Themen im Überblick
Rund ein Viertel aller Wärmeerzeuger in Deutschland sind Ölheizungen. Vor allem im ländlichen Raum sind sie weit verbreitet. Denn bezahlbare Alternativen lassen sich dort teilweise gar nicht oder nur unwirtschaftlich realisieren. Trotz dieser Tatsache diskutieren Politiker, Umweltschützer, Energieexperten sowie Hausplaner seit Jahren über Modernisierungsmaßnahmen für diese Heiztechnik.
Vergessen werden dabei oft die bereits vorhandenen Einschränkungen in einigen Gebieten. So schreibt beispielsweise das Hochwasserschutzgesetz vor, dass in Hochwassergebieten keine neuen Ölheizungen in Betrieb genommen werden dürfen. Der Grund dafür ist das durch Unwetter und Überschwemmungen ausgelöste, austretende Heizöl, das die Schäden erheblich in die Höhe treiben kann. Das Verbot ist aber nicht flächendeckend und lässt mehrere Ausnahmen zu. Wichtig ist dabei die Einteilung nach Gebieten:
- In Risikogebieten dürfen Sie weiterhin neue Ölheizungen installieren lassen, wenn die Heizölanlage hochwassersicher errichtet ist.
- In Überschwemmungsgebieten gilt dieselbe Anforderung. Allerdings müssen Sie als Anlagenbesitzer nachweisen, dass es keine Alternativen zu vertretbaren Kosten gibt.
Keine Austauschpflicht mit GModG
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sahen lange eine Austauschpflicht für 30 Jahre alte Öl- und Gasheizungen vor. Betroffen waren Anlagen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basierten. Ausnahmen ließen den Weiterbetrieb in Ein- und Zweifamilienhäusern zu, wenn mindestens ein Eigentümer bereits im Februar 2002 als Eigentümer dort lebte. Mit der Ablösung des GEG durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) entfiel diese Regelung zum 29. Juli 2026. Hausbesitzer dürfen bestehende Heizungen seitdem weiterbetreiben, bis sie sich nicht mehr reparieren lassen. Art und Funktionsweise der Heizung spielen dabei keine Rolle.
Rechtzeitiger Austausch alter Heizungen kann sich lohnen
Ein Austausch der Heizung kann sich aber auch ohne gesetzliche Austauschpflicht lohnen. Denn neue Anlagen arbeiten in der Regel deutlich effizienter. Sie sparen Heizkosten und punkten zudem mit einer höheren Zuverlässigkeit. Ein weiterer Vorteil: Während bei sehr alten Heizungen die Ersatzteilverfügbarkeit meist stark eingeschränkt ist, ist diese bei neuen Anlagen viele Jahre hinweg gesichert.
Rückblick: Frühere Austauschpflicht für 30 Jahre alte Kessel
Nach EnEV und GEG mussten Anlagenbesitzer ihre Ölheizung ersetzen, wenn es sich dabei um einen:
- Konstanttemperaturkessel handelte und
- dieser mehr als 30 Jahre in Betrieb war
Wie im Hochwasserschutzgesetz enthielt auch das GEG Ausnahmen. So galt die Austauschpflicht für Ölheizungen nicht, wenn es sich dabei um einen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel handelte. Auch Geräte mit einer Heizleistung von weniger als vier und mehr als 400 Kilowatt waren von der Pflicht ausgenommen.
Viele Besitzer älterer Häuser profitierten außerdem vom Bestandsschutz. So waren sie von der Austauschpflicht für Ölheizungen und Gasheizungen befreit, wenn sie schon am 1. Februar 2002 als Eigentümer eine Wohnung im Einfamilien- oder Zweifamilienhaus bewohnt haben.
