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Das Schlaue Wärmepumpen-System mit Energy Management

System finden

Intelligenz, die begeistert

Jede Wärmepumpe kann heizen. Unsere Wärmepumpe macht das intelligent. Weil sie mit PV-Anlage, Stromspeicher und Wallbox vernetzt ist. Ein schlaues System, das eine Sprache spricht und mit jeder vernetzten Komponente effizienter wird.

Was unser Wärmepumpen-System schlau macht

Jetzt die Heizungsförderung sichern!

Der Staat fördert auch nach der GEG-Reform erneuerbare Energien und schlaue Systeme. Für Ihre neue Wärmepumpe erhalten Sie so weiterhin eine attraktive Förderung***. Ein frühzeitiger Start geplanter Modernisierungsvorhaben hilft Ihnen dabei, die Fördermöglichkeiten bestmöglich zu nutzen. Wir haben alle Infos für Sie zusammengefasst.


*Prämie für Wärmepumpen nur in Kombination mit einem weiteren Produkt.
**Modernisierungsprämie: Aktionszeitraum vom 01.04. bis 30.09.2026 (Kauf oder Miete + Lieferung). Einbau und Aufschaltung bis zum 15.11.2026. Der Gutschein kann bis zu 6 Wochen nach Rechnungsdatum eingelöst werden. Die Gutscheinhöhe ist gestaffelt und richtet sich nach dem Bestellumfang der Heizungsanlage. Die Auszahlung der Prämie erfolgt durch Viessmann direkt an den Anlagenbetreiber.
Bestellung und Lieferung müssen innerhalb des Gültigkeitszeitraumes liegen. Der Gültigkeitszeitraum gilt unabhängig von dem Lieferort innerhalb Deutschlands. Der Gutschein ist nicht auf frühere Bestellungen anrechenbar, nicht mit anderen Vorteilsaktionen kombinierbar und nicht auf Dritte übertragbar. Pro Heizungsanlage kann nur ein Gutschein eingelöst werden. Der Wert des Gutscheins enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Keine Barauszahlung möglich. Gültig für Lieferungen und Einbau in Deutschland.

Hinweis: Die nachträgliche Rückzahlung eines Teils des Gerätepreises muss beim Antrag für Fördermittelangegeben beziehungsweise nachgemeldet werden.
***Hinweis Förderung: Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf staatliche Fördermittel. Der Umfang der Förderung hängt zudem von individuellen Gegebenheiten ab. Weitere Informationen finden Sie im Beitrag Förderung der Wärmepumpe.  
Die über die Online-Anfrage veröffentlichten Informationen und Angaben zur Förderung sind mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Allein maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien – rechtsverbindliche Angaben erhalten Sie bei den jeweils genannten Institutionen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Ausnahmen können sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben wie z.B. für die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Bewilligungen werden im Übrigen ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von der jeweiligen Bewilligungsstelle erteilt.