Solarpflicht: Was bedeutet sie und wo gilt sie?
Sich unabhängig machen von Preisschwankungen und Preisanstiegen, Klimaziele erreichen, Ressourcen schonen, Energieautarkie – die Gründe, sich für Regenerative zu entscheiden, sind vielfältig. Kostenfreie Umweltenergie der Sonne bietet ein großes Potenzial, das bisher nicht in allen Bereichen ausgeschöpft ist. Die Bundesregierung setzt sowohl bei der Strom- als auch Wärmeerzeugung auf die Solarenergie als Teil ihrer Strategie, die Klimaziele in den kommenden Jahren zu erreichen. Deshalb sollen die Leistungen von Solarthermieanlagen und Photovoltaik (PV) um ein Vielfaches steigen. Ein Mittel dafür kann die gesetzliche Grundlage einer Solarpflicht sein.
Mit der Verkündung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) tritt diese bis 2030 in ganz Deutschland für neue Gebäude in Kraft. Regionale Vorgaben regeln zudem den Umgang mit Gebäuden im Bestand. Erfahren Sie im folgenden Beitrag mehr zum aktuellen Stand einer Solarpflicht, zu den Plänen einzelner Bundesländer und dazu, wie Sie unabhängig von einer gesetzlichen Solarpflicht mehr Sonnenenergie von Ihrem Dach nutzen können.
Hinweis: Hier finden Sie alle Informationen zu dem neuen Solarspitzengesetz auf einen Blick.
Weitere Informationen: Photovoltaik & Stromspeicher
Wo gilt die Solaranlagen-Pflicht in Deutschland bereits?
Mit dem GModG gilt seit Juli 2029 eine deutschlandweite Solarpflicht, die bis 2030 schrittweise in Kraft tritt. Die folgende Übersicht zeigt, wann welche Gebäude betroffen sind. So gilt die Solarpflicht aus dem GModG:
- ab dem 1. Januar 2027 auf zu errichtenden öffentlichen Nichtwohngebäuden und auf neuen Nichtwohngebäuden mit einer Nutzfläche von mehr als 250 Quadratmetern
- ab dem 1. Januar 2028 auf bestehenden öffentlichen Nichtwohngebäuden mit einer Nutzfläche von mehr als 2000 Quadratmetern und auf bestehenden Nichtwohngebäuden mit einer Nutzfläche von mehr als 500 Quadratmetern, wenn Änderungen am Gebäude durchgeführt werden, die eine Berechnung nach GModG erfordern
- ab dem 1. Januar 2029 auf bestehenden öffentlichen Nichtwohngebäuden mit einer Nutzfläche von mehr als 750 Quadratmetern
- ab dem 1. Januar 2030 auf neuen Wohngebäuden sowie auf neuen überdachten Parkplätzen, die physisch an Gebäude angrenzen
- ab dem 1. Januar 2031 auf bestehenden öffentlichen Nichtwohngebäuden mit einer Nutzfläche von mehr als 250 Quadratmetern
Zudem haben zahlreiche Bundesländer bereits entsprechende Vorgaben umgesetzt oder zumindest geplant. Wo es derzeit ergänzende Vorgaben gibt und was diese im Speziellen fordern, zeigt die folgende Übersicht (Stand der Tabelle: 08/2026).
Eigenen Strom erzeugen und verbrauchen – jetzt selbst aktiv werden
Ungeachtet von Solarpflicht und Gesetzesentwurf können Sie bereits jetzt tätig werden und selbst auf die PV-Anlage setzen. Damit erhöhen Anlagenbesitzer nicht nur die Energieautarkie und werden unabhängiger von Preisschwankungen durch externe Faktoren. Sie reduzieren auch ihre Einbußen durch das Solarspitzengesetz, reduzieren den Ausstoß von CO₂ und schonen Ressourcen, die für die herkömmliche Stromerzeugung genutzt werden. Mit einer Viessmann Photovoltaikanlage produzieren Sie Ihren eigenen Strom, den Sie am besten selbst verbrauchen. Denn ein Einspeisen von Solarstrom in das Stromnetz ist durch die sinkende Einspeisevergütung mittlerweile wenig attraktiv. Aber auch dafür bietet Viessmann eine passende Lösung – einen Stromspeicher wie den Vitocharge VX3. Dieser ermöglicht Ihnen, zwischengespeicherten Strom zu verbrauchen, wenn die Sonne mal nicht ausreichend scheint. Ferner lässt sich eine moderne PV-Anlage optimal mit einer Viessmann Wärmepumpe kombinieren, die zum Teil elektrische Energie benötigt, um aus Umweltenergiequellen wie Luft, Grundwasser und Erdreich Heizwärme zu gewinnen. Neben Komplettpaketen zum Kauf bietet Viessmann mit Viessmann Wärme+Strom ebenfalls Lösungen zum Mieten an.




