Stückholzheizung: Jetzt rechtzeitig hohe Förderung sichern!
Nachwachsend und in der eigenen Region verfügbar: Das sind oft Gründe, aus denen sich Verbraucher für das Heizen mit Holz entscheiden. Geht es um die Anschaffung einer Stückholzheizung beziehungsweise eines Scheitholzvergaserkessels, können Sanierer zudem eine Förderung vom Staat nutzen. Verfügbar sind Zuschüsse, Darlehen oder steuerliche Vergünstigungen, mit denen die Kosten der Stückholzheizung sinken, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden. Wir geben einen Überblick über aktuelle Angebote und erklären, wie Sie für einen Scheitholzvergaserkessel Förderung beantragen.
Förderung einer Viessmann Stückholzheizung im Überblick
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Förderung für die Sanierung
Für den Heizungstausch in mindestens fünf Jahre alten Häusern gibt es Zuschüsse ab 30 Prozent und attraktive Boni.
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Kredit für neues Effizienzhaus
Im Neubau gibt es Fördermittel für Effizienzhäuser. Die Kosten der Holzheizung lassen sich berücksichtigen.
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Antragstellung vor dem Start
Förderanträge sind vor Maßnahmenbeginn zu stellen. Nachträglich bleibt ein Steuerbonus für die Sanierung.
Zuschüsse und Darlehen im Bestand jetzt noch nutzen
Erhältlich sind die Fördermittel für Kombikessel (mit Scheitholz und Pellets betrieben) sowie reine Holzvergaser, wenn Ihr Haus mindestens fünf Jahre alt ist. Erfüllen Sie diese Vorgabe, steht Ihnen die staatliche Unterstützung bei Erweiterung oder Ersatz einer bestehenden Heizung zur Verfügung. Das heißt, auch wenn bereits eine Öl- oder Gasheizung vorhanden ist, bekommen Sie die Förderung für Ihren Viessmann Scheitholzvergaserkessel. Dabei spielt es keine Rolle, was für ein Wärmeerzeuger installiert ist oder ob bereits eine gesetzliche Austauschpflicht besteht.
Wichtig zu wissen: Installieren Sie die neue Holzheizung zusammen mit einer Öl- oder Gasheizung, lassen sich nur die Kosten der Stückholzheizung für die Förderung anrechnen. Erneuerbare müssen dabei allerdings mindestens 65 Prozent des Wärmebedarfs der versorgten Flächen decken.
Ab 30 Prozent Zuschuss zur Förderung der Scheitholzheizung
Möchten Sie für Ihre neue Stückholzheizung eine Förderung beantragen, ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Ihr erster Ansprechpartner. Denn die Förderbank verwaltet die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen – kurz BEG-EM zur Förderung Ihrer Viessmann Stückholzheizung. Erhältlich sind Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent, die Sie mit folgenden Bonus-Angeboten kombinieren können:
- 16 Prozent Geschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Gas-, Heizöl-, Biomasse-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzen. Voraussetzung ist, dass Gaszentral- und Biomasseheizungen dazu mindestens 20 Jahre alt sein müssen. Sie dürfen nach der Sanierung keine fossilen Energieträger mehr einsetzen und müssen die Holzvergaserheizungen mit einer Solaranlage oder einer Wärmepumpe kombinieren (mind. zur Warmwasserbereitung). Wichtig: Der Geschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um vier Prozent. Im August 2028 läuft er komplett aus.
- 10 bis 40 Prozent Einkommens-Bonus: Den Einkommens-Bonus bekommen selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 50.000 Euro im Jahr. Erhältlich sind dabei 40 Prozent bei max. 30.000 Euro, 30 Prozent bei maximal 40.000 Euro und 10 Prozent bei einem Einkommen von maximal 50.000 Euro. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haus, sinkt das anzurechnende Einkommen pauschal um 10.000 Euro und Sie erhalten eine bessere Bonus-Förderung.
