Photovoltaik: Förderung vom Staat nutzen
Staat und Länder bieten attraktive Programme zur Förderung der Photovoltaik. So gibt es neben Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Einspeisevergütung für den selbst erzeugten Strom. Außerdem vergeben einige Bundesländer auch eine Photovoltaik-Speicher-Förderung.
KfW Programm 270 zur Förderung der Photovoltaik
Wer eine Photovoltaikanlage kaufen möchte, bekommt Unterstützung vom Staat. So lassen sich die Viessmann Vitovolt 300 Paketemit der Photovoltaik-Förderung der KfW günstig finanzieren. Über das Programm 270 „Erneuerbare Energien - Standard“ erhalten Privatpersonen und Unternehmen dabei zinsgünstige Kredite für neue Solarstromanlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen. Die Konditionen im Überblick:
● Kredithöhe: maximal 50 Millionen Euro pro Vorhaben
● Zinssatz: ab 1,03 Prozent (Abhängig von Bonität, Laufzeit und Zinsbindung)
● Laufzeit: 5, 10, 15 oder 20 Jahre
● Tilgungsfreie Anlaufjahre: 1 bis 3 Jahre
● Zinsbindung: 5, 10, 15 oder 20 Jahre
Wichtig zu wissen ist, dass sich die staatliche Photovoltaik-Förderung auch vor Ablauf der Darlehenslaufzeit zurückzahlen lässt. In diesem Fall verursacht eine Vorfälligkeitsentschädigung allerdings zusätzliche Kosten.
Dachsanierung zusammen mit der Photovoltaik förderbar
Geht es um die Installation einer Solarstromanlage, ist im Altbau oft auch eine Dachsanierung nötig. Vor allem dann, wenn das alte Dach die Last der Solartechnik nicht sicher tragen kann. Mit der Photovoltaik-Förderung können Hausbesitzer diese gleich mitfinanzieren. Die anfallenden Kosten lassen sich dabei mit dem KfW-Kredit abdecken.
Mehr Information
KfW-Fördergelder für die Photovoltaik beantragen
Interessenten können die Mittel über ihre Hausbank beantragen. Diese leitet die erforderlichen Unterlagen an die Förderbank weiter und zahlt dann den Kredit aus. Die Rückzahlung erfolgt ebenfalls an die Hausbank.
*Hinweis zur Fördermittelabfrage
Die über die Online-Anfrage veröffentlichten Informationen und Angaben sind mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Allein maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien - rechtsverbindliche Angaben erhalten Sie bei den jeweils genannten Institutionen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Ausnahmen können sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben wie z.B. für die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz.
Bewilligungen werden im Übrigen ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von der jeweiligen Bewilligungsstelle erteilt.
Fördermittel
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Photovoltaik-Förderung über die Einspeisevergütung
Während die KfW die Anschaffung einer Solarstromanlage fördert, gibt es vom Staat auch im laufenden Betrieb finanzielle Unterstützung. Geregelt ist das im EEG – dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien. So bekommen Anlagenbetreiber 20 Jahre lang eine festgelegte Vergütung für jede Kilowattstunde Strom, die sie in das öffentliche Netz einspeisen. Wie hoch diese ist, richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Für PV-Dachanlagen mit den gängigen Leistungen sieht es aktuell wie folgt aus:
● 10 kWp: 9,87 Cent pro Kilowattstunde
● 40 kWp: 9,59 Cent pro Kilowattstunde
● 100 kWp: 7,54 Cent pro Kilowattstunde (Stand: Januar 2020)
Die Einspeisevergütung zur Photovoltaik-Förderung sinkt kontinuierlich. Wer zu lange wartet, bekommt daher weniger für den eingespeisten Strom.
Selbstnutzung oft attraktiver als Förderung der Photovoltaik
Durch die sinkenden Vergütungssätze wird es immer lukrativer, den selbst erzeugten Strom im eigenen Haus zu verbrauchen. Denn so müssen Hausbesitzer weniger Energie von ihrem Versorger beziehen und sparen etwa 30 Cent pro Kilowattstunde. Da die Sonne meist dann scheint, wenn Haushalte den Strom nicht benötigen, erreichen konventionelle Anlagen einen Eigenverbrauchsanteil von nur 20 bis 30 Prozent. Das heißt: 70 bis 80 Prozent des Stroms fließen in das öffentliche Netz. Stromspeicher wie der Viessmann Vitocharge ermöglichen einen Eigenverbrauchsanteil von 60 bis 70 Prozent und damit noch höhere Einsparungen.
Photovoltaik-Speicher-Förderung der Bundesländer
Nach dem Ende der Photovoltaik-Speicher-Förderung der KfW gibt es Fördergelder für Stromspeicher aktuell nur von einigen Bundesländern. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick (Stand: Januar 2020).
Bundesland | Förderart | Förderhöhe | Ansprechpartner |
---|---|---|---|
Sachsen | Zuschuss für Stromspeicher | 1.000 € + 200 €/kWh Speicherkapazität für Stromspeicher. Max. 40.000 € | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
Rheinland-Pfalz | Zuschuss für Stromspeicher (Heimspeicher) | 100 € /kWh Speicherkapazität Mindestens 500 €, maximal 1.000 € je Vorhaben für PV-Anlagen mit mindestens 5 kWp |
Energieagentur Rheinland-Pfalz |
Sachsen-Anhalt | Zuschuss für Stromspeicher | Bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 5.000 € je Vorhaben | Landesverwaltungsamt |
Thüringen | Zuschuss für Photovoltaik und/oder Stromspeicher | Photovoltaik-Förderung: 900 €/kWh, Stromspeicher: 300 €/kWh, maximal 100.000 € | Thüringer Aufbaubank (TAB) |
Brandenburg | Zuschuss für Stromspeicher | Bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei mind. 50 % Eigenverbrauch, maximal 3.000 € je Antrag |
Investitionsbank des Landes (ILB) |
Bayern | Zuschuss für Stromspeicher | 500 € Basiszuschuss für 3,0 kWh Speicherkapazität + 100 € pro zusätzlicher voller 1,0 kWh bis insgesamt 30,0 kWh |
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie |
Hinweis: Die Fördermittel sind in der Regel zeitlich begrenzt, das gilt auch für den Fördertopf. Wenden Sie sich daher bei Interesse schnell an die zuständige Stelle und lassen Sie sich beraten.