Kesseltausch keine Pflicht mehr bei Eigentumsübergang
Kam es zum Eigentumsübergang durch Verkauf, Schenkung oder Erbe, erlosch die Ausnahme und die neuen Eigentümer mussten der Pflicht folgen. Nach dem Eigentumsübergang hatten Sie dabei zwei Jahre Zeit, die bestehende, austauschpflichtige Heizung zu ersetzen. Diese Vorgabe gilt mit dem GModG nicht mehr. Wer ein altes Haus übernimmt, muss die bestehende Heizung daher nicht mehr zwingend tauschen. Sinnvoll kann die Maßnahme trotzdem sein – etwa um die Zuverlässigkeit der Heizung zu steigern oder Heizkosten zu sparen. Ob das der Fall ist und welche Möglichkeiten es gibt, erfahren Sie von einem Energieberater oder einem Fachhandwerker aus Ihrer Region.
Heizen mit erneuerbaren Energien ab 2026
Wer 2026 seine alte Heizung tauschen möchte, hat grundsätzlich freie Wahl. Auch Öl- und Gasheizungen lassen sich seit der Verkündung des Gebäudemodernisierungsgesetzes einbauen. Wer sich für die Technik entscheidet, muss jedoch einige Punkte beachten:
- Die Bio-Treppe im GModG schreibt einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe vor. Neben erneuerbaren Energien erfüllen Verbraucher die Pflicht auch mit Bio-Heizöl. Vorgegeben sind ab 1. Januar 2029 mindestens 10 Prozent, ab dem 1. Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent klimaneutrale Brennstoffe.
- Eine Bioheizöl-Quote im GModG verpflichtet Händler, den verkauften Brennstoffen einen steigenden Anteil Biobrennstoffe beizumischen. Dieser lässt sich bei der Bio-Treppe berücksichtigen.
- Die CO₂-Kosten steigen in den kommenden Jahren voraussichtlich an.
Bio-Treppe, Bioheizöl-Quote und CO₂-Steuer führen dabei aller Voraussicht nach zu steigenden Brennstoff- und Heizkosten. Hinzu kommt, dass Vermieter, die ab dem Inkrafttreten des GModG eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen, einen Teil der Heizkosten übernehmen müssen. Konkret geht es um 50 Prozent der Netzentgelte (nur für Gasheizungen), der Mehrkosten der Bio-Anteile der Bio-Treppe (bis zur dritten Stufe) und der CO₂-Steuern.
Wer seine Ölheizung austauscht, wird staatlich gefördert
Unabhängig von der Region und dem Alter des Heizkessels will der Bund den Ausstieg von Ölheizungen finanziell fördern. Wenn Sie also Ihre vorhandene Ölheizung gegen einen Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien tauschen, erhalten Sie hohe Zuschüsse zu den Investitionskosten. Wie diese im Detail ausfallen, erklären wir auf der Seite zur Förderung der Heizung ab 2026.
Ölheizung ersetzen – welche Alternativen gibt es?
Wenn Sie Ihre Ölheizung ersetzen möchten, haben Sie heute, sofern nicht strukturbedingt eingeschränkt, eine große Auswahl an Heizsystemen. Unabhängig davon, für welchen Wärmeerzeuger Sie sich am Ende entscheiden: Mit einem neuen, modernen Modell schonen Sie wertvolle Ressourcen.
Alten Kessel gegen Öl-Brennwertkessel tauschen
Eine naheliegende Lösung ist der Umstieg von einem veralteten Ölkessel auf einen hocheffizienten Öl-Brennwertkessel von Viessmann. Dieser wandelt bis zu 98 Prozent des eingesetzten Heizöls in nutzbare Wärme um und hält somit die Heizkosten langfristig auf einem niedrigen Niveau. Was darüber hinaus für den Kauf einer Ölheizung spricht, lesen Sie auf der Seite Vorteile der Ölheizung.
Öl-Brennwertkessel mit Solarthermie kombinieren
Wenn Sie weiterhin mit Öl heizen möchten, sollten Sie den Einsatz einer Solarthermieanlage in Betracht ziehen. Denn in dieser Kombination (Öl-Brennwertkessel + Solarthermieanlage) entlasten Sie nicht nur die Umwelt. Sie können auch bis zu 35 Prozent Heizenergie einsparen. Möglich macht das die reibungslose Zusammenarbeit beider Systeme, die ab Werk aufeinander abgestimmt sind. Durch die staatliche Förderung der Solarthermie lassen sich zudem die Investitionskosten reduzieren.
