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Wärmepumpen-Lautstärke: Grenzwerte kennen und Tipps zur Reduktion

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Das beliebte Heizsystem der Wärmepumpe spielt für die aktuelle Energiewende eine entscheidende Rolle, da sie keine fossilen Energien benötigt, um ausreichend Wärme für das Heizen und die Bereitung von Warmwasser zur Verfügung zu stellen. Bei der Kaufentscheidung und für die Planung ist bei diesem Wärmeerzeuger einiges zu beachten: die richtige Wärmepumpenart wählen, den optimalen Aufstellort finden sowie die Kosten. Doch daneben ist vor allem bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Außeneinheit die Lautstärke ein wichtiger Faktor, der berücksichtigt werden sollte. Doch wie laut ist eine Wärmepumpe in der Regel? Gibt es Grenzwerte? Und was können Sie tun, um die Lautstärke der neu installierten oder bestehenden Wärmepumpe zu reduzieren? Auf diese und weitere Fragen werden wir im folgenden Ratgeber eingehen.

Wie laut ist eine Wärmepumpe?

Bedingt durch die Funktionsweise einer Wärmepumpe kommen Kompressoren und Ventilatoren, letztere in erster Linie bei Luftwärmepumpen, zum Einsatz, die Geräusche erzeugen. Die Geräuschemission liegt durchschnittlich zwischen 50 und 65 Dezibel (bei Außeneinheiten). Dezibel (A-Bewertet) oder dB(A) ist die Einheit für den Schalldruck beziehungsweise den Geräuschpegel nach der international genormten Frequenzbewertungskurve A. Die konkreten Geräuschpegel einer Viessmann Wärmepumpe entnehmen Sie den Produktunterlagen oder erfragen Sie am besten beim Installateur. Zu beachten ist, dass die angegebenen Werte Richtwerte sind. Zudem sollten Sie berücksichtigen, dass 50 bis 65 Dezibel gemessen werden, wenn Sie direkt neben der Wärmepumpe stehen. Bereits in drei Meter Entfernung liegt dieser Wert unter 45 Dezibel.

Lautstärke der Wärmepumpe im Vergleich

Das Empfinden von Lautstärke und Lärm ist sehr unterschiedlich. Um einordnen zu können, wie laut 45 Dezibel tatsächlich sind, bietet sich ein Vergleich an. Der Wert entspricht in etwa dem Brummen eines Kühlschranks oder dem Geräuschpegel von leisem Regen. Normaler Straßenverkehr in direkter Nähe erzeugt etwa 70 dB(A). Ein Gespräch liegt bei 60 dB(A). Selbst Flüstern kann mit 30 dB(A) beschrieben werden. Das Fallen einer Feder verursacht etwas mehr als 0 dB(A) und liegt damit an der Grenze der menschlichen Hörschwelle.

 

Einflussfaktoren auf die Wärmepumpen-Lautstärke

Der passende Aufstellort ist entscheidend, wenn es um die Geräuschentwicklung bei einer Wärmepumpe geht. Wie bereits erwähnt, nimmt der Dezibel-Wert mit Entfernung zum Gerät ab. Ebenso spielt die Position eine entscheidende Rolle. Unter Vordächern oder zwischen zwei Wänden kann sich die Geräuschemission erhöhen. Solche Aufstellorte sind bei der Installation bestenfalls zu meiden. Ebenso entscheidet die Leistung über die Lautstärke einer Wärmepumpe. Wärmepumpen im niedrigen Leistungsbereich sind deutlich leiser. Darüber hinaus entscheiden auch zwei sehr grundlegende Aspekte über die Wärmepumpen-Lautstärke: die Innen- und Außenaufstellung sowie die Art der Wärmepumpe. Für die Konstruktion – Innen- und Außeneinheit sowie Splitbauweise – sind unterschiedliche Vorgaben zu beachten, die Sie im folgenden Abschnitt aufgeführt finden. Die reine Außenaufstellung einer Wärmepumpe in Monoblock-Bauweise, bei der alle wesentlichen Prozesse draußen im Gerät ablaufen, sind im Vergleich zur Innenaufstellung oder zur Split-Bauweise etwas lauter. Eine untergeordnete Rolle spielt die Lautstärke bei den Wasser-Wasser- und den Sole-Wasser-Wärmepumpen. 

Faktoren im Überblick: 

  • Aufstellort
  • Konstruktion / Bauweise
  • Wärmepumpenart

Maßnahmen zur Reduzierung der Lautstärke

Die Maßnahmen, um die Lautstärke von Wärmepumpen zu reduzieren, sind vielfältig, sollten aber grundsätzlich mit einer professionellen Beratung und Planung beginnen. Unsere Viessmann Partner prüfen den möglichen Standort und planen bestimmte Maßnahmen bereits vorab mit ein. 

