Förderung der Holzheizung: Jetzt noch hohe Zuschüsse sichern!
Mit einer Förderung der Holzheizung unterstützt der Staat Sanierer von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Erhältlich sind Zuschüsse oder steuerliche Vergünstigungen für moderne Biomasseheizungen. Dazu zählen Scheitholzkessel, Pelletkessel, Hackschnitzelkessel und wasserführende Pelletöfen. Wir erklären Ihnen, wie Sie mit der Förderung die Kosten einer Viessmann Holzheizung senken und wie die Konditionen im Detail ausfallen.
Das Wichtigste zur Förderung einer Holzheizung
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Fördermittel für Sanierer
Die Förderung der Holzheizung richtet sich vorrangig an Sanierer, die ein mindestens fünf Jahre altes Wohn- oder Nichtwohngebäude besitzen. Mieter, Pächter etc. fördert der Staat nicht.
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Neubauförderung möglich
Im Neubau gibt es die Fördermittel für Scheitholz-, Pellet- oder Hackschnitzelheizungen nur beim Bau geförderter Effizienzhäuser.
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Anträge rechtzeitig stellen
Zuschüsse gibt es nur, wenn die Antragstellung vor dem Maßnahmenbeginn erfolgt. Nachträglich bleibt der Steuerbonus.
Zuschüsse & Darlehen oder Steuerboni für verschiedene Biomasseanlagen
Geht es um die Förderung der Holzheizung, stehen Ihnen mehrere Angebote zur Wahl. Eines davon ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen. Die sogenannte BEG-EM-Förderung gibt es für erneuerbare Energien und Sanierungsmaßnahmen am Haus. Sie ist in Form von Zuschüssen erhältlich und über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen. Offene Finanzierungslücken schließen Sie dabei mit einem kostengünstigen BEG-Ergänzungskredit.
Eine Alternative bietet der Steuerbonus für die Sanierung. Nutzen Sie diesen, können Sie 20 Prozent der Kosten Ihrer Viessmann Holzheizung von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass Sie ein mindestens zehn Jahre altes Wohngebäude selbst nutzen und die technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Verfehlen Sie Letztere, bleibt mit dem Steuerbonus für Handwerkerleistungen eine weitere Alternative. Denn diesen erhalten Sie für alle Handwerkerleistungen an selbst genutzten Immobilien (Miete oder Eigentum). Anrechenbar sind 15 Prozent der Handwerkerlohnkosten. Für die Materialkosten gibt es in diesem Fall jedoch keine Förderung.
BEG-Förderung der Holzheizung für die Sanierung noch 2026 nutzen
Die Förderung von Holzheizungen, die bis 2023 beim BAFA beheimatet war, gibt es für Scheitholz-, Pellet-, Hackschnitzel- sowie Kombikessel. Sie ist ebenso für wasserführende Pelletöfen erhältlich und in der Basis-Förderung mit Zuschüssen in Höhe von 30 Prozent verbunden. Zudem gibt es folgende Bonus-Angebote:
- 16 Prozent Geschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Gas-, Heizöl-, Biomasse-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzen. Voraussetzung ist, dass Gaszentral- und Biomasseheizungen dazu mindestens 20 Jahre alt sein müssen. Sie dürfen nach der Sanierung keine fossilen Energieträger mehr einsetzen und müssen die Holzheizung mit einer Solaranlage oder einer Wärmepumpe kombinieren (mind. zur Warmwasserbereitung). Wichtig zu wissen ist, dass der Bonus alle sechs Monate um vier Prozent sinkt. Die sogenannte Degression setzt im Februar 2027 ein – ab August 2028 ist der Bonus dann nicht mehr verfügbar.
