Geht es um die klassische Direktvermarktung von PV-Strom, handeln Verbrauchende diesen an der Börse. Das machen sie allerdings nicht selbst, sondern über einen Dienstleister. Der sogenannte Direktvermarkter organisiert den Verkauf und behält dafür eine Vermarktungsgebühr von etwa 0,2 bis 1,0 Cent pro Kilowattstunde ein. Vor allem mit der bis 2026 gezahlten Marktprämie kann das höhere Erlöse bringen. Fällt diese in Zukunft weg, könnten die Erlöse jedoch sinken. Das gilt vor allem dann, wenn der Strompreis an der Börse niedrig oder gar negativ ist.
Die wichtigsten Informationen zur Direktvermarktung
- Einspeisevergütung entfällt ab 2027 voraussichtlich auch für kleine PV-Neuanlagen (≤ 25 kWp)
- Eigenverbrauch lohnt sich mehr: bis zu 30 Cent/kWh Einsparung gegen 10 Ct/kWh Börsenpreis
- Smart Meter & Speicher sind Pflicht für Direktvermarktung von Strom und dynamische Tarife
- Übergangsregelung 2027–2028: Netzbetreiber übernimmt Vermarktung für Kleinanlagen
Eigenverbrauch und Direktvermarktung von PV‑Strom: einfach erklärt
Viel Solarstrom ernten und in das öffentliche Netz einspeisen. Vor einigen Jahren war dieses Vorgehen das Ziel vieler Nutzer von PV‑Anlagen. Durch sinkende Vergütungssätze änderte sich das zunehmend und heute stehen neue Ausrichtungen im Fokus. Die Rede ist vom Eigenverbrauch und von der Direktvermarktung von PV-Strom.
Bei hohem Eigenverbrauch bleibt viel PV-Strom in der eigenen Anlage
Zielen Sie auf einen hohen Eigenverbrauch ab, verbrauchen Sie möglichst viel der selbst geernteten Solarenergie im eigenen Haus. Sie speisen nur das Nötigste ein und müssen weniger Strom aus dem öffentlichen Netz zukaufen. Als Folge dessen sparen Sie durch den Eigenverbrauch in aller Regel mehr Geld, als Sie mit der Einspeisevergütung verdienen würden.
Bei der Direktvermarktung handeln Nutzer Strom an der Strombörse
Nutzen Sie die Direktvermarktung, speisen Sie nach wie vor PV-Strom in das öffentliche Netz ein. Anders als früher verkaufen Sie diesen allerdings an der Börse, etwa an Versorger oder direkt an große Verbraucher. Sie erhalten einen marktüblichen Preis sowie eine staatliche Marktprämie und haben die Chance, höhere Umsätze zu erzielen.
Hintergrund: PV-Einspeisevergütung könnte künftig komplett wegfallen
Um die Staatskasse zu entlasten und die Förderung der Photovoltaik an die sinkenden Preise anzupassen, plant die Regierung, die feste Einspeisevergütung zu streichen. Aus aktueller Perspektive könnte das 2027 der Fall sein. Alle Verbraucher, die vorher eine Solarstromanlage anschließen, bekommen die Einspeisevergütung wie bisher weiter für 20 Jahre.
Bei negativen Strompreisen streicht Staat bereits heute Vergütung
Mit einer Ausnahme: Bereits heute gibt es bei negativen Strompreisen keine Vergütung mehr. Die nicht geförderten Stunden werden allerdings gesammelt und am Ende an den Förderzeitraum angehängt – sie gehen also nicht verloren. Diese Regelung aus dem Solarspitzengesetz gilt für alle seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommenen Anlagen und alle Verbraucher, die sich freiwillig dazu entschließen.
Ende der EU-Beihilfegenehmigung macht Überarbeitung erforderlich
Während Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche die Abschaffung der Einspeisevergütung schon lange fordert, ist eine Form des EEG bis Ende 2026 ohnehin Pflicht. Grund dafür ist das Ende der beihilferechtlichen Genehmigung der EU. Diese erlaubt die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelte PV-Förderung aktuell nur bis 2026.
Märkte sind schlecht auf Direktvermarktung von PV-Strom vorbereitet
Nach einem aktuellen Entwurf zum EEG soll es ab 2027 zwei Betriebsweisen der Photovoltaik geben: die Nulleinspeisung und die ungeförderte Direktvermarktung von PV-Strom. Während ersteres bereits heute lukrativ ist, bemängeln Expert:innen des Fraunhofer ISE in einer Studie die schlechte Vorbereitung des Marktes. So könne es ineffizient und teuer sein, Strom aus kleinen Anlagen direkt an der Börse zu handeln.
