Das Schlaue Wärmepumpen-System mit Energy Management
Intelligenz, die begeistert
Jede Wärmepumpe kann heizen. Unsere Wärmepumpe macht das intelligent. Weil sie mit PV-Anlage, Stromspeicher und Wallbox vernetzt ist. Ein schlaues System, das eine Sprache spricht und mit jeder vernetzten Komponente effizienter wird.
Was unser Wärmepumpen-System schlau macht
Jetzt noch die Förderung für 2025 sichern!
Der Staat fördert erneuerbare Energien und schlaue Systeme. Für Ihre neue Wärmepumpe erhalten Sie aktuell zum Beispiel eine Förderung von bis zu 70 Prozent**. Wir haben alle Infos für Sie zusammengefasst.
*Aktionszeitraum vom 01.09. bis 15.12.2025 (Kauf oder Miete), Einbau und Aufschaltung bis zum 31.01.2026. Der Gutschein kann bis zu 6 Wochen nach Rechnungsdatum eingelöst werden. Die Gutscheinhöhe ist gestaffelt und richtet sich nach dem Bestellumfang der Heizungsanlage.
Bestellung und Lieferung müssen innerhalb des Gültigkeitszeitraumes liegen. Der Gültigkeitszeitraum gilt unabhängig von dem Lieferort innerhalb Deutschlands. Der Gutschein ist nicht auf frühere Bestellungen anrechenbar, nicht mit anderen Vorteilsaktionen kombinierbar und nicht auf Dritte übertragbar. Pro Heizungsanlage kann nur ein Gutschein eingelöst werden. Der Wert des Gutscheins enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Keine Barauszahlung möglich. Gültig für Lieferungen und Einbau in Deutschland.
Hinweis: Die nachträgliche Rückzahlung eines Teils des Gerätepreises muss beim Antrag für Fördermittelangegeben beziehungsweise nachgemeldet werden.
**Für selbstnutzende Eigentümer ist für den Heizungstausch ein Investitionszuschuss von bis zu 21.000 € möglich. Das gilt, wenn die Betroffenen Grundförderung und mehrere Boni kombinieren und dadurch den maximal möglichen Fördersatz von 70 % erreichen, und wenn die maximal förderfähigen Ausgaben von 30.000 € erreicht werden. Im Falle des Einbaus einer emissionsarmen Biomasseheizung kann noch ein pauschaler Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € hinzukommen. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Förderung der Wärmepumpe.
Die über die Online-Anfrage veröffentlichten Informationen und Angaben zur Förderung sind mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Allein maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien - rechtsverbindliche Angaben erhalten Sie bei den jeweils genannten Institutionen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Ausnahmen können sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben wie z.B. für die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Bewilligungen werden im Übrigen ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von der jeweiligen Bewilligungsstelle erteilt.
***Wenn Sie den Button nicht sehen können, dann gehört Ihr Gerät möglicherweise nicht zu den aktuell unterstützten Geräten.