Ja. Auch im Mietmodell können staatliche Förderungen berücksichtigt werden.
Bei Heizungen sind Förderungen möglich – abhängig vom gewählten System, dem bisherigen Heizgerät sowie Ihrer Einkommens- und Eigentümersituation.
Der Vorteil im Mietmodell:
Die Förderung wird direkt in die monatliche Rate eingerechnet. Sie müssen also nicht selbst in Vorleistung gehen und nicht darauf warten, dass Fördermittel ausgezahlt werden.
Bei Photovoltaikanlagen profitieren Sie zusätzlich von der Mehrwertsteuerbefreiung auf PV-Komponenten (0 %). Auf Serviceleistungen fallen weiterhin 19 % Mehrwertsteuer an.