- 10 bis 40 Prozent Einkommens-Bonus: Den Einkommens-Bonus bekommen selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 50.000 Euro im Jahr. Er wird gestaffelt vergeben und beträgt bei max. 30.000 Euro 40 Prozent. Verdienen Sie maximal 40.000 Euro gibt es 30 Prozent, und bei bis zu 50.000 Euro fördert der Staat hier mit 10 Prozent extra. Nachzuweisen ist dieses über die Einkommensteuererklärungen aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Sanierung. Wichtig: Ein Kinderzuschlag reduziert die Summe des anzurechnenden Einkommens pauschal um 10.000 Euro, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt. In vielen Fällen führt das zu einer attraktiveren Förderung.
Günstiger Ergänzungskredit erweitert das Förderangebot
Mit einem günstigen Ergänzungskredit erweitert der Staat das Angebot der BEG-EM-Förderung seit 2024. Die Darlehen gibt es in Höhe von maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit für Maßnahmen an Haus und Heizung, wenn Sanierer eine Bestätigung für die Zuschussförderung bekommen haben. Das Besondere dabei: Verdienen Haushalte im Jahr nicht mehr als 90.000 Euro (zu versteuerndes Haushaltseinkommen), profitieren sie von einem 2,5-prozentigen Zinsbonus.
Antragsberechtigt sind Eigentümer von Gebäuden
Die staatliche Förderung steht seit 2024 nur noch Eigentümern zur Verfügung. Wer mietet, pachtet oder das Wohnrecht innehat, kann die Mittel damit nicht mehr selbst beantragen. Das hat zur Folge, dass in diesen Konstellationen auch die attraktiven Bonus-Angebote wegfallen (ausgenommen Emissionsminderungs-Zuschlag).
Förderbare Kosten stehen einmalig zur Verfügung
Wer die Förderung der Holzheizung in Anspruch nehmen möchte, kann Kosten von bis zu 28.000 Euro für die erste Wohneinheit anrechnen lassen (Betrag sinkt ab 2027 um 750 pro Halbjahr). Darüber hinaus gibt es eine Staffelung, wie wir im Beitrag zur Förderung der Heizung 2024 detailliert erklären. Wichtig zu wissen ist, dass der Betrag nur einmalig zur Verfügung steht. Er erweitert aber die förderbaren Kosten für Maßnahmen an der Gebäudehülle und lässt sich mit mehreren Maßnahmen sowie Anträgen ausreizen.
Hinweis zum individuellen Sanierungsfahrplan
Bis zum Sommer 2022 gab es einen fünfprozentigen iSFP-Bonus für Arbeiten aus einem individuellen Sanierungsfahrplan. Dieser ist heute nicht mehr für den Austausch der Heizung nutzbar. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle oder eine Heizungsoptimierung gibt es die Extraförderung jedoch weiterhin.
Pflicht zur Kombination
Wie breits erwähnt, bekommen Sie den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Holzheizung zu 2025-Konditionen nur noch, wenn Sie diese mit einer Wärmepumpe, einer Photovoltaikanlage oder thermischen Solaranlagen kombinieren. Bei Solaranlagen ist im Vorfeld darauf zu achten, dass die Warmwasserbereitung vollständig über die solare Energie gedeckt werden kann. Die Anlage ist also entsprechend auszulegen.
Förderung der Holzheizung im Neubau ausgeschlossen
Geht es um energieeffiziente Neubauten, ist eine Förderung der Holzheizung nicht möglich. Denn diese gibt es nur, wenn Sie Gebäude nicht mit Biomasse beheizen. Mit Ausnahme von Einzelraumheizgeräten wie gelegentlich genutzten Kaminen schließt der Staat Scheitholz-, Pellet- und Hackschnitzelheizungen damit von der Neubauförderung aus.