Für Bestandsanlagen bleibt die Einspeisevergütung vorerst erhalten
Für alle, die bereits eine PV‑Anlage betreiben oder diese vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung in Betrieb nehmen, ändert sich erst einmal nichts. Verbraucher bekommen die Einspeisevergütung also weiterhin wie bisher. Die Direktvermarktung von Photovoltaik-Strom ist dennoch eine Option, die abhängig von der Höhe der Vergütung zu höheren Erlösen führen kann. Hier lohnt es sich, die individuellen Gegebenheiten mit einem Experten zu analysieren.
Die Direktvermarktung von PV-Strom richtig nutzen: So funktioniert es
Möchten oder müssen Verbrauchende PV-Strom künftig direkt vermarkten, gibt es dazu verschiedene Möglichkeiten. Sie können einen Direktvermarkter nutzen, Strom an Mietende verkaufen oder dynamische Tarife nutzen. Während es für 2027 und 2028 eine Übergangsregelung mit garantierter Betreiberabnahme geben soll, bleibt zudem die Alternative, den Strom komplett selbst zu verkaufen.
Sind Sie unsicher, welche Lösung besser zu Ihnen passt?
Die folgende Tabelle vergleicht den Eigenverbrauch bei Nulleinspeisung, den Eigenverbrauch in Kombination mit einem dynamischen Stromtarif und die Direktvermarktung von PV-Strom miteinander.
Unser Tipp: Für maximale Erträge kombinieren Sie den Eigenverbrauch mit einem Vitocharge VX3 Stromspeicher von Viessmann.
Eine Alternative für Vermietende stellen Mieterstrommodelle dar. Hier verkaufen Sie Strom direkt an die Mietenden in Ihrem Haus. Sie treten als Energieversorger auf und müssen elektrische Energie nicht in das öffentliche Netz einspeisen. Der Vorteil dieser Lösung liegt in kalkulierbaren Erlösen. Allerdings ist der Aufwand in der Regel höher. Sie können diesen zwar mit spezialisierten Dienstleistern wesentlich reduzieren, müssen dann aber auch einen Teil Ihres Ertrages an diese abgeben.
Bei dieser Lösung handelt es sich um eine Ergänzung zur Direktvermarktung von PV-Strom. Denn dabei beziehen Sie Strom aus dem Netz, wenn dieser dort besonders günstig ist. Steigt der Strompreis an der Börse, verkaufen Sie elektrische Energie zu lukrativen Konditionen. Durch ein intelligentes Energiemanagementsystem, dynamische Verbraucher und passende Speicher versorgen Sie sich auf diese Weise besonders günstig.
Entscheiden Sie sich für die Nulleinspeisung, betreiben Sie Ihre PV-Anlage komplett unabhängig vom öffentlichen Netz. Sie verbrauchen Strom dabei nur in der eigenen Anlage und optimieren diese so, dass Sie Energie möglichst effizient speichern und zeitversetzt nutzen können. Der Vorteil dieser Lösung liegt in der hohen Einsparung und in der zumindest organisatorisch einfachen Umsetzung.
Übergangsregelung im EEG für PV-Neuanlagen bis 25 kWp bis 2028
Aktuelle Entwürfe zum EEG 2027 sehen eine spezielle Übergangsregelung vor. Diese könnte für neue Anlagen bis zu einer Leistung von 25 kWp gelten und soll für die Jahre 2027 und 2028 zur Verfügung stehen (2028 für Anlagen bis 10 kWp). Bei dieser Lösung nimmt der Netzbetreiber den Strom wie bisher ab. Er kümmert sich um die Vermarktung und behält dafür eine Gebühr in Höhe von etwa 0,2 bis 1,0 Cent pro Kilowattstunde ein. Betreibende benötigen dadurch keinen zusätzlichen Dienstleister und bekommen somit einen vereinfachten Einstieg in die Direktvermarktung von PV‑Strom.
Anforderungen an die Planung neuer PV-Anlagen zur Direktvermarktung
Ganz gleich, für welche Lösung Sie sich in Zukunft entscheiden, wirkt sich die Neuausrichtung der PV-Förderung in jedem Fall auf die Planung von PV-Anlagen aus. So sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Smart-Meter: Ein Smart-Meter ermöglicht die viertelstündliche Abrechnung von Strommengen (Einkauf sowie Einspeisung) und die Fernsteuerung der Anlage. So ist es möglich, die Einspeisung bei sinkenden Strompreisen zu drosseln, um eine Überlastung der Netze zu verhindern.
