Beratung anfordern
Privatkunden Fachkunden

Luft-Wasser-Wärmepumpe: Mit Förderung Kosten senken

Bild: © Leigh Prather / Shutterstock

Entscheiden Sie sich für eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe, profitieren Sie von einer hohen staatlichen Förderung. Diese gibt es in Form von Zuschüssen oder steuerlichen Boni für die Sanierung bestehender Gebäude. Im Neubau stehen hingegen Darlehen mit Tilgungszuschuss zur Luftwärmepumpen-Förderung bereit. Welches Förderangebot das richtige ist und wie Sie dieses für sich nutzen, erklären wir in den folgenden Abschnitten.

Das Wichtigste zur Förderung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe

Effizient in vielen Gebäuden

Luftwärmepumpen machen Wärme aus der Umgebung zum Heizen nutzbar. Sie sparen Heizkosten ein und eignen sich für Neubau sowie Sanierung.

Mehrerer Fördervarianten

Der Staat vergibt für die Luft-Wasser-Wärmepumpe eine attraktive Förderung. Sanierer erhalten Zuschüsse oder Steuerboni. Für Bauherren gibt es Kredite.

Antragstellung vor Beginn

Darlehen und Zuschüsse für Luftwärmepumpen sind vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. Den Steuerbonus für die Sanierung gibt es nachträglich.

Zuschüsse für die Luftwärmepumpe zur Förderung im Bestand 

Ganz gleich, ob es um einen Neubau oder eine Sanierung geht: Mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe nutzen Sie vorwiegend Umweltenergie zum Heizen. Möglich ist das zum Beispiel mit der Viessmann Vitocal 252-A oder der Vitocal 250-A. Die Luftwärmepumpen wurden speziell für den Bestand entwickelt. Entscheiden Sie sich für eine förderfähige Luft-Wasser-Wärmepumpe dieser Art, haben Sie Anspruch auf attraktive Zuschüsse aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Diese gibt es für die Sanierung mindestens fünf Jahre alter Gebäude in Höhe von 25 Prozent der Kosten. Für Technik, Montage und Umfeldmaßnahmen lassen sich dabei 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr anrechnen. Während diese Vorgabe für Wohngebäude gilt, sind im Nichtwohngebäude Ausgaben von 1.000 Euro pro Quadratmeter beheizter Nutzfläche förderbar. Die Obergrenze liegt bei 600.000 Euro im Wohn- und bei fünf Millionen Euro im Nichtwohnbereich. 

Zusätzlich 5 % Förderung für den Einsatz eines natürlichen Kältemittels

Wird ein natürliches Kältemittel in der Luft-Wasser-Wärmepumpe eingesetzt, erhalten Sie zusätzlich zur Förderung fünf Prozent. Folgende Kältemittel umfasst dies: 

  • R290 – Propan
  • R600a – Isobutan
  • R1270 – Propen
  • R717 – Ammoniak
  • R718 – Wasser
  • R744 – Kohlendioxid

In Summe ist dann eine Förderung von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten möglich. 

Zehn Prozent Bonus für den Austausch alter Heizungen

Heizen Sie in Zukunft ausschließlich regenerativ? Dann können Sie den Heizungs-Austausch-Bonus beantragen. Für Ihre neue Luft-Wasser-Wärmepumpe steigt der Zuschuss dabei um zehn Prozent, sodass Sie insgesamt bis zu 35 beziehunsweise 40 Prozent der Kaufsumme vom Staat zurückbekommen. Voraussetzung ist, dass Sie bei dem Heizungstausch eine der folgenden Anlagen ersetzen: 

  • Gaszentral- oder Etagenheizung

  • Ölzentralheizung oder Öleinzelöfen

  • Kohleheizung oder Kohleeinzelöfen

  • Elektrische Nachtspeicherheizungen

Wichtig ist, dass Sie die fachgerechte Demontage und Entsorgung nachweisen und zukünftig auf den Einsatz fossiler Energien bei der Heizung verzichten. Eine Gaszentralheizung muss mindestens 20 Jahre alt sein. Eventuelle Austauschpflichten spielen grundsätzlich keine Rolle.

