Beratung anfordern
Privatkunden Fachkunden

Solarthermie: Förderung von BAFA, KfW und Finanzamt

Thermische Solaranlagen wandeln die kostenfreie Energie der Sonne in nutzbare Wärme um. Einsetzen lässt sich diese anschließend, um die Heizung zu unterstützen und/oder das Trinkwasser zu erwärmen. Ob als Wasser- oder Raumheizung – in beiden Fällen profitieren Sie von einer attraktiven Solarthermie-Förderung, die der Staat in Form von Zuschüssen, steuerlichen Vergünstigungen oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen vergibt. Wann Ihnen welches Förderprogramm für die Solarthermie zur Verfügung steht und wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir in den folgenden Abschnitten.

Das Wichtigste zur Förderung von Solarthermie

Wärme aus kostenfreier Solarstrahlung

Mit Solarthermie nutzen Sie die Energie der Sonne im eigenen Gebäude. Ganz gleich, ob Sie damit die Heizung unterstützen oder das Trinkwasser erwärmen.

Förderung für thermische Solaranlagen

Für die Solarthermie erhalten Sie eine Förderung vom Staat. Erhältlich sind Zuschüsse und Steuerboni im Bestand oder Kredite für besonders effiziente Neubauten.

Antragstellung vor Maßnahmenbeginn

Darlehen und Zuschüsse zur Förderung der Solarthermie sind vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. Den Steuerbonus für die Sanierung gibt es hingegen nachträglich.

BAFA-Förderung für Solarthermie im Bestand

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) vergibt der Staat eine Förderung für thermische Solaranlagen im Bestand. Erhältlich sind Zuschüsse in Höhe von 25 Prozent, die Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Anrechnen lassen sich Kosten von 60.000 Euro pro Kalenderjahr (insgesamt maximal 600.000 Euro) im Wohnbereich. Für Sanierer eines Nichtwohngebäudes begrenzt der Staat die anrechenbaren Kosten auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche (insgesamt maximal fünf Millionen Euro). Lassen Sie sich vom FörderProfi bei der Antragstellung unterstützen, profitieren Sie auch von der Viessmann Förder Garantie.

Zuschüsse zu Solaranlagen für Warmwasser und Heizungsunterstützung

Ob Sie die thermische Solaranlage im eigenen Haus zur Heizungsunterstützung oder zur Warmwasserbereitung nutzen, spielt erst einmal keine Rolle. Denn die Solarthermie-Förderung erhalten Sie in beiden Fällen. Wichtig ist, dass die Kosten bei mindestens 2.000 Euro (brutto) liegen und Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen.

Flachkollektoren, Röhrenkollektoren und Luftkollektoren förderbar

Die Förderung für Viessmann Sonnenkollektoren erhalten Sie unabhängig davon, für welche Art Sie sich entscheiden. So gibt es finanzielle Unterstützung für Flachkollektoren wie die Vitosol 200-FM oder Röhrenkollektoren wie die Vitosol 300-TM. Aber auch dann, wenn Sie auf Wasser als Wärmeträger verzichten und Luftkollektoren in Ihrem Haus einbauen, können Sie die Zuschüsse für Solarwärme-Anlagen nutzen. Wichtig ist, dass die Warmwasserkollektoren zur Förderung hohe Effizienzanforderungen erfüllen. Eine Mindestfläche oder Vorgaben zum Deckungsgrad gibt es hingegen nicht.

