Solarpflicht – Eckdaten und Geltungsbereiche
Beratung anfordern!Solarpflicht: Was bedeutet sie und wo gilt sie?
Sich unabhängig machen von Preisschwankungen und Preisanstiege, Klimaziele erreichen, Ressourcen schonen, Energieautarkie – die Gründe, sich für regenerative zu entscheiden, sind vielfältig. Kostenfreie Umweltenergie der Sonne bietet ein großes Potential, was noch nicht in allen Bereichen ausgeschöpft ist. Die Bundesregierung setzt sowohl bei der Strom- als auch Wärmeerzeugung auf die Solarenergie als Teil der Strategie, um die Klimaziele in den kommenden Jahren zu erreichen. Deshalb sollen die Leistungen von Solarthermieanlagen und Photovoltaik (PV) um ein Vielfaches steigen. Ein Mittel dafür kann die gesetzliche Grundlage einer Solarpflicht sein. Aktuell gibt es sie deutschlandweit noch nicht, dennoch können erste konkrete Umsetzungen Anreiz für einen umfangreichen Ausbau sein. Erfahren Sie im Folgenden mehr zum aktuellen Stand einer Solarpflicht, zu den Plänen einzelner Bundesländer und mehr dazu, wie Sie unabhängig von einer gesetzlichen Solarpflicht mehr Sonnenenergie von Ihrem eigenen Dach nutzen können.
Weitere Informationen: Photovoltaik & Stromspeicher
Wo gilt die Solaranlagen-Pflicht in Deutschland bereits?
Eine gesetzliche Grundlage für den verpflichtenden Einbau von vor allem Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung gibt es aktuell für ganz Deutschland noch nicht. Einzig in Baden-Württemberg und in Berlin wurden beziehungsweise werden entsprechende Vorgaben durchgesetzt. Ziel ist es in beiden Fällen, den Strombedarf in den kommenden Jahrzehnten über die regenerative Sonnenenergie zu decken. Die Ausgangssituation ist aktuell für solche Vorhaben auch sehr günstig, da das Angebot an PV-Modulen vielfältig ist und auch Mietmodelle für viele attraktiv werden. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im letzten Abschnitt.
Die Solarpflicht in Baden-Württemberg
Wie der Bund setzen sich auch einzelne Bundesländer bestimmte Klimaziele. Baden-Württemberg spricht dabei von Klimaneutralität bis 2040 in ihrem Klimaschutzgesetz von 2021. Um solche Ziele zu erreichen, sind bestimmte Umstellungen notwendig und auch gesetzliche Anpassungen. Dazu gehört aktuell die Verordnung des Umweltministeriums zu den Pflichten zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dach- und Parkplatzflächen. Folgendes besagt die Solarpflicht in Baden-Württemberg:
- Seit 01.01.2022 gilt die Solarpflicht für alle neu gebauten Nichtwohngebäude und alle größeren Parkplatzflächen, die neu angelegt werden.
- Seit 01.05.2022 ist die Installation von Photovoltaikanlagen (kurz: PV-Anlagen) für jeden Neubau verpflichtend.
- Ab 2023 greift die Solarpflicht auch für wesentliche Dachsanierungen, also für Bestandsgebäude. Was als wesentlich gilt, wird in der Verordnung ausformuliert.
Die Solarpflicht in Berlin
Neben Baden-Württemberg gehört auch Berlin zu den Vorreitern, wenn es um den Ausbau von solarer Stromerzeugung geht. Im Solargesetz ist festgehalten, dass zum 01.01.2023 alle Dachflächen von Neubauten und Bestandsgebäuden im Zuge von wesentlichen Umbaumaßnahmen des Daches mit einer Photovoltaikanlage auszustatten sind. Einschränkend ist hier die Dachfläche. Im Gesetz ist eine Mindestfläche von 50 Quadratmetern vorgesehen. Das Solargesetz sieht vor, dass 30 Prozent der Bruttofläche von Neubauten und 30 Prozent der Nettofläche auf Bestandsgebäuden mit Photovoltaik bedeckt sind. Wichtig war es bei Ausgestaltung des Gesetzes, dass die Dachnutzung auch weiterhin anderweitig erfolgen kann, wie zum Beispiel mit extensiven Gründächern. Deshalb wurde ebenfalls eine Leistungsbegrenzung festgelegt. Danach müssen die PV-Anlagen nicht mehr als zwei, drei oder sechs Kilowatt leisten – je nach Anzahl der Wohnung im Gebäude. Schließlich gibt es Ausnahmen. Näheres dazu gibt es auf den unterschiedlichen Informationsseiten der Stadt Berlin.
Hinweis: Als Bruttofläche ist die gesamte Dachfläche gemeint, inklusive Dachüberstand und Dachrinne. Bei der Nettofläche werden nicht nutzbare Flächen abgezogen wie Dachaufbauten, Dachfenster oder verschattete Flächen.
Pläne für mehr Solarenergie vom eigenen Dach
Eine bundesweite Solarpflicht gibt es noch nicht, aber es gibt bereits Pläne. Auch die Vor- sowie Nachteile werden diskutiert. Klar ist, dass der Ausbau von Solar- und Windkraftanlagen in den kommenden Jahren vorangetrieben werden muss, um die Klimaziele zu erreichen. Neben öffentlichen und gewerblich sowie industriell genutzten Flächen werden die privaten Gebäude ebenfalls eine Rolle spielen müssen. Die Ausgestaltung einer Vorschrift beziehungsweise gesetzlichen Pflicht steht aber noch aus. Bislang liegt ein Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen zur Stromerzeugung auf Gebäuden (Solaranlagenausbaubeschleunigungsgesetz – SolarBeschlG) vor. Im Zuge der Ausgestaltung werden auch eine passende staatliche Förderung ebenso wie die Ausnahmen zu diskutieren sein.
Bereits jetzt lassen sich Photovoltaikanlagen und Stromspeichersysteme fördern – über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ebenso über Fördertöpfe der Bundesländer.
Eigenen Strom erzeugen und verbrauchen – jetzt selbst aktiv werden
Ungeachtet von Solarpflicht und Gesetzesentwurf können Sie bereits jetzt tätig werden und selbst auf die PV-Anlage setzen. Damit erhöhen Anlagenbesitzer nicht nur die Energieautarkie, werden unabhängiger von Preisschwankungen und externen Faktoren, sondern reduzieren ebenfalls den Ausstoß von CO2 und schonen Ressourcen, die für die herkömmliche Stromerzeugung genutzt werden. Mit einer Viessmann Photovoltaikanlage produzieren Sie Ihren eigenen Strom, den Sie am besten selbst verbrauchen. Denn ein Einspeisen in das Stromnetz ist mittlerweile wenig attraktiv aufgrund einer stark sinkenden Einspeisevergütung. Aber auch dafür bietet Viessmann eine passende Lösung – einen Stromspeicher wie den Vitocharge VX3. Dies ermöglicht Ihnen, zwischengespeicherten Strom zu verbrauchen, wenn die Sonne mal nicht ausreichend scheint. Darüber hinaus lässt sich eine moderne PV-Anlage optimal mit einer Viessmann Wärmepumpe kombinieren, die einen Teil elektrische Energie benötigt, um aus Umweltenergiequellen wie Luft, Grundwasser und Erdreich Heizwärme zu erzeugen. Neben Komplettpaketen zum Kauf bietet Viessmann ebenfalls Lösungen zum Mieten an mit Viessmann Strom.