rechnen Experten in Zukunft mit einer Abschaffung der Einspeisevergütung für Neuanlagen. Genau so wird erwartet, dass Netzbetreiber PV-Anlagen in Zukunft abschalten oder drosseln und zusätzliche Gebühren erheben, um den nötigen Netzausbau zu finanzieren. 

Mit hohem Eigenverbrauch unabhängig bleiben

Durch hohe Eigenverbrauchsraten machen Sie sich von Entwicklungen wie der Sonnensteuer unabhängig. Denn dann rechnen sich PV-Anlagen auch ohne Förderung und eine Drosselung ist ohne nennenswerte Einspeisung ebenfalls nicht nötig. Damit das funktioniert, sollten Sie die Photovoltaik allerdings mit einem optimal ausgelegten Solarspeicher und einem intelligenten Energiemanagementsystem kombinieren.

Weitere Vorteile für den Betrieb der Photovoltaik

Die Neuerungen des EEG 2023 tragen ebenfalls dazu bei, dass der Anschluss unkomplizierter ist. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Punkte für Sie zusammen: 

  • Vereinfachter Netzanschluss: Für Anlagen bis 30 kWp ist die Anwesenheit des Netzbetreibers beim Anschluss nicht mehr erforderlich. Eine Elektrofachkraft genügt.

  • Flexiblere Standortwahl: Die Förderung ist auch möglich, wenn Module nicht auf dem Hausdach installiert werden können.

  • PV-Anlagen im Garten: Bei Nachweis, dass eine Dachinstallation nicht möglich ist, dürfen Anlagen bis 30 kWp auch im Garten aufgestellt werden.

Hinzu kommt, das Gewinne aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Eine Anmeldung der PV-Anlage beim Finanzamt ist dennoch Pflicht.  

Selbstnutzung noch immer sehr attraktiv

In Zeiten hoher Strompreise ist die Eigennutzung des selbst produzierten Stroms noch immer interessant. Besonders dann, wenn der Wärmeerzeuger strombetrieben ist. Denn so müssen Hausbesitzer weniger Energie von ihrem Versorger beziehen.

Stromspeicher für höhere Eigenverbrauchsrate

Da die Sonne meist dann scheint, wenn Haushalte den Strom nicht benötigen, erreichen konventionelle Anlagen einen Eigenverbrauchsanteil von nur 20 bis 30 Prozent. Stromspeicher wie der Viessmann Vitocharge ermöglichen einen Eigenverbrauchsanteil von 60 bis 70 Prozent und damit noch höhere Einsparungen.

Tipp: Sie haben Fragen zum Anmeldeverfahren? Die wichtigsten Punkte haben wir unter "Anmeldung einer PV-Anlage" für Sie zusammengefasst.  

FAQ: Die häufigsten Fragen und Antworten zur Photovoltaik-Förderung

Damit Sie sich schnell einen Überblick verschaffen können, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Photovoltaik-Förderung 2025 für Sie zusammengestellt. Im folgenden FAQ finden Sie kompakte Erklärungen zu steuerlichen Vorteilen, staatlichen und regionalen Förderprogrammen sowie zu den aktuellen Neuerungen bei der Einspeisevergütung.

Welche steuerlichen Vorteile gibt es beim Kauf einer Photovoltaikanlage?

Seit Anfang 2023 gilt für den Kauf einer Photovoltaikanlage ein Umsatzsteuersatz von null Prozent. Das bedeutet, dass die Fachbetriebe ihren Kunden die Anlage ohne Mehrwertsteuer berechnen müssen. Dadurch sinken die Anschaffungskosten in der Regel um 19 Prozent. Dieser Vorteil gilt sowohl für den Kauf selbst als auch für den Betrieb einer Anlage.

Welche Förderprogramme bietet die KfW an?

Besonders wichtig ist das KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“. Es ermöglicht die Finanzierung von Solaranlagen mit zinsgünstigen Krediten. Finanziert werden nicht nur die Anlage selbst, sondern auch begleitende Maßnahmen wie eine notwendige Dachsanierung oder die Erneuerung der elektrischen Verteilung im Haus. Die Kredite können Laufzeiten von bis zu 30 Jahren haben und decken im Idealfall die gesamten Investitionskosten ab.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Die Förderung wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über die eigene Hausbank. Diese prüft den Antrag, reicht ihn an die KfW weiter und zahlt später auch den Kredit aus. Wichtig ist, dass der Antrag unbedingt vor dem Kauf oder der Bestellung der Anlage gestellt wird, da eine nachträgliche Förderung nicht möglich ist. Nach einer Zusage wird der Kreditvertrag mit der Bank abgeschlossen und die Auszahlung erfolgt in der Regel schrittweise entsprechend dem Projektfortschritt.

Gibt es auch regionale Fördermöglichkeiten?

Ja, neben den bundesweiten Programmen gibt es in vielen Bundesländern, Städten und Gemeinden eigene Zuschüsse oder Förderdarlehen. Diese Programme sind jedoch meist begrenzt und nicht dauerhaft verfügbar. Deshalb ist es ratsam, sich vor der Installation bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach aktuellen Möglichkeiten zu erkundigen. Grundsätzlich gilt: Gefördert wird nur dort, wo der Antragsteller auch seinen Wohnsitz hat.

Wie funktioniert die Einspeisevergütung?

Wer Strom aus seiner Photovoltaikanlage in das öffentliche Netz einspeist, erhält dafür eine gesetzlich festgelegte Vergütung. Diese ist für zwanzig Jahre garantiert, allerdings sinkt sie für Neuanlagen regelmäßig durch die sogenannte Degression. Seit 2024 erfolgt die Senkung nur noch halbjährlich. 

Welche Neuerungen gelten seit 2025?

Mit dem Solarspitzengesetz wird die Einspeisevergütung in Zeiten negativer Strompreise gestrichen. Die entfallenen Stunden werden jedoch nicht verloren, sondern am Ende an die zwanzigjährige Förderlaufzeit angehängt. Anlagenbetreiber, die freiwillig an dieser Regelung teilnehmen, profitieren zudem von einer höheren Vergütung in den übrigen Zeiten. Darüber hinaus rechnen Experten damit, dass die Einspeisevergütung für Neuanlagen in Zukunft ganz abgeschafft werden könnte, sodass der Eigenverbrauch eine noch größere Rolle spielt.

Lohnt sich eine PV-Anlage auch ohne Einspeisevergütung?

Ja, insbesondere dann, wenn der Eigenverbrauch hoch ist und die Anlage mit einem Speicher kombiniert wird. Dadurch sinkt die Abhängigkeit vom Stromnetz und mögliche Gebühren oder Drosselungen fallen weniger ins Gewicht. Mit einem intelligenten Energiemanagementsystem lässt sich der Eigenverbrauch zusätzlich optimieren, sodass sich die Investition auch ohne staatliche Vergütung rechnet.