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Gasanschluss stilllegen: Ablauf, Gründe und Kosten

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Rüsten Sie von einer Gasheizung auf eine Wärmepumpe oder ein anderes regeneratives Heizsystem um, benötigen Sie den bestehenden Anschluss nicht mehr. Sie können den Gasanschluss stilllegen lassen und sparen bei regelmäßigen Kosten wie den Gasgrundgebühren. Doch wie funktioniert das? Was ist beim Stilllegen zu beachten und wann bauen Versorger die Leitung komplett zurück? Wir geben einen Überblick und Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Stilllegung des Gasanschlusses.

Die wichtigsten Informationen im Überblick: 

  • Die Stilllegung ist unter anderem beim Umstieg auf Alternativen zur Gasheizung eine Option.
  • Je nach Bedarf und Netzbetreiber kann der Gasanschluss pausiert, stillgelegt oder komplett zurückgebaut werden.
  • Durch die Stilllegung des Gasanschlusses entfallen regelmäßige Kosten wie Grundgebühren und Vorhaltepauschalen.
  • Netzbetreiber dürfen zukünftig keine Kosten mehr für die Stilllegung von Gasanschlüssen im Niederdruckbereich berechnen.
  • Um weitere Kosten zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Gasliefervertrag rechtzeitig zu kündigen.

Gasanschluss stilllegen: Diese Gründe sprechen dafür

Erneuerbare Energien sind auf dem Vormarsch und lösen auch im Bestand immer häufiger alte Öl- und Gasheizungen ab. Besonders interessant ist dabei die Wärmepumpe, die sich in vielen Gebäuden platzsparend, komfortabel und effizient betreiben lässt. Wird gar kein Gas mehr benötigt, kann man den Gasanschluss mitunter stilllegen lassen. Sinnvoll ist das gleich aus mehreren Gründen, wie die folgende Übersicht zeigt:

  • Kosteneinsparung: Mit dem Vorhalten von Anschluss und Zähler fallen regelmäßig Kosten an. Wenn Sie den Gasanschluss stilllegen lassen, entfallen solche laufenden Kosten.
  • Unabhängigkeit: Wenn Sie den Gasanschluss stilllegen oder sogar zurückbauen lassen und zukünftig auf erneuerbare Wärmeerzeugung setzen, sind Sie weniger abhängig von fossilen Brennstoffen.
  • Zukunftssicherheit: Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) von 2026 dürfen Gasnetze bei rückläufiger Nachfrage künftig stillgelegt oder umgebaut werden. Auch wenn Ausnahmen und Fristen gelten, sind Sie mit einer Alternative zu Gas auf diese Szenarien vorbereitet.

Vom Antrag bis zum Rückbau des Gasanschlusses

Die gute Nachricht: Möchten Sie den Gasanschluss stilllegen lassen, etwa wegen einer Wärmepumpe, ist das jederzeit möglich. Einige Punkte sind jedoch zu beachten, um Kosten zu sparen und Gebühren zu vermeiden.

Pausieren, stilllegen oder zurückbauen: Diese Optionen habe Sie

Tauschen Sie die Gasheizung aus und verbrauchen künftig kein Gas mehr, wenden Sie sich zunächst an Ihren Netzbetreiber. In aller Regel besteht die Möglichkeit, den Anschluss pausieren, stilllegen oder komplett zurückbauen zu lassen. So unterscheiden sich die Optionen: 

  • Gasanschluss pausieren: Beim Pausieren bleibt der Anschluss betriebsbereit und lässt sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder aktivieren. Betreiber verlangen jedoch unter Umständen eine sogenannte Vorhaltepauschale. Diese Lösung ist optimal, wenn Sie sich die Möglichkeit der Versorgung mit Gas für die Zukunft offenhalten möchten.
  • Gasanschluss stilllegen: In diesem Fall nehmen Fachleute den Anschluss außer Betrieb. Sie sperren die Hauptabsperreinrichtung in der Straße oder trennen den Anschluss physisch und versorgen die Zuleitung nicht mehr. Auch wenn die Leitung im Boden verbleibt, wird sie aus Sicherheitsgründen entgast. Ein Wiederanschluss ist aber oft möglich.
  • Gasanschluss zurückbauen: Beim Rückbau des Gasanschlusses entfernen Fachleute auch die Zuleitung zum Gebäude. Sie demontieren die gesamte Technik und richten alles so her, als wäre kein Anschluss vorhanden gewesen. Möchten Sie in Zukunft doch wieder Gas nutzen, muss ein komplett neuer Hausanschluss gelegt werden.

