Staatliche Förderung der Brennstoffzellenheizung
Das Heizen mit einer Brennstoffzelle kann einen Beitrag zur Energiewende leisten. Das gilt vor allem dann, wenn diese mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben wird. Aus diesem Grund unterstützt der Staat die Investition in eine Brennstoffzelle wie die Vitovalor PT2 oder die Vitovalor PA2 mit attraktiven Fördersummen.
Wie hoch ist die Förderung für Brennstoffzellen?
Bis Ende 2022 erfolgte die Förderung der Brennstoffzellenheizung über das Programm 433 („Energieeffizienz Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mit den Anpassungen der Förderlandschaft zum Januar 2023 wurde diese in die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) integriert. Die KfW-Förderung der Brennstoffzelle kann seitdem nicht mehr beantragt werden. Neuer Ansprechpartner ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Werden alle technischen Voraussetzungen erfüllt, gewährt das BAFA einen Zuschuss von 25 Prozent.
Hinweis: Eine indirekte Förderung der Brennstoffzellenheizung gibt es auch für besonders energieeffiziente Komplettsanierungen und Neubauten. In diesen Fällen können die Kosten der neuen Heizung als Anteil der Gesamtkosten berücksichtigt werden. Weitere Informationen zu der KfW-Förderung für Effizienzhäuser erhalten Sie im Beitrag zur Förderung der Heizung.
Zusätzlicher Bonus für den Heizungstausch
Der reguläre Zuschuss zur Brennstoffzelle beträgt 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit dem sogenannten Heizungs-Austausch-Bonus lässt sich dieser um weitere zehn Prozentpunkte steigern. Voraussetzung ist, dass die neue Brennstoffzellenheizung eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasheizung ersetzt. Letztere muss mindestens 20 Jahre alt sein, wenn es sich nicht um eine Gasetagenheizung handelt. Ebenfalls wichtig: Nach der Sanierung muss vollständig auf fossile Energien verzichtet werden.
Weitere Fördermöglichkeiten der Vitovalor
Neben der staatlichen Förderung gibt es weitere Subventionsmöglichkeiten aus privater Hand, etwa von örtlichen Energieversorgern. Beide lassen sich in vielen Fällen miteinander kombinieren und machen den Betrieb der Vitovalor noch attraktiver. Informieren Sie sich vorab bei Ihrem örtlichen Energieversorger.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die BAFA-Förderung für die Brennstoffzellenheizung richtet sich an Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften. Darüber hinaus sind unter anderem auch Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Freiberufler förderberechtigt. Um Fördermittel zu erhalten, müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt werden:
- Das Heizsystem darf ausschließlich mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden. Nicht förderfähig sind Kosten für die Wasserstoffherstellung (z. B. für Elektrolyseure).
- Die Brennstoffzelle ist in die Wärme- und Stromversorgung des Gebäudes eingebunden.
- Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme werden ein Gesamtwirkungsgrad von mindestens 82 Prozent und ein elektrischer Mindestwirkungsgrad von 32 Prozent erreicht.
- Der Hersteller stellt einen Betrieb für zehn Jahre sicher, etwa über die Verfügbarkeit von entsprechenden Ersatzteilen.
- Es wird ein Vollwartungsvertrag mit einer Mindestlaufzeit von zehn Jahren abgeschlossen. Durch diesen muss ein elektrischer Mindestwirkungsgrad von 26 Prozent sowie die Reparatur bei Störungen zugesichert werden.
- Energieverbräuche und erzeugte Wärmemengen werden messtechnisch erfasst.
- Rohrleitungen sind entsprechend des Gebäudeenergiegesetzes gedämmt.
- Im Zuge der Installation wird ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B (VdZ-Formular) durchgeführt.
- Die Heizkurve wird an das Gebäude angepasst.
- Sind eine Internetverbindung und eine Schnittstelle im Gerät vorhanden, wird die Konnektivität hergestellt.
Hinweis: Da der ausschließliche Betrieb mit grünem Wasserstoff oder Biomethan eine neue Fördervoraussetzung darstellt, sind noch einige Praxisfragen bezüglich der Vitovalor offen. Wir sind bemüht, diese zeitnah zu klären. Unsere Fachpartner halten Sie in jedem Fall über die Optionen der Förderung von Vitovalor PT2 und PA2 auf dem Laufenden.
Informationen zur Antragstellung
Wichtig ist, dass der Antrag auf die Förderung der Brennstoffzelle vor Beginn des Vorhabens beim BAFA gestellt wird. Als Beginn gilt die verbindliche Bestellung des Brennstoffzellensystems oder der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrags. Die Antragstellung erfolgt direkt über die Webseite des Bundesamtes.
Fördermittel abfragen*
Mithilfe der Fördermitteldatenbank finden Sie in wenigen Schritten eine Liste mit Ansprechpartnern in Ihrem Wohnort. Geben Sie rechts in die Suchleiste einfach Ihre Postleitzahl ein und klicken Sie anschließend auf „Fördermittel abfragen“. Sie erhalten anschließend eine Übersicht über mögliche Förderprogramme sowie Ansprechpartner in Ihrer Region.
*Hinweise zur Fördermittelabfrage:
Die über die Online-Anfrage veröffentlichten Informationen und Angaben zur Förderung sind mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Allein maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien - rechtsverbindliche Angaben erhalten Sie bei den jeweils genannten Institutionen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Ausnahmen können sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben wie z.B. für die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Bewilligungen werden im Übrigen ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von der jeweiligen Bewilligungsstelle erteilt.
Energiesteuerrückerstattung für das verbrauchte Gas
Werden Anforderungen zur Förderung der Brennstoffzelle nicht erfüllt, profitieren KWK-Anlagenbetreiber trotzdem von der Energiesteuerrückerstattung für das verbrauchte Flüssig- oder Erdgas. Geregelt wird die Entlastung nach §47 Absatz 1 Nr. 3.
- Die Steuerrückerstattungssumme ist vom Antragsteller selbst zu errechnen. Das geht schnell und einfach mit unserem Online-Rechner zur Energiesteuerrückerstattung.
- Die ausgefüllten Anträge sind beim zuständigen Zollamt einzureichen. Hier gelangen Sie zur allgemeinen Dienststellensuche des deutschen Zolls: Zolldienststellen
Hilfe bei der Beantragung der Förderung für die Brennstoffzelle bietet Ihnen der FörderProfi.