Fördermittel auch für die Kombination mit anderen Heizsystemen 

Für Brauchwasser-Solaranlagen kann die Förderung ebenso beantragt werden wie für eine Solar-Heizung. Das gilt auch, wenn Sie die Technik mit anderen Heizlösungen kombinieren. Wie hoch die Förderrate ausfällt, hängt dabei von der gewünschten Konfiguration ab. Im Folgenden geben wir einen Überblick: 

  • Solarthermie und Öl- oder Gas-Brennwerttechnik: 25 Prozent Solaranlagenförderung (nur für die thermische Solaranlage; Kosten fossiler Heizungsanlagen nicht anrechenbar)

  • Solarthermie und Wärmepumpe: 25 Prozent Förderung für Solarthermie und 25 bis 30 Prozent Förderung für Wärmepumpen (Kosten aller Anlagenbestandteile anrechenbar, separate Antragstellung notwendig)

Extra-Förderung durch Austauschprämie

Installieren Sie Sonnenkollektoren, kann die Förderung zehn Prozent höher ausfallen. Und zwar dann, wenn Sie im gleichen Zuge eine Gasheizung, eine Ölheizung, eine Kohleheizung oder eine Nachtspeicherheizung ersetzen und zukünftig auf den Einsatz fossiler Energieträger verzichten. Erhältlich ist die Extra-Förderung mit dem Heizungs-Austausch-Bonus. Gaszentralheizungen müssen dazu mindestens 20 Jahre in Betrieb sein. 

BAFA-Förderung der Solarthermie rechtzeitig beantragen

Möchten Sie die attraktive Förderung für Ihre Viessmann Solarthermie-Anlage beantragen, wenden Sie sich vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen an das BAFA. Hier können Sie alle Antragsunterlagen online ausfüllen und einreichen. Ob Sie für Ihre neuen Sonnenkollektoren Förderung erhalten, verrät der Zuwendungsbescheid. Sobald dieser eingetroffen ist, haben Sie 24 Monate (maximal 48 Monate) Zeit, die Maßnahme abzuschließen. Ist die Technik fertig montiert und in Betrieb, reichen Sie eine Fachunternehmererklärung sowie einen Verwendungsnachweis ein. Ihr Fördergeber prüft daraufhin alle Angaben und zahlt die Solarförderung aus.

Übrigens: Neben der Förderung von Sonnenkollektoren und Zubehör können Sie sich auch zahlreiche Umfeldmaßnahmen bezuschussen lassen. Dazu gehören unter anderem Rüstarbeiten und bautechnische Voruntersuchungen. 

Steuerliche Förderung der thermischen Solaranlage im Bestand

Während die BAFA-Förderung für Ihre Viessmann Solarthermieanlage vor dem Maßnahmenbeginn zu beantragen ist, erfolgt die Antragstellung für die steuerlichen Vergünstigungen nachträglich. Besonders interessant ist dabei der Steuerbonus für die Sanierung. Mit diesem können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen. Möglich ist das bei Sanierungsarbeiten an mindestens zehn Jahre alten und selbst genutzten Häusern. Den Bonus nutzen Sie über Ihre Einkommenssteuererklärung. Dazu benötigen Sie eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster der Finanzverwaltung.

Steuerbonus für Handwerker ohne technische Mindestanforderungen nutzen

Eine Alternative zum Steuerbonus für die Sanierung ist der Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Nutzen Sie diesen, können Sie jedes Jahr Lohnkosten von 6.000 Euro steuerlich geltend machen. Bei einer Förderrate von 20 Prozent reduziert das Finanzamt ihre Einkommensteuerlast dabei um bis zu 1.200 Euro im Jahr. 

Die steuerliche Solarthermie-Förderung beantragen Sie nachträglich über Ihre Einkommensteuererklärung, sofern es sich um Sanierungs- oder Erhaltungsarbeiten an einer selbst genutzten Immobilie handelt. Technische Mindestanforderungen gibt es hierbei nicht.

Thermische Solaranlage: Förderung auch im Neubau erhältlich

Durch den hohen Wärmeschutz und die dichte Bauweise lassen sich im Neubau hohe Deckungsraten erreichen, wenn Sie auf eine thermische Solaranlage zur Heizungsunterstützung setzen. Um dabei Kosten zu sparen, fördert der Staat Haus und Technik in einem Zuge. Über das Programm Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stehen Darlehen in Höhe von bis zu 150.000 Euro für den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen zur Verfügung.  