Ausführliche Informationen
Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der Holzheizung beantragen
Eine Alternative zum KfW-Zuschuss für die Holzheizung stellt der Steuerbonus für die Sanierung dar. Diesen erhalten Sanierer mindestens zehn Jahre alter und selbst genutzter Häuser. Sie können 20 Prozent der Kosten von der Einkommensteuer absetzen, müssen diese jedoch über einen Zeitraum von drei Jahren verteilen. Während sich im ersten und zweiten Jahr nach der Sanierung je sieben Prozent geltend machen lassen, sind für das dritte Jahr noch einmal sechs Prozent der Kosten anrechenbar. Wichtig zu wissen ist, dass die Förderung für Holzkessel und Pelletöfen nicht über der eigenen Einkommensteuerlast liegen kann. Ist Letztere sehr niedrig, fällt damit also auch die Holzheizung-Förderung geringer aus.
Alternative: 15 Prozent Steuerbonus für Handwerkerleistungen geltend machen
Entscheiden Sie sich für die BEG-Förderung oder den Steuerbonus für die Sanierung, sind hohe technische Mindestanforderungen zu erfüllen. Verfehlen Sie diese, bleibt der Steuerbonus für Handwerkerleistungen als Alternative. Diesen erhalten Sie bei nahezu allen Sanierungs-, Renovierungs- oder Erhaltungsarbeiten in Haus oder Wohnung, wenn Sie die betreffende Immobilie selbst nutzen (Miete oder Eigentum) und einen Fachunternehmer beauftragen.
Erfüllen Sie diese Vorgaben, können Sie jedes Jahr bis zu 6.000 Euro an Handwerkerlohnkosten (Achtung: keine Materialkosten) steuerlich geltend machen. Bei einer Förderrate von 15 Prozent beträgt die Förderung dabei maximal 900 Euro. Interessant ist das zum Beispiel, wenn Sie einen konventionellen Kaminofen austauschen und Förderung beantragen wollen. Denn BEG-Mittel und Steuerboni für die Sanierung gibt es sonst nur für wasserführende Anlagen mit automatischer Beschickung.
Holzheizung: Zuschüsse auch von Bundesländern und Kommunen
In vielen Fällen erhalten Sie auch Fördermittel von Ihrem Bundesland oder Ihrer Kommune. Da die Förderprogramme häufig zeitlich und finanziell begrenzt sind, lässt sich hier jedoch keine pauschale Angabe machen. Helfen kann ein Fachmann für Heizungsbau aus der Region. Dieser kennt die laufenden Förderprogramme. Darüber hinaus bietet der Energiegestalter professionelle Hilfe bei der energetischen Sanierung und Förderung.
Technische Mindestanforderungen an Wärmeerzeuger für Biomasse
Ganz gleich, ob Sie die BEG-Mittel oder den Steuerbonus nutzen möchten: Wenn Sie sich für eine Biomasseheizung entscheiden, müssen Sie hohe Mindestanforderungen einhalten. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Punkte:
- Der Wärmeerzeuger ist für den Einsatz naturbelassener Biomasse gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4, 5, 5a, 8 oder 13 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) bestimmt
- Anlagen sind nach geltenden Normen geprüft (durch ein gemäß ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut)
- Die Holzheizung wird automatisch beschickt (Ausnahme: Scheitholzvergaserkessel)
- Es ist eine Leistungs- und Feuerungsregelung vorhanden
- Die Zündung erfolgt automatisch (Ausnahme: Scheitholzvergaserkessel)
- Jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad von 81 Prozent
- Kohlenmonoxid: 200 mg/m³ bei Nennwärmeleistung, 250 mg/m³ bei Teillastbetrieb (soweit Brennstoffe nach §3 Abs. 1 Nr. 8 der 1. BImSchV eingesetzt werden)
- Pufferspeicher: Bei Pellet- und Hackschnitzelkessel und bei Pelletöfen mit Wassertasche mind. 30 Liter/kW, bei Scheitholzvergaser- und Kombikessel mind. 55 Liter/kW
- Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
Welche Geräte diese Anforderungen erfüllen, ist in der Liste förderfähiger Biomasseheizungen einzusehen.
