Förderung
Eine direkte Förderung gibt es nicht mehr für Gas-Brennwertheizungen. Der Staat beteiligt sich jedoch an den Kosten, wenn das Heizsystem mit Komponenten zur thermischen Nutzung erneuerbarer Energien kombiniert wird. Welche Voraussetzungen gelten und was bei der Beantragung zu beachten ist, erfahren Sie im Abschnitt Förderung der Gasheizung.
Hinweis zur Fördermittelabfrage: Die über die Online-Anfrage veröffentlichten Informationen und Angaben sind mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Allein maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien - rechtsverbindliche Angaben erhalten Sie bei den jeweils genannten Institutionen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Ausnahmen können sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben wie z.B. für die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Bewilligungen werden im Übrigen ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von der jeweiligen Bewilligungsstelle erteilt.