Wichtig zu wissen: BEG-EM- und BEG-WG-Mittel lassen sich nicht gemeinsam nutzen. Wer beide Förderangebote für sich nutzen möchte, muss zwischen den Anträgen eine Sperrfrist von mindestens drei Jahren einhalten.
Kredit mit niedrigen Zinsen erweitert den Zuschuss
Wer die Zuschussförderung beantragt und zugesagt bekommen hat, kann auch einen günstigen Ergänzungskredit beantragen. Diesen gibt es in Höhe von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit für Maßnahmen an Haus und Heizung. Möchten Sie offene Finanzierungslücken mit dem Darlehen schließen, beantragen Sie dieses bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Das Besondere dabei: Haushalte mit einem zu versteuerndem Einkommen von nicht mehr als 90.000 Euro pro Jahr profitieren von niedrigeren Zinsen und müssen daher weniger zurückzahlen.
Nur Eigentümer können Fördermittel beantragen
Stand die BEG-Förderung bis 2023 noch allen Sanierern zur Verfügung, gibt es Mittel seit 2024 nur noch für Eigentümer. Da Mieter, Pächter und Menschen mit Wohnrecht (Nießbrauch) nicht mehr antragsberechtigt sind, fallen in diesen Konstellationen auch die attraktiven Boni weg (gilt nicht für Emissionsminderungs-Zuschlag).
Förderbare Kosten stehen nur einmal zur Verfügung
Anrechenbar bei der Förderung der Stückholzheizung sind Kosten in Höhe von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit oder für kleinere Nichtwohngebäude. Dieser Betrag sinkt ab 2027 alle sechs Monate um 750 Euro. Für weitere Wohneinheiten gibt es zudem eine Staffelung, über die wir im Beitrag zur Förderung der Heizung detailliert berichten.
Wichtig zu wissen ist, dass die förderbaren Kosten anders als bei Maßnahmen an der Gebäudehülle nur einmal zur Verfügung stehen. Sie ergänzen die anrechenbaren Kosten der Gebäudesanierung (Dämmung, Lüftung etc.) und lassen sich verteilt über mehrere Maßnahmen in Anspruch nehmen.
Regionale Angebote zur Förderung der Stückholzheizung
Neben den hier vorgestellten Förderangeboten gibt es Zuschüsse oder Darlehen auch von einigen Städten und Gemeinden. Ob das bei Ihnen der Fall ist, erfahren Sie direkt bei der Gemeinde oder von einem Fachhandwerker aus Ihrer Region.
BEG-Fördermittel für Scheitholzkessel beantragen: So geht's
Um Zuschüsse für eine geplante Sanierung zu erhalten, stellen Sie den Förderantrag vor dem Beginn der Maßnahme online über das Portal "Meine KfW". Dazu benötigen Sie:
- einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung (Vertrag an Förderung gebunden)
- einen Liefer-/Ausführungstermin im Bewilligungszeitraum (36 Monate ab Zuwendungsbescheid)
- eine Bestätigung zum Antrag (BzA mit BzA-ID) von Ihrem Fachhandwerker oder Energieberater
Ob Sie für die geplante Stückholzheizung Fördermittel erhalten, erfahren Sie jedoch erst aus dem Zuwendungsbescheid. Liegt dieser vor, können Sie sofort mit der Maßnahme beginnen oder zunächst einen Ergänzungskredit beantragen. Spätestens 36 Monate später muss die Maßnahme dann abgeschlossen sein. Sie reichen alle erforderlichen Nachweise ein und bekommen die Förderung nach erfolgreicher Prüfung ausgezahlt.
Wichtig: Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, in dem Sie eine Wohnung selbst nutzen, beantragen Sie zunächst nur die Basisförderung inkl. Emissionsminderungsbonus für das gesamte Haus. In einem Zusatzantrag beantragen Sie dann den Geschwindigkeits- und/oder Einkommensbonus für die selbst genutzte Wohneinheit. Nutzen Sie mehrere Wohnungen selbst, ist immer nur eine für die beiden Boni anrechenbar.