Energieeffizienz beeinflusst Kredithöhe

Fördermittel gibt es für die solare Heizungsunterstützung, eine solare Warmwarmwasserbereitung sowie die Baukosten des Gebäudes inklusive Planung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung. Die Höhe des Kreditbetrags hängt von der Energieeffizienz des Gebäudes ab. Grundsätzlich werden zwei Stufen unterschieden: 

Klimafreundliches Wohngebäude: bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit

  • Effizienzhaus-Stufe 40 wird erreicht. 
  • An­forderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ werden erfüllt.
  • Es wird nicht mit Gas, Öl oder Biomasse geheizt.    

Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG: bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit

  • Effizienzhaus-Stufe 40 wird erreicht. 
  • An­forderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ werden erfüllt und durch ein Nach­haltig­keits­zertifikat bestätigt. 
  • Es wird nicht mit Gas, Öl oder Biomasse geheizt. 

Für die Antragstellung wenden Sie sich vor Baubeginn an Ihre Hausbank. Dazu benötigen Sie auch die Unterstützung eines Energie-Effizienz-Experten. Streben Sie die Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG an, ist die Einbindung eines Beraters für Nachhaltigkeit vorausgesetzt. 

Fördermittelabfrage

Erfahren Sie mehr über die Förderprogramme in Ihrer Region. Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und finden Sie heraus, welche Fördermittel für Ihren Standort in Frage kommen.

Viessmann Fördermittel-Datenbank

Mit unserer Fördermittel-Datenbank* können Sie sich mit zwei Klicks anzeigen lassen, welche Förderprogramme für Sie infrage kommen. Tragen Sie dazu in der nebenstehenden Abfrage einfach Ihre Postleitzahl und die gewünschte Fördermaßnahme ein. Nach wenigen Sekunden bekommen Sie eine Liste mit allen Förderprogrammen, die in Ihrer Region angeboten werden sowie die zutreffenden Programme von KfW und BAFA. 

Folgende Informationen können Sie der Liste entnehmen:

  • regionale Gültigkeit
  • Förderprogramm
  • Art der Förderung: z.B. Darlehen oder Zuschuss
  • Höhe der Förderung
  • Zielgruppe

*Die über die Online-Anfrage veröffentlichten Informationen und Angaben zur Förderung sind mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Allein maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien - rechtsverbindliche Angaben erhalten Sie bei den jeweils genannten Institutionen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Ausnahmen können sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben wie z.B. für die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Bewilligungen werden im Übrigen ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von der jeweiligen Bewilligungsstelle erteilt.

Mindestanforderungen für die Beantragung von Fördermitteln 

Abgesehen vom Steuerbonus für Handwerkerleistungen gelten hohe technische Mindestanforderungen, wenn Sie die staatliche Solarthermie-Förderung beantragen möchten. Die wichtigsten Vorgaben fassen wir im Folgenden für Sie zusammen: 

  • Errichtung oder Erweiterung einer thermischen Solaranlage

  • Nutzung der erzeugten Energie zu mehr als 50 Prozent im Gebäude

  • Prüfung/Zertifizierung nach Solar-Keymark eines nach ISO 17025 akkreditierten Instituts

  • Jährlicher Kollektorertrag für flüssigkeitsdurchströmte Kollektoren von mind. 525 kWh/m²

  • Funktionskontrollgerät für förderfähige Solarkollektoren (Luftkollektoren ausgenommen)

  • Wärmemengenzähler im Kollektorkreislauf bei Vakuumröhren- und Vakuumflachkollektoren ab 20 m² und bei Flachkollektoren ab 30 m² Bruttokollektorfläche

Solaranlagen, die diese Vorgaben erfüllen, finden Sie in der BAFA-Liste für förderfähige Solarkollektoren und Solarthermieanlagen.

 

Jetzt chatten

Hier erhalten Sie schnelle Hilfe vom Digitalen Viessmann Assistenten

Chat starten
Jetzt Fachpartner werden

Werden Sie Viessmann Partner und profitieren Sie von vielen Vorteilen

Fachpartner werden