Auch viele Umfeldmaßnahmen sind förderfähig

Bauen Sie im Zuge der Sanierung eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe ein, steht die Förderung auch für viele Umfeldmaßnahmen zur Verfügung. Dazu zählen Arbeiten am Technikraum genauso wie Sanierungsarbeiten an der bestehenden Heizungsanlage. Förderbar sind damit auch Maßnahmen wie der Einbau neuer Heizkörper, das Nachrüsten einer Fußbodenheizung oder das Optimieren der Heizungsanlage. Einen detaillierten Überblick über förderfähige Umfeldmaßnahmen gibt das BAFA-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.

Bild: © Singkham / Shutterstock.com

Luftwärmepumpe: Förderung auch für Hybridheizungen nutzen

Kombinieren Sie die Wärmepumpentechnik mit einer Gasbrennwerttherme, einer Holzheizung oder einer Solarthermieanlage, verbinden Sie die Vorteile der Einzelsysteme. Sie heizen sparsam und erhalten ein Energiesystem, das Ihre Bedürfnisse optimal erfüllt. Für ein hybrides System erhalten Sie ebenfalls eine Förderung. Beachten Sie jedoch, dass Sie separate Anträge für die Heizsysteme stellen sollten. Eine Förderung für gasbetriebene Anlagen gibt nicht. Ebenfalls ausgenommen von der staatlichen Förderung sind Kompaktgeräte, die Wärmepumpen- und Gas- oder Ölheiztechnik in einem Gehäuse vereint.

Antrag auf Förderung der Luft-Wasser-Wärmepumpe richtig stellen

Um die BEG-EM-Förderung für Ihre neue Luftwärmepumpe zu erhalten, wenden Sie sich vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen an das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Über dessen Webseite können Sie die Anträge einfach online ausfüllen und absenden. Ob Sie für Ihre neue Viessmann Luft-Wasser-Wärmepumpe eine BAFA-Förderung erhalten, verrät der Zuwendungsbescheid. Mit dem Erhalt dessen haben Sie 24 Monate Zeit, die neue Wärmepumpe einzubauen. Auf Antrag lässt sich dieser Zeitraum auf 48 Monate verlängern. Anschließend weisen Sie die fachgerechte Durchführung mit einer sogenannten Fachunternehmererklärung nach. Erfüllen Sie die technischen Mindestanforderungen, zahlt der Fördergeber die Mittel im nächsten Schritt aus. 

Die Förderlandschaft ist komplex. Wünschen Sie Hilfe bei der Antragstellung, erhalten Sie diese beim FörderProfi. Darüber hinaus profitieren Sie bei der professionellen Unterstützung von der Viessmann Förder Garantie.

Steuerbonus als Alternative zur BAFA-Förderung nutzen

Haben Sie bereits Liefer- oder Leistungsverträge an Unternehmen vergeben, lehnt der Fördergeber die Bezuschussung ab. Alternativ zur BAFA-Förderung der Luft-Wasser-Wärmepumpe können Sie in diesem Fall einen Steuerbonus nutzen. Besonders interessant ist dabei der Steuerbonus für die Sanierung. Diesen erhalten Sie für Arbeiten an einem mindestens zehn Jahre alten und selbst genutzten Haus. Er liegt bei 20 Prozent und lässt sich verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren nutzen. Um die steuerliche Luftwärmepumpen-Förderung zu erhalten, müssen Sie jedoch hohe technische Mindestanforderungen erfüllen. Außerdem benötigen Sie eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster der Finanzverwaltung, um den fachgerechten Einbau der Technik nachweisen zu können.

Steuerbonus für Lohnkosten der Handwerker ohne hohe Anforderungen

Erfüllen Sie die über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgehenden Anforderungen der Fördergeber nicht, steht Ihnen der Steuerbonus für Handwerkerleistungen zur Verfügung. Diesen erhalten Sie für Arbeiten an einer selbst genutzten Immobilie. Der Steuerbonus beträgt 20 Prozent und steht Ihnen jährlich zur Verfügung. Bei anrechenbaren Kosten von 6.000 Euro ist die finanzielle Unterstützung dabei auf 1.200 Euro pro Jahr begrenzt.

