Der Staat fördert den Kauf des Vitoligno 150-S
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude fördert der Staat energiesparende und umweltfreundliche Heiztechnik. Da der Vitoligno 150-S die technischen Voraussetzungen erfüllt, können Sie von den staatlichen Fördermitteln profitieren. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Ersetzt der Vitoligno 150-S eine alte Ölheizung und wird der Heizungstausch als Maßnahme eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt, lässt sich der Fördersatz um 15 Prozentpunkte erhöhen. Eine Förderung ist jedoch nur möglich, wenn der Antrag vor Beginn der Maßnahmen gestellt wird. In dem Abschnitt Förderung der Stückholzheizung erhalten Sie umfassende Informationen zu der Fördermittelvergabe.
Hinweis zur Fördermittelabfrage: Die über die Online-Anfrage veröffentlichten Informationen und Angaben sind mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Allein maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien - rechtsverbindliche Angaben erhalten Sie bei den jeweils genannten Institutionen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Ausnahmen können sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben wie z.B. für die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Bewilligungen werden im Übrigen ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von der jeweiligen Bewilligungsstelle erteilt.