- Stromspeicher: Stromspeicher nehmen Strom auf, wenn er im Überschuss vorhanden ist, um diesen zeitversetzt wieder abzugeben. Ein passend ausgelegter Speicher bietet dabei gleich mehrere Vorteile: Sie erreichen eine hohe Eigenverbrauchsrate und speisen Strom nur dann in das Netz ein, wenn der Börsenpreis hoch ist.
- Energiemanagement: Ein intelligentes Energiemanagement organisiert den Stromfluss in Ihrer Anlage vollautomatisch. Es behält Verbrauch, Preise und Netzzustände im Blick, um Solarenergie immer optimal zu verteilen. Ohne das sogenannte EMS könnten Sie den Speicher nur mit manuellem Aufwand optimal nutzen. Außerdem wären die Erlöse der Direktvermarktung von PV-Strom aller Voraussicht nach geringer.
- Dynamische Verbraucher (optional): Sinnvoll sind auch dynamische Verbraucher, wie Elektroautos, Wärmepumpen oder Wasch- und Spülmaschinen. Diese lassen sich durch das EMS so steuern, dass sie Strom vor allem zu Überschusszeiten verbrauchen. Das entlastet den Speicher und hilft, höhere Eigenverbrauchsraten zu erzielen. Verschieben sich auf diese Weise auch die Zeiten der Einspeisung, führen dynamische Verbraucher zugleich zu höheren Erträgen.
Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, können Sie Ihre PV-Anlage auch in Zukunft wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll betreiben. Das gilt vor allem bei hohen Eigenverbrauchsraten. Denn diese vereinen einen geringen organisatorischen Aufwand mit potenziell hohen Einsparungen.
Bis Ende 2026 Einspeisevergütung nutzen: Jetzt PV-Anlage planen
Die Einspeisevergütung soll frühestens 2027 wegfallen. Planen und installieren Sie eine PV-Anlage noch vorher, sichern Sie sich die aktuelle PV-Förderung noch für die nächsten 20 Jahre – unabhängig von der Höhe des Eigenverbrauchs. Planen Sie, eine Photovoltaikanlage zu kaufen, sollten Sie also nicht lange zögern und diese noch in diesem Jahr anschaffen. Im Beitrag zur Förderung der Photovoltaik informieren wir über aktuelle Fördermöglichkeiten.
FAQ: Häufige Fragen zu Eigenverbrauch und Direktvermarktung von PV-Strom
Ab dem 1. Januar 2027 könnte die feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen bis 25 kWp entfallen. Betreibende müssen dann entweder die Strom-Direktvermarktung privat nutzen, die Übergangsregelung (Netzbetreiberabnahme) wählen oder den Strom komplett selbst verbrauchen.
PV-Direktvermarktung bedeutet, dass Sie Ihren Überschussstrom nicht mehr zu einer festen Einspeisevergütung verkaufen, sondern zum aktuellen Börsenpreis – entweder über einen Direktvermarkter oder selbst an der Strombörse. Der Erlös hängt dabei von Angebot und Nachfrage ab.
Die Photovoltaik-Direktvermarktung lohnt sich besonders, wenn Sie hohe Börsenpreise (z. B. mittags) nutzen können und Ihre Anlage mit einem Smart Meter sowie einem Speicher ausgestattet ist. Ohne Speicher oder bei häufig negativen Preisen sind die Erlöse hingegen oft geringer als beim Eigenverbrauch.
Ja, Sie können freiwillig von der Einspeisevergütung zur Direktvermarktung wechseln. Allerdings entfällt dann die 20-jährige Garantievergütung, und Sie erhalten stattdessen den Börsenpreis. Ein Wechsel lohnt sich nur, wenn Sie höhere Erlöse erwarten – z. B. durch einen Speicher oder dynamische Tarife.
Seit dem 25. Februar 2025 erhalten neue PV-Anlagen keine Vergütung mehr, wenn der Börsenpreis negativ ist. Die ausgefallenen Stunden werden zwar am Ende der Förderdauer nachgeholt, doch in der Praxis bedeutet das: Ohne Speicher oder Eigenverbrauch entgehen Ihnen Erlöse.
Ja, ein Smart Meter ist ab 2025 für Neuanlagen Pflicht. Er ermöglicht die viertelstündliche Abrechnung und die Fernsteuerung der Anlage, um auf negative Preise zu reagieren.
Neben der Direktvermarktung können Sie Ihren Strom selbst verbrauchen (mit Speicher), an Mietende verkaufen (Mieterstrommodell) oder Ihre Anlage komplett vom Netz entkoppeln (Nulleinspeisung). Die Übergangsregelung (Netzbetreiberabnahme) ist für Kleinanlagen bis 2027 (max. 25 kWp) bzw. 2028 (bis 10 kWp) eine weitere Option.