Alten Ölkessel durch Pelletkessel austauschen
Wollen Sie langfristig umweltschonend heizen, greifen Sie am besten zu einem Pelletkessel. Dieser verbrennt die meist regional hergestellten Pellets und erzeugt dadurch Wärme für Haus und Warmwasser. Den ohnehin vorhandenen Aufstellraum für das Heizöl können Sie optimal in einen Lagerraum für die kleinen Pellets umbauen lassen. Für den kompletten Umstieg von Ölheizung auf Pelletkessel erhalten Sie ebenfalls Fördermittel. Über Umfang und Konditionen informieren wir im Beitrag Förderung der Pelletheizung.
Ölheizung durch moderne Wärmepumpe ersetzen
Dürfen Sie eine neue Ölheizung nicht oder nicht allein einbauen, kommt auch die Wärmepumpe als Ergänzung oder Alternative infrage. Die Technik macht Wärme aus der Umwelt zum Heizen nutzbar und eignet sich auch im Bestand immer häufiger. Voraussetzung für den wirtschaftlichen Einsatz ist meist eine Heizwassertemperatur von 50 Grad Celsius im Vorlauf, die sich zum Beispiel mit einer Flächenheizung oder mit groß ausgelegten Heizflächen erreichen lässt. Interessant sind auch die möglichen Fördermittel, über die wir auf der Webseite Förderung der Wärmepumpe informieren.
Heizungsbauer helfen bei Planung und Umsetzung
Damit die Modernisierung des vorhandenen Ölkessels reibungslos verläuft, ist die Hilfe eines Fachhandwerkers unverzichtbar. Mit Viessmann finden Sie in wenigen Schritten den für Sie passenden Heizungsbetrieb in Ihrer Nähe.
Wie ist der aktuelle Stand zum Thema Austauschpflicht?
Ende Juli 2026 trat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft. Viele der darin vorkommenden Maßnahmen betreffen den Einsatz von Ölheizungen. Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengefasst.
Gibt es ein sofortiges Verbot von Ölheizungen?
Nein. Ein Verbot von Ölheizungen gibt es mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) nicht mehr. Bestehende Anlagen dürfen weiterhin betrieben werden. Der Einbau von neuen Ölkesseln ist ebenfalls weiterhin erlaubt.
Dürfen Ölheizungen ab 2024 grundsätzlich nicht mehr eingebaut werden?
Der Einbau ist weiterhin erlaubt. Verbraucher müssen allerdings die Vorgaben der Bio-Treppe beachten und den Anteil klimaneutraler Brennstoffe Schritt für Schritt steigern. Eine pauschale Vorgabe, beim Einbau einer neuen Heizung 65 Prozent erneuerbare Energien einzusetzen, gibt es nicht mehr. Wichtig: Möchten Sie Fördermittel für eine neue Heizung beantragen, etwa in Kombination mit einer neuen Ölheizung, gilt die 65-Prozent-EE-Pflicht weiterhin.
Was bedeutet das Klimapaket für Besitzer von Ölkesseln?
Das Klimaschutzpaket hat zunächst keine direkte Auswirkung auf den Betrieb einer Ölheizung. Allerdings ist das Signal eindeutig: Heizsysteme für erneuerbare Energien wie Pelletkessel oder Wärmepumpen werden verstärkt gefördert. Der Einsatz von fossilen Energieträgern wie Öl und Gas sollte hingegen reduziert werden.
Gibt es noch staatliche Fördermittel für die Brennwerttechnik?
Nein, zumindest keine direkten. Das bedeutet: Wenn Sie staatliche Fördermittel erhalten möchten, muss die Brennwerttechnik zusammen mit einem Wärmeerzeuger für erneuerbare Energien betrieben werden (Förderung nur für Erneuerbare-Energien-Anlagen). Eine ausschließliche Förderung für die Brennwerttechnik vom Staat gibt es seit 2020 nicht mehr. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Förderung der Öl-Brennwertkessel.