Wichtig zu wissen: Lassen Sie auch die Messeinrichtung für den Gasverbrauch entfernen und geben Sie diese zurück. Andernfalls können nach wie vor entsprechende Grundgebühren und Pauschalen anfallen.

  • Pausieren

    Der Gasanschluss bleibt einsatzbereit. Kosten können weiter anfallen.

  • Stilllegen

    Der Hausanschluss wird von der Gasleitung getrennt. Die Reaktivierung ist möglich.

  • Rückbau

    Die Zuleitung wird komplett entfernt. Neuanschluss nur mit großem Aufwand.

In 3 Schritten den Gasanschluss stilllegen: So gehen Sie richtig vor

Um den Anschluss pausieren, stilllegen oder zurückbauen zu lassen, wenden Sie sich an Ihren Netzbetreiber, Ihren Messdienstleister und Ihren Gasanbieter. Die folgende Übersicht zeigt, wie Sie dabei im Einzelnen vorgehen:

  • Schritt 1 – Netzbetreiber kontaktieren: Der zuständige Netzbetreiber ist für die Pausierung, die Stilllegung oder den Rückbau verantwortlich. Wenden Sie sich daher zuerst an diesen, wenn Sie den Gasanschluss nicht mehr benötigen. Entsprechende Formulare finden Sie meist online. Haben Sie diese ausgefüllt, unterzeichnet und eingereicht, vereinbaren Sie einen Termin und der Netzbetreiber schickt zugelassene Fachfirmen zu Ihnen.

  • Schritt 2 – Messstellenbetreiber kontaktieren: Während Netzbetreiber den Anschluss verantworten, kümmern sich Messstellenbetreiber um die entsprechende Messtechnik. Genau wie den Anschluss müssen Sie auch die Technik kündigen, um Grundgebühren und andere Kosten zu vermeiden. Wichtig zu wissen: Oft regelt ein Vertrag Messstelle und Gasversorgung gemeinsam. Dann müssen Sie nur den Vertrag mit dem Versorger kündigen. Ob das der Fall ist, geht in der Regel aus den Vertragsunterlagen hervor.  

  • Schritt 3 – Gasliefervertrag kündigen: Die Stilllegung des Gasanschlusses beeinflusst den Gasliefervertrag in aller Regel nicht. Ein Grund, aus dem Sie diesen separat bei Ihrem Gasanbieter kündigen müssen. Achtung: Hier gelten häufig die vereinbarten Vertragslaufzeiten. Ob es Sonderkündigungsrechte gibt, geht aus den AGB hervor. Gibt es diese nicht, können Sie Ihren Versorger auch um Kulanz bitten.

Lässt sich ein Gasanschluss immer stilllegen?

Netzbetreiber gehen teilweise sehr unterschiedlich mit der Kündigung um. Während einige ihren Kunden alle Möglichkeiten anbieten, gewähren andere nur ein oder zwei Optionen. Beispiele:

  • pausieren oder stilllegen
  • stilllegen oder zurückbauen
  • pausieren oder zurückbauen

Das zeigte eine Umfrage der Verbraucherzentrale NRW. 

So teuer ist die Stilllegung des Gasanschlusses

Lassen Sie den Gasanschluss stilllegen, zum Beispiel wegen einer Wärmepumpe, fallen grundsätzlich Kosten an. Ob Netzbetreiber Ihnen diese in Rechnung stellen dürfen, war jedoch lange umstritten. Erst die Anfang 2026 beschlossene Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes brachte hier Klarheit. Denn in dieser heißt es:

„Der Betreiber eines Gasversorgungsnetzes ist nicht berechtigt, von einem Anschlussnehmer, der an das Gasversorgungsnetz im Niederdruck angeschlossen ist, eine Erstattung von Kosten für Maßnahmen für eine vorläufige oder dauerhafte Außerbetriebnahme des Netzanschlusses zu verlangen.“

Kosten auch nach aktuellem Recht nicht unrechtmäßig

Zu dem gleichen Ergebnis kamen auch die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg im Jahr 2025 (Az. 6 UKl 2/25). Sie entschieden, dass die Stilllegung eines Anschlusses keine "Änderung" im Sinne der gesetzlichen Regelung (§ 9 NDAV) ist und damit die Grundlage für eine Kostenforderung fehlt.

