Solarpflicht: Was bedeutet sie und wo gilt sie?
Sich unabhängig machen von Preisschwankungen und Preisanstiegen, Klimaziele erreichen, Ressourcen schonen, Energieautarkie – die Gründe, sich für Regenerative zu entscheiden, sind vielfältig. Kostenfreie Umweltenergie der Sonne bietet ein großes Potenzial, das bisher nicht in allen Bereichen ausgeschöpft ist. Die Bundesregierung setzt sowohl bei der Strom- als auch Wärmeerzeugung auf die Solarenergie als Teil ihrer Strategie, die Klimaziele in den kommenden Jahren zu erreichen. Deshalb sollen die Leistungen von Solarthermieanlagen und Photovoltaik (PV) um ein Vielfaches steigen. Ein Mittel dafür kann die gesetzliche Grundlage einer Solarpflicht sein.
Aktuell gibt es sie deutschlandweit nicht, dennoch können erste konkrete Umsetzungen Anreiz für einen umfangreichen Ausbau sein. Erfahren Sie im folgenden Beitrag mehr zum aktuellen Stand einer Solarpflicht, zu den Plänen einzelner Bundesländer und dazu, wie Sie unabhängig von einer gesetzlichen Solarpflicht mehr Sonnenenergie von Ihrem Dach nutzen können.
Hinweis: Hier finden Sie alle Informationen zu dem neuen Solarspitzengesetz auf einen Blick.
Weitere Informationen: Photovoltaik & Stromspeicher
Wo gilt die Solaranlagen-Pflicht in Deutschland bereits?
Eine gesetzliche Grundlage für den verpflichtenden Einbau von Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen gibt es deutschlandweit aktuell nicht. Dennoch haben zahlreiche Bundesländer bereits entsprechende Vorgaben umgesetzt oder zumindest geplant. Die Ausgangssituation ist aktuell für solche Vorhaben auch günstig, da das Angebot an PV-Modulen vielfältig ist und auch Mietmodelle durch das EEG 2023 für viele immer attraktiver werden. Welche Bundesländer bereits eine Solarpflicht haben und was diese im Speziellen fordert, zeigt die folgende Übersicht (Stand der Tabelle: 02/2026).
Pläne für mehr Solarenergie vom eigenen Dach
Eine bundesweite Solarpflicht könnte 2027 folgen. Denn diese ist im aktuellen Gesetzesentwurf zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) enthalten. Sie soll in mehreren Etappen eingeführt werden und ab 2031 für nahezu alle Gebäude in Deutschland gelten. Grundsätzlich ausgenommen sind aller Voraussicht nach bestehende Wohngebäude sowie kleine Nichtwohngebäude. Zu beachten ist allerdings, dass diese auch von regionalen Vorgaben der Länder betroffen sind, denn diese gelten weiterhin.
Eigenen Strom erzeugen und verbrauchen – jetzt selbst aktiv werden
Ungeachtet von Solarpflicht und Gesetzesentwurf können Sie bereits jetzt tätig werden und selbst auf die PV-Anlage setzen. Damit erhöhen Anlagenbesitzer nicht nur die Energieautarkie und werden unabhängiger von Preisschwankungen durch externe Faktoren. Sie reduzieren auch ihre Einbußen durch das Solarspitzengesetz, reduzieren den Ausstoß von CO₂ und schonen Ressourcen, die für die herkömmliche Stromerzeugung genutzt werden. Mit einer Viessmann Photovoltaikanlage produzieren Sie Ihren eigenen Strom, den Sie am besten selbst verbrauchen. Denn ein Einspeisen von Solarstrom in das Stromnetz ist durch die sinkende Einspeisevergütung mittlerweile wenig attraktiv. Aber auch dafür bietet Viessmann eine passende Lösung – einen Stromspeicher wie den Vitocharge VX3. Dieser ermöglicht Ihnen, zwischengespeicherten Strom zu verbrauchen, wenn die Sonne mal nicht ausreichend scheint. Ferner lässt sich eine moderne PV-Anlage optimal mit einer Viessmann Wärmepumpe kombinieren, die zum Teil elektrische Energie benötigt, um aus Umweltenergiequellen wie Luft, Grundwasser und Erdreich Heizwärme zu gewinnen. Neben Komplettpaketen zum Kauf bietet Viessmann mit Viessmann Wärme+Strom ebenfalls Lösungen zum Mieten an.




