Gasheizung: Förderung und Alternativen

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Platzsparend, günstig in der Anschaffung und zuverlässig im Betrieb: All das sind Gründe, aus denen sich bisher viele Bauherren und Sanierer für das Heizen mit Gas entschieden haben. Sie kombinierten die Technik mit Erneuerbare-Energien-Anlagen und bekamen für diese sowie die Gasheizung Förderung vom Staat. Die finanzielle Unterstützung gab es unter anderem in Form attraktiver Zuschüsse, die heute nicht mehr zur Verfügung stehen. Wie die Förderung der Gasheizung doch noch klappt und welche Alternativen bereitstehen, darum geht es in den folgenden Abschnitten.

Das Wichtigste zur Förderung der Gasheizung

Förderung der Gasheizung 2022 gestrichen

Um den Verbrauch fossilen Erdgases zu reduzieren und CO₂ einzusparen, entschied sich die Bundesregierung im Juli 2022, für die Gasheizung keine Förderung mehr anzubieten.

Fördermittel vom Finanzamt bis 2022

Einzige Ausnahme ist der Steuerbonus für die Sanierung. Diesen können Sanierer für das Jahr 2022 nutzen, um für die Gasheizung eine Förderung in Höhe von 20 Prozent zu erhalten.

Fördermittel für neue Hybridheizungen

Alternativ gibt es die Förderung der Gasheizung für die Kombi mit Erneuerbare-Energien-Anlagen. Kosten für Gasthermen und -kessel sind dabei nicht anrechenbar.

Steuerbonus für die neue Gasheizung: Förderung vom Finanzamt

Mit dem Steuerbonus für die Sanierung unterstützt der Staat Hausbesitzer, die mindestens zehn Jahre alte und selbst genutzte Gebäude sanieren. Möglich ist es dabei, 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend zu machen. Während Sie in den ersten beiden Jahren nach Abschluss der Maßnahme je sieben Prozent der Kosten von der Einkommenssteuer abziehen können, bleiben für das dritte Jahr noch einmal sechs Prozent übrig. Das Besondere: Auch wenn die übrigen Programme zur Förderung der Gasheizung 2022 gestrichen wurden, können Sie den Steuerbonus für den Heizungstausch weiterhin nutzen. Das gilt zumindest dann, wenn dieser noch im Veranlagungszeitraum 2022 stattfindet und Fachhandwerker die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bestätigen.

Förderung von Brennwertkesseln für Gas nur mit erneuerbaren Energien

Um für Ihre neue Viessmann Gasheizung eine steuerliche Förderung zu erhalten, muss es sich mindestens um eine Renewable Ready-Anlage handeln. Eine solche ist ganzheitlich geplant und bereits zum Einbau für das Nachrüsten alternativer Heiztechnik vorbereitet. Letztere muss in den nächsten zwei Jahren ins Haus kommen und dann mindestens ein Viertel der Heizlast abdecken. Darüber hinaus gelten folgende Voraussetzungen:

  • jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ƞs = ETAs) der Gasheizung von mind. 92 Prozent

  • hybridfähige Steuerungs- und Regelungstechnik für den künftigen erneuerbaren Anteil

  • Konzept für die geplante Auslegung zur künftigen Nutzung erneuerbarer Energien

  • Wärmespeicher für die künftige Integration von Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpe

Wer diese Mindestanforderungen erfüllt, kann den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung einer Viessmann Renewable Ready-Gasheizung nutzen.

Erneuerbare Energien und Gasbrennwert: Förderung für Hybridsysteme

Eine steuerliche Förderung für Ihre Viessmann Gasheizung ist auch dann möglich, wenn Sie die Gasbrennwerttechnik gleich beim Einbau mit erneuerbaren Energien kombinieren. Geeignet sind Solarthermieanlagen, Holzheizungen oder Wärmepumpen. Um die Kriterien einer geförderten Hybridheizung zu erfüllen, sind mindestens 25 Prozent regenerativer Anteil an der Heizlast Pflicht. Die Effizienz-Anforderungen an die Gasheizung unterscheiden sich nicht.

Förderung für Heizsysteme ohne Einsatz von erneuerbaren Energien 

Verzichten Sie jetzt und in der näheren Zukunft auf Erneuerbare-Energien-Anlagen, gehen Sie nicht unbedingt leer aus. In diesem Fall können Sie beispielsweise für eine neue Gas-Brennwerttherme eine Förderung über den Handwerkerbonus beantragen. Diesen erhalten Sie für Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten an einer selbst genutzten Immobilie ohne technische Mindestanforderungen. 