Kosten können teilweise dennoch anfallen

Trotz Gerichtsurteil und beschlossener EnWG-Novelle erheben einige Netzbetreiber beim Stilllegen des Gasanschlusses hohe Kosten. Ist das der Fall, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Ansprechpartner finden Sie dabei unter anderem bei Haus- und Grundbesitzervereinen sowie bei der zuständigen Verbraucherzentrale. 

Wichtig zu wissen: Verlangen Sie Sonderleistungen oder geht es um eine gewünschte Pausierung des Anschlusses, können ebenfalls Kosten anfallen. Im letzten Fall handelt es sich in der Regel um sogenannte Vorhaltepauschalen. Die Höhe variiert jedoch von Netzbetreiber zu Netzbetreiber.

Kosten beim Stilllegen des Gasanschlusses sparen

Während bei Netzbetreibern in der Regel keine besonderen Fristen einzuhalten sind, können Gaslieferverträge an die Mindestlaufzeit gebunden sein. Prüfen Sie dies rechtzeitig und kündigen Sie pünktlich. Andernfalls können Abschlagszahlungen und Grundgebühren weiterhin anfallen. Auch wenn Sie einen großen Teil der gezahlten Abschläge zurückbekommen, ist es dennoch ärgerlich.

FAQ: Fragen und Antworten zum Thema

Wenn Sie auf erneuerbare Energien wie eine Wärmepumpe oder Biomasseheizung umsteigen, benötigen Sie den Gasanschluss nicht mehr. Durch die Stilllegung sparen Sie regelmäßige Kosten wie Grundgebühren. Zudem ist es ein Schritt in Richtung Zukunftssicherheit, da Gasnetze langfristig abgebaut werden könnten.

Beim Pausieren bleibt der Anschluss betriebsbereit, es fallen aber Vorhaltepauschalen an. Bei der Stilllegung nehmen Netzbetreiber den Anschluss außer Betrieb, er bleibt aber physisch erhalten. Beim Rückbau wird die Leitung komplett entfernt. Die Wahl hängt davon ab, ob Sie sich die erneute Nutzung von Gas offenhalten möchten.

Nein, tritt die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) 2026 in Kraft, dürfen Netzbetreiber keine Kosten für die Stilllegung von Gasanschlüssen im Niederdruckbereich berechnen. Ohne die gesetzliche Basis, ist das Thema zumindest umstritten. Sollten Kosten anfallen, empfehlen wir daher eine rechtliche Beratung, etwa durch die zuständige Verbraucherzentrale.

Den Gasliefervertrag müssen Sie separat kündigen, da die Stilllegung des Anschlusses ihn nicht automatisch beendet. Achten Sie dabei auf die Vertragslaufzeit und prüfen Sie, ob Sonderkündigungsrechte gelten. Eine frühzeitige Kündigung vermeidet unnötige Abschlagszahlungen und Grundgebühren.

Die Messeinrichtung (z. B. Gaszähler) sollten Sie ebenfalls entfernen lassen, um weitere Grundgebühren zu vermeiden. Klären Sie dies mit dem Messstellenbetreiber ab. Bei einem Kombinationsvertrag (Messstellenbetrieb und Gaslieferung) genügt hingegen die Kündigung des Gasliefervertrages.

Nach der Antragstellung beim Netzbetreiber vereinbaren Sie einen Termin, an dem Fachkräfte den Anschluss stilllegen. Die Dauer hängt vom Netzbetreiber ab, in der Regel sind es jedoch nur wenige Wochen.

Ja, bei einer Stilllegung ist eine Reaktivierung oft möglich, allerdings können dabei Kosten anfallen. Beim Rückbau müssen Sie hingegen einen komplett neuen Anschluss legen.

Lernen Sie die Redaktion kennen

Alexander Rosenkranz

Experte für Energie- und Klimatechnik

Durch das Studium der Versorgungs- und Umwelttechnik besitzt Alexander umfangreiches Fachwissen im Bereich der Energie- und Klimatechnik. Für Viessmann bereitet er auch komplexe Themen verständlich auf.