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FAQ – Abschluss einer Viessmann Servicevereinbarung

Bild: © Polarpx / Shutterstock.com

An wen wende ich mich bei Fragen zu meinem Vertrag? Welche Laufzeit hat eine Wartungsvereinbarung? Bekomme ich eine Erinnerung an die Durchführung der Wartung? Hier finden Sie Antworten und nützliche Informationen zu den am häufigsten gestellten Fragen rund um die Servicevereinbarung mit Viessmann.

Ansprechpartner / Kontakt

Bei Vertragsabschluss zwischen Fachpartner und Viessmann:
Es gelten weiterhin die bekannten Eingangskanäle in den Technischen Dienst.

Bei Vertragsbaschluss zwischen Anlagenbetreiber und Viessmann:
Mit Zusendung der Auftragsbestätigung wird der Zugang zu einer separaten Hotline kommuniziert.

Fragen zum Wartungsvertrag sind an wartungen@viessmann.com zu richten.

Bei Vertragsabschluss zwischen Fachpartner und Viessmann:
Es gelten weiterhin die bekannten Eingangskanäle in den Technischen Dienst.

Bei Vertragsbaschluss zwischen Anlagenbetreiber und Viessmann:
Mit Zusendung der Auftragsbestätigung wird der Zugang zu einer separaten Hotline kommuniziert.

Bei Vertragsabschluss zwischen Fachpartner und Viessmann:
Es gelten weiterhin die bekannten Eingangskanäle in den Technischen Dienst.

Bei Vertragsbaschluss zwischen Anlagenbetreiber und Viessmann:
Mit Zusendung der Auftragsbestätigung wird der Zugang zu einer separaten Hotline kommuniziert

Details zu den ausgeführten Tätigkeiten sind dem Servicebericht und/oder den ausgefüllten Wartungschecklisten zu entnehmen. Können dadurch nicht alle Fragen geklärt werden, sind die bekannten bzw. bei Vertragsabschluss kommunizierten telefonischen Kanäle zu nutzen.

Der Verlängerung der Vereinbarung muss schriftlich widersprochen werden. Die Kündigung ist zu richten an

Viessmann Werke
Technischer Dienst
Viessmannstraße 1
35107 Allendorf (Eder)

Preis / Zahlungsweise

Zur Auftragspauschale gehören die Anfahrt des Technikers, interne Aufwände zur Vor- und Nachbereitung des Einsatzes, die Ersatzteilversorgung des Technikers sowie die Aufwände für die Auftragsdisposition.

Nein. Die Anlage muss allerdings in einem dem Anlagenalter entsprechenden Zustand sein. Andernfalls fallen beim Einsatz Zusatzaufwände an und werden separat in Rechnung gestellt.

Unsere Servicetechniker prüfen bei jedem Einsatz aufs Neue den Zustand der Anlage sowie den tatsächlichen Verschleiß. Nur bei konkreten Bedarfsfällen werden Verschleißteile im Zuge der Wartung ausgetauscht und entsprechend separat berechnet. Je nach Gerät werden unterschiedliche Verschleißteile verbaut. Die Kosten der Verschleißteile variieren demnach je nach Gerät selbst und je Zustand der Anlage. Zum Tausch von Ersatzteilen kommt es nur im Reparaturfall. Sämtliche Reparaturmaßnahmen werden nach Aufwand verrechnet und lassen sich nicht pauschalisieren.

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit erhöht sich der Preis der Wartungspauschale laut aktueller Servicepreisliste. Die Erhöhung richtet sich nach dem vierteljährlichen Index der tariflichen Monats- und Stundenverdienste der Arbeitnehmer im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich Deutschland.

Der im Angebot aufgeführte Preis gilt pro Einsatz aus der Wartungs-/Inspektionsvereinbarung. Somit fällt dieser i.d.R. innerhalb der Laufzeit mindestens zwei Mal an.

Bei einer Wartungs-/Inspektionsvereinbarung:
Die Rechnungslegung erfolgt jeweils nach erfolgtem Einsatz.

Bei einem ServiceConnect-Vertrag:
Die Rechnungslegung erfolgt jährlich im Voraus am 1. des Monats, der dem Monat des Vertragsbeginns folgt.

Ja, dies ist bei Vertragsbaschluss zwischen Anlagenbetreibern und Viessmann bereits möglich. Das Formular liegt dem entsprechenden Angebot bei. Nachträglich kann das Formular bei wartungen@viessmann.com angefragt werden.

Laufzeit / Kündigung

Wenn nicht anders vereinbart, hat die Vereinbarung eine Laufzeit von 2 Jahren. Ohne Kündigung verlängert sich die Vereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr.

Wenn nicht anders vereinbart, hat die Vereinbarung eine Laufzeit von 12 Monaten. Ohne Kündigung verlängert sich die Vereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr.

Acht Wochen vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.

Intervall / Terminierung

Eine Wartung kann ganzjährig durchgeführt werden, orientiert sich jedoch an einer gleichmäßigen Verteilung und den Laufzeiten des zu wartenden Geräts. Bei Arbeiten an Festbrennstoffkesseln muss der Heizkessel vor dem Termin ausgeschaltet werden, sodass der Heizkessel zu Beginn der Arbeiten kalt (unter 40 Grad Celsius) ist. Daher findet i.d.R. eine Wartung in den Monaten April bis September statt.

Viessmann setzt sich automatisch bei fälliger Wartung aktiv mit dem Anlagenbetreiber bzw. Vertragspartner in Verbindung.

Leistungsumfang/-erbringung

Die in der Vereinbarung aufgeführten Viessmann Komponenten inkl. der Sichtprüfung von Verrohrung innerhalb des Aufstellraums.

Eine Reparatur kann auch im Rahmen der Wartung durchgeführt werden nach vorheriger Abstimmung mit dem Vertragspartner. Die Reparatur wird separat berechnet.

Verschleißteile werden nach technischen Regeln bzw. Herstellervorgaben getauscht, jedoch i.d.R. separat berechnet. Diese sind immer original von Viessmann bezogen.

Das ist individuell abhängig vom Hersteller des Fremdbrenner und der Anlage selbst. Enthält die Anlage Fremdkomponenten und die Wartung/Inspektion der Viessmann Anlage kann nicht unabhängig von einer Leistungserbringung an der Fremdkomponente durchgeführt werden, ist der Vertragspartner verpflichtet, diese Leistung zu gewährleisten.

Ja, allerdings wird das aufbereitete Heizwasser separat berechnet.

Die vereinbarten Serviceleistungen erfolgen durch einen Viessmann Kundendiensttechniker oder durch einen entsprechend qualifizierten beauftragten Mitarbeiter oder Servicepartner.

Reaktionszeiten

Die Reaktionszeiten unterscheiden sich nicht von denen bei Anlagen ohne Wartungsvertrag. Die Ausnahme ist der Erwerb von ServiceConnect. Wir können prüfen, ob Ihr Gerät für unser Serviceprodukt ServiceConnect Plus oder ServcieConnect Premium geeignet ist. Mit Buchung dieses Services gewährleisten wir bestimmte Reaktionszeit (telefonisch) nach Störungsmeldung sowie Einsatzgarantien. Details entnehmen Sie bitte dem jeweiligen ServiceConnect-Angebot und den ergänzenden Bedingungen im Anhang.

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