Machen Sie von dieser Möglichkeit gebrauch, können Sie 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten eines Jahres (maximal 6.000 Euro) von der Einkommenssteuer absetzen. Die Fördermittel, die auch für den Einbau der Gasheizung zur Verfügung stehen, liegen damit bei maximal 1.200 Euro im Jahr.

Antragstellung über die Einkommenssteuererklärung nur noch für 2022

Um für Ihre neue Gasheizung die Förderung vom Finanzamt zu erhalten, geben Sie die Kosten in der Einkommenssteuererklärung an. Möglich ist das für Arbeiten, die im Veranlagungszeitraum 2022 oder früher abgeschlossen wurden. Für den Steuerbonus für Handwerkerleistungen sind dazu lediglich die Lohnkosten nachzuweisen. Um den Steuerbonus für die Sanierung zu nutzen, benötigen Sie zudem eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster der Finanzbehörde, die Ihr Fachhandwerker nach der Fertigstellung ausstellt.

15 % Förderung für die Optimierung einer Gasheizung im Gebäudebestand

Haben Sie eine intakte Gasheizung, bekommen Sie die Fördermittel vom Staat auch für deren Optimierung. Erhältlich sind Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent, die Sie im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten. 

Voraussetzung ist, dass Ihr Haus mindestens fünf Jahre alt ist. Läuft die bestehende Heizung seit mindestens zwei Jahren, können Sie die staatliche Unterstützung unter anderem für folgende Arbeiten an der Gasheizung nutzen: 

  • hydraulischer Abgleich der Anlage

  • Heizungscheck zur Analyse des Ist-Zustandes

  • Einstellung der Heizkurve

  • Austausch der alten Heizungspumpe

  • Dämmung von Heizungsrohren im Unbeheizten

  • Armaturen zur Volumenstromregelung

  • Ersatz oder Einbau eines Pufferspeichers

  • Umbau von der Einrohr- zur Zweirohrheizung

  • Austausch von Heizkörpern mit hohen Temperaturen

Wichtig: Seit Anfang 2023 gibt es für die Optimierung von 20 Jahre alten und älteren Brennwertkesseln für Gas keine Förderung mehr.

Mit individuellem Sanierungsplan fünf Prozent Extraförderung erhalten

Schlägt ein individueller Sanierungsfahrplan die Heizungsoptimierung vor, bekommen Sie für die bestehende Gasheizung eine Förderung von fünf Prozent extra. Insgesamt steigt der BEG-EM-Zuschuss durch den sogenannten iSFP-Bonus also auf 20 Prozent an. Um diesen zu erhalten, müssen Sie allerdings einen Energie-Effizienz-Experten zur Antragstellung hinzuziehen. Ohne iSFP-Bonus ist das nicht erforderlich.

Optimierung der Gasheizung: Förderung vom Staat richtig beantragen 

Planen Sie eine Heizungsoptimierung und möchten für Ihre Brennwertheizung mit Gas die Förderung richtig beantragen, wenden Sie sich zunächst an einen Fachpartner aus Ihrer Region. Dieser zeigt nötige Sanierungsarbeiten auf. Er erstellt ein Angebot, mit dem Sie die Mittel online über die Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Ob Sie die Förderung für Arbeiten am Gasbrennwertgerät und an der Wärmeverteilung tatsächlich erhalten, verrät der Zuwendungsbescheid von Ihrem Fördergeber. Ist dieser zugestellt, haben Sie 24 Monate (auf Antrag 48 Monate) Zeit, die Maßnahme umzusetzen. Gleich danach reichen Sie einen Verwendungsnachweis mit Fachunternehmererklärung ein. Ihr Fördergeber prüft alle Angaben und zahlt die Förderung für die Brennwertheizung mit Gas beziehungsweise die Heizungsoptimierung aus.

Förderung von Hybridsystemen mit Gas

Kombinieren Sie erneuerbare Energien mit einer bestehenden oder neuen Brennwerttherme, ist eine Förderung ebenfalls möglich. Für die neue Gasheizung selbst steht die Förderung zwar nicht zur Verfügung, jedoch nur für den regenerativen Anteil. Wie die Konditionen im Detail ausfallen, hängt von den verfügbaren Fördermitteln für andere Technologien ab. So gibt es: 

Einen zusätzlichen Austauschbonus erhalten Sie nicht, da dieser den Verzicht auf fossile Energien voraussetzt.

Staatliche Förderung für Gasheizung und Erneuerbare richtig beantragen

Genau wie die finanzielle Unterstützung der Heizungsoptimierung gibt es die Fördermittel für eine Brennwertheizung mit Gas und erneuerbaren Energien über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen. Beachten Sie, dass der Abschluss von Verträgen vor der Antragstellung förderschädlich ist. Warten Sie optimalerweise auf den entsprechenden Zuwendungsbescheid.