Antragstellung erfolgt einfach über die Einkommenssteuererklärung

Sowohl den Steuerbonus für die Sanierung als auch den Steuerbonus für Handwerkerleistungen beantragen Sie nachträglich, um eine Förderung der Luftwärmepumpe zu erhalten. Möglich ist das über die entsprechenden Anlagen Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung.

KfW-Förderung für Luft-Wasser-Wärmepumpen im Neubau

Während für eine Luftwärmepumpe Zuschuss und Steuerbonus nur im Bestand zur Verfügung stehen, bleibt Ihnen im Neubau die Darlehensförderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese gibt es im Rahmen der BEG über das KfW-Programm 261, wenn Sie besonders hohe Effizienzhausstandards erfüllen. Konkret muss der Standard Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitszertifikat erreicht werden. Erhältlich sind zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss in Höhe von fünf Prozent, der jedoch für die gesamten Baukosten nutzbar ist. Um die KfW-Förderung der Luftwärmepumpe im Neubau zu erhalten, wenden Sie sich vor Baubeginn an Ihre Hausbank. Dazu benötigen Sie die Bestätigung eines Energie-Effizienz-Experten.

 

Fördermittelabfrage

Erfahren Sie mehr über die Förderprogramme in Ihrer Region. Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und finden Sie heraus, welche Fördermittel für Ihren Standort in Frage kommen.

Viessmann Fördermittel-Datenbank

Mit unserer Fördermittel-Datenbank* können Sie sich mit zwei Klicks anzeigen lassen, welche Förderprogramme für Sie infrage kommen. Tragen Sie dazu in der nebenstehenden Abfrage einfach Ihre Postleitzahl und die gewünschte Fördermaßnahme ein. Nach wenigen Sekunden bekommen Sie eine Liste mit allen Förderprogrammen, die in Ihrer Region angeboten werden sowie die zutreffenden Programme von KfW und BAFA. 

Folgende Informationen können Sie der Liste entnehmen:

  • regionale Gültigkeit
  • Förderprogramm
  • Art der Förderung: z.B. Darlehen oder Zuschuss
  • Höhe der Förderung
  • Zielgruppe

*Die über die Online-Anfrage veröffentlichten Informationen und Angaben zur Förderung sind mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Allein maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien - rechtsverbindliche Angaben erhalten Sie bei den jeweils genannten Institutionen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Ausnahmen können sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben wie z.B. für die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Bewilligungen werden im Übrigen ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von der jeweiligen Bewilligungsstelle erteilt.

Mindestanforderungen an Luftwärmepumpen zur Förderung 

Um Fördermittel für eine Wärmepumpe zu erhalten, sind hohe technische Mindestanforderungen zu erfüllen. So benötigen Sie beispielsweise separate Strom- und Wärmemengenzähler. Welche Anforderungen darüber hinaus bestehen, zeigt die folgende Übersicht:

  • Empfehlung: Einbau einer Wärmepumpenheizung mit natürlichem oder synthetischem Kältemittel mit geringem Treibhauspotenzial (GWP oder Global Warming Potential)
  • Jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ƞs oder ETAs) für Wasserheizungen als Ersatz zur Jahresarbeitszahl (135 % bei 35 °C Vorlauftemperatur; 120 % für bei 55 °C Vorlauftemperatur)
  • mindestens eine Jahresarbeitszahl von 3
  • SG-Ready Wärmepumpenheizungen für netzdienlichen Betrieb ab 2023
  • Hydraulischer Abgleich der gesamten Heizungsanlage

Heizgeräte und Split-Klimageräte, die diese Vorgaben erfüllen, finden Sie in der BAFA-Liste für förderfähige Wärmepumpen.

Jetzt chatten

Hier erhalten Sie schnelle Hilfe vom Digitalen Viessmann Assistenten

Chat starten
Jetzt Fachpartner werden

Werden Sie Viessmann Partner und profitieren Sie von vielen Vorteilen

Fachpartner werden