Kosten für Wärmeerzeuger und Umfeldmaßnahmen sind förderbar
Förderbar sind neben der Holzheizung auch Kosten für Arbeiten, die im Zuge der Heizungssanierung anfallen. Dazu gehören unter anderem:
- Arbeiten am Heiz- und Technikraum sowie Neubau, falls erforderlich
- Silos, Bunker und Lagerräume für Biomassepellets bzw. –hackschnitzel
- Wärmespeicher für Heizungs- und Trinkwasser als Ergänzung der Heizung
- Neubau, Erneuerung oder Anpassung von Abgassystemen und Schornsteinen
- Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage im Gebäudebestand
- Einbau voreinstellbarer Thermostatventile und Strangdifferenzdruckregler
- Austausch von Heizkörpern oder Einbau einer Flächenheizung
- Austausch alter Umwälzpumpen durch hocheffiziente neue Modelle
- Umbau der Heizungsanlage vom Einrohrsystem zum Zweirohrsystem
- Umstellung von Etagen- auf eine Zentralheizung mit Wärmeverteilung
- Dämmung von Rohrleitungen in nicht oder wenig beheizten Bereichen
- Anlagen und Komponenten zur Aufbereitung von Heizungswasser
Einen umfassenden Überblick gibt der Fördergeber im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen. Welche Kosten der Holzheizung anrechenbar sind, wenn Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen, zeigt eine Erläuterung des Bundesministeriums der Finanzen.
Jetzt Antrag stellen: So nutzen Sie die Holzheizung-Förderung für Ihr Vorhaben
Wie Sie bei der Antragstellung richtig vorgehen, hängt vom gewünschten Förderangebot ab. Die BEG-Förderung der Holzheizung beantragen Sie vor dem Beginn der Maßnahme. Die entsprechenden Förderanträge sind online über das KfW-Portal "Meine KfW" auszufüllen und abzusenden. Dazu benötigen Sie:
- einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung (Vertrag an Förderung gebunden)
- einen Liefer-/Ausführungstermin im Bewilligungszeitraum (36 Monate ab Zuwendungsbescheid)
- eine Bestätigung zum Antrag (BzA mit BzA-ID) von Ihrem Fachhandwerker oder Energieberater
Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, in dem Sie eine Wohnung selbst nutzen, beantragen Sie zunächst nur die Basisförderung inkl. Emissionsminderungsbonus für das gesamte Haus. In einem Zusatzantrag beantragen Sie dann den Geschwindigkeits- und/oder Einkommensbonus für die selbst genutzte Wohneinheit.
Übrigens: Entscheiden Sie sich im laufenden Projekt doch für eine andere förderbare Heizung, können Sie das beliebig ändern. Für die Höhe der Förderung gilt das jedoch nicht - diese lässt sich nicht nach oben korrigieren.
Nachweise einreichen und Fördermittel ausgezahlt bekommen
Nach Abschluss aller Arbeiten weisen Sie Ihre Identität per Schufa-Identitäts-Check, Video-Identifizierung oder per Postident-Verfahren nach. Anschließend reichen Sie die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) von Ihrem Fachhandwerker oder Energieberater zusammen mit den Rechnungen und eventuellen weiteren Nachweisen (Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus) über das KfW-Portal ein. Die Experten der Förderbank prüfen daraufhin alle Unterlagen und weisen die Auszahlung der Förderung an, sofern keine Fragen offen bleiben.
Steuerboni für Sanierung und Handwerkerkosten nachträglich beantragen – Vorgehen
Entscheiden Sie sich für einen Steuerbonus, machen Sie diesen nachträglich geltend. Dazu tragen Sie die entsprechenden Kosten in der Anlage „Energetische Maßnahmen“ oder "Haushaltsnahe Aufwendungen" Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Im erstgenannten Fall benötigen Sie außerdem eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster des Bundesministeriums der Finanzen.