Schallschutzmaßnahmen bei Außen- und Innenaufstellung

So ist unter anderem darauf zu achten, dass Wärmepumpen in Außenaufstellung einen Mindestabstand von mindestens drei Metern zum Nachbargrundstück einhalten sollten. Im besten Fall sollte die Außeneinheit nicht auf ein Schlaf- oder Kinderzimmerfenster ausgerichtet sein. Abluftgebläse sind zudem möglichst von anderen Häusern abgewandt zu montieren. Wie oben bereits erwähnt, sollte die Außeneinheit auch nicht unter einem Vordach stehen oder gar in einer Nische oder Ecke. Dort könnte sich die Lautstärke wie bei einem Echo verstärken. Bei Inneneinheiten kann ein schallschluckender Untergrund helfen, wie ein Betonsockel mit Gummimatte. Ansaug- und Abluftöffnungen sollten auch bei Ihrem eigenen Haus nicht in der Nähe eines Schlafraums sein. Ebenfalls bietet es sich an, die Wärmepumpe nicht in einem komplett leeren Raum aufzustellen und gegebenenfalls eine Schallschutztür mit einzuplanen. 

Nachgelagerte Lösungen und was Sie selbst tun können

Wie gezeigt ist der Aufstellort und die Position zum eigenen sowie zu Nachbarhäusern entscheidend. Die Bedingungen können sich im Laufe der Zeit jedoch geändert haben. Schallreduzierende Maßnahmen bei bereits errichteten Geräten, etwa durch die Nachrüstung von Isolierungen am Verdichter oder anderen Bauteilen, sowie das Anbringen einer Schallschutzhaube sind vom Installateur Ihres Vertrauens vorzunehmen. Eine der letzten Maßnahmen sollte das Versetzen der Wärmepumpe sein. Dies sollte ebenfalls der Experte übernehmen. 

Um vor allem für einen leisen Nachtbetrieb zu sorgen, spielen Speichersysteme und Flächenheizungen eine Rolle. Pufferspeicher und Fußbodenheizungen speichern Wärme im Gebäude. Sind diese vorhanden, lässt sich die Wärmepumpenleistung in der Nacht absenken. Eine niedrige Leistung reduziert die Lautstärke merklich. Zusätzlich sorgt ein Warmwasserspeicher für ruhigere Nächte, da die Warmwasserbereitung in die frühen Morgenstunden verlegt wird. Speicher und Flächenheizungen lassen sich auch sehr gut nachrüsten.

Doch auch Sie selbst können zur Reduktion der Geräuschemission beitragen, etwa durch das Pflanzen einer Hecke oder das Errichten von Schallschutzwänden. Ebenso dienlich können spezielle Schalldämmplatten sein.

Wie laut darf eine Wärmepumpe überhaupt sein? – Grenzwerte und Bestimmungen

Wie laut eine Wärmepumpe sein darf, hängt maßgeblich von der Tageszeit und der Wohnsiedlung ab. In der Nacht sollten die Heizgeräte leiser laufen als am Tag. Bei der Siedlungsform gilt, dass Wärmepumpen in reinen Industriegebieten lauter sein dürfen. Um konkrete Richtwerte und eine Auslegungsgrundlage zu haben, wurde die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, kurz TA Lärm, als Verwaltungsvorschrift vom Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) veröffentlicht. Die folgende Übersicht bietet eine Übersicht zu den Werten in unterschiedlichen Gebieten zur Tages und Nachtzeit.

Wohnort Grenzwert Tag Grenzwert Nacht
Kurgebiet 45 dB(A) 35 dB(A)
Reines Wohngebiet 50 dB(A) 35 dB(A)
Allg. Wohngebiet / Kleinsiedlungsgebiet 55 dB(A) 40 dB(A)
Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)
Urbanes Gebiet 63 dB(A) 45 dB(A)
Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)
Industriegebiet 70 dB(A) 70 dB(A)

Ausführliche Informationen, auch zu den Vorteilen bezüglich der Lautstärke und Geräuschentwicklung bei Viessmann Wärmepumpen, finden Sie im Bereich "Luft-Wasser-Wärmepumpen: Lautstärke und Schall".

Förderung

Mit einer staatlichen Förderung lassen sich die Investitionskosten merklich reduzieren. Werden alle technischen Voraussetzungen erfüllt, können Sie Ihre Vitocal Wärmepumpe im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschussen lassen. Mehr erfahren Sie im Abschnitt Förderung der Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Hinweis: Ab 2024 steigen die Anforderungen in Bezug auf die Geräuschemissionen des Außengeräts von Wärmepumpen. Für eine Förderung müssen diese dann mindestens fünf Dezibel (dB) niedriger sein als die Geräuschemissionswerte nach Ökodesign-Verordnung. Ab 2026 erhöht sich dieser Wert auf zehn dB.     

Hinweis zur Fördermittelabfrage: Die über die Online-Anfrage veröffentlichten Informationen und Angaben sind mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Allein maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien - rechtsverbindliche Angaben erhalten Sie bei den jeweils genannten Institutionen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Ausnahmen können sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben wie z.B. für die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Bewilligungen werden im Übrigen ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von der jeweiligen Bewilligungsstelle erteilt.

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