Über den Steuerbonus Fördermittel für Sanierungsvorhaben erhalten
Eine Alternative zur Holzvergaserkessel-Förderung von der KfW ist der Steuerbonus für die Sanierung. Nutzen Sie diesen, können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten an einem selbst genutzten und mindestens zehn Jahre alten Haus steuerlich geltend machen. Insgesamt lassen sich die Einkommenssteuern auf diese Weise um bis zu 40.000 Euro senken, wobei Ihnen der Steuerbonus verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren zur Verfügung steht. In den ersten beiden Jahren nach der Sanierung können Sie je sieben Prozent der Kosten absetzen. Im dritten Jahr sind es noch einmal sechs Prozent. Die Beantragung erfolgt nach Abschluss aller Arbeiten über Ihre Einkommensteuererklärung. Dazu benötigen Sie auch eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster der Finanzverwaltung.
Steuerbonus für Handwerker als alternative Holzvergaser-Förderung
Genau wie bei der BEG ist auch bei dem Steuerbonus für Stückholzheizungen die Förderung an technische Mindestanforderungen gebunden. Erfüllen Sie diese nicht, bleibt der Steuerbonus für Handwerkerleistungen als Alternative. Mit diesem ist es möglich, jedes Jahr 20 Prozent der angefallenen Handwerkerlohnkosten (keine Materialkosten) steuerlich geltend zu machen. Bei anrechenbaren Kosten von bis zu 6.000 Euro liegt die Förderung für Stückholzkessel und andere Maßnahmen bei maximal 1.200 Euro. Voraussetzung ist, dass es sich um Renovierungs- oder Erhaltungsarbeiten an einer selbst genutzten Immobilie handelt. Den Nachweis erbringen Sie mit Rechnungen und Überweisungsbelegen.
Die technischen Mindestanforderungen an Holzvergaser im Überblick
Beantragen Sie eine Förderung für Ihre Scheitholzheizung, sind technische Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Mindestanforderungen zusammen:
- Wärmeerzeuger ist für den Einsatz naturbelassener Biomasse gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4, 5, 5a, 8 oder 13 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) bestimmt
- Anlagen sind nach EN 303-5 geprüft (durch ein gemäß ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut)
- Leistungs- und Feuerungsregelung der Biomasseanlage mit Temperaturfühler hinter der Verbrennungskammer und/oder Lambdasonde zur Messung des O2-Gehalts im Abgasrohr oder gleichwertige Sensoren
- Emissionsgrenzwerte für Kohlenmonoxid: 200 mg/m3 bei Nennwärmeleistung, 250 mg/m3 bei Teillastbetrieb (soweit Brennstoffe nach § 3 Abs. 1 Nr. 8 der 1. BImSchV eingesetzt werden)
- Jahreszeitbedingter Raumheizungsnutzungsgrad (ƞs oder ETAs) von mindestens 81 Prozent
- Pufferspeicher mit einem Volumen von mindestens 55 Liter pro Kilowatt Heizleistung
- Hydraulischer Abgleich der gesamten Heizungsanlage im Gebäudebestand
Förderung für Scheitholzvergaserkessel: anrechenbare Kosten
Wer für einen Holzvergaserkessel Förderung in Anspruch nimmt, erhält Zuschüsse oder steuerliche Vergünstigungen auch für zahlreiche Umfeldmaßnahmen. Dazu gehören Arbeiten am Technikraum genauso wie Optimierungsmaßnahmen an der bestehenden Heizung. Förderbar sind demnach Leistungen wie der hydraulische Abgleich, das Dämmen der Rohrleitungen oder der Einbau einer Flächenheizung. Einen umfassenden Überblick hierzu erhalten Sie im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen sowie in den Erläuterungen des Bundesministeriums der Finanzen.











