Förderung für Ihre neue Heizung

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Um fossile Rohstoffe zu schonen und das Klima zu schützen, vergibt der Staat Fördermittel für Ihre Heizung. Erhältlich sind Zuschüsse in Höhe von zehn bis 40 Prozent, die Sie für den Heizungstausch in Wohn- und Nichtwohngebäuden erhalten. Während private Sanierer alternativ auch steuerliche Boni nutzen können, steht Bauherren (also im Bereich Neubau) die Heizungsförderung nur im Rahmen der Effizienzhaus-Förderung zur Verfügung. Wir geben einen Überblick und zeigen die wichtigsten Programme zur Förderung der Heizung 2023.

Das Wichtigste zur Förderung auf einen Blick

Attraktive Zuschüsse

Für neue Heizungen erhalten Sie bei einer Sanierung Zuschüsse in Höhe von zehn bis 40 Prozent. Wichtig ist, dass Sie die Mittel rechtzeitig vor der Auftragsvergabe beantragen.

Förderung im Neubau

Im Neubau gibt es die Heizungsförderung nur indirekt im Rahmen der Effizienzhaus-Förderung. Voraussetzung ist der Bau eines Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Zertifikat.

Nachträglich beantragen

Haben Sie den Antragszeitpunkt verpasst, können Sie die Mittel nachträglich beantragen. Verfügbar ist dann allerdings nur der 20-prozentige Steuerbonus für die Sanierung.

Neue Förderung der Heizung ab 2024

Am 08.09.2023 hat der Bundestag das sogenannte Heizungsgesetz verabschiedet. In diesem Rahmen wird auch das künftige Förderkonzept nochmals konkretisiert. Die wichtigsten Eckpunkte der geplanten Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ab 2024 im Überblick (Stand: 27.10.2023):

  • Einheitliche Grundförderung: Für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien liegt der Fördersatz bei 30 Prozent. 
  • Wärmepumpen-Bonus: Wer eine Wärmepumpe mit natürlichen Kältemitteln kauft oder auf Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme setzt, erhält auch ab 2024 fünf Prozent mehr Förderung.
  • Einkommensabhängiger Bonus: Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro erhalten zusätzlich 30 Prozent Förderung, wenn sie ihre eigene Immobilie selbst bewohnen.
  • Geschwindigkeitsbonus*: Für den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme bis Ende 2028 wird zusätzlich ein Bonus in Höhe von 25 Prozent gewährt. Ab 2026 steht der Bonus nur noch selbst nutzenden Wohneigentümern zur Verfügung. Außerdem reduziert der Staat die Förderhöhe 2026 und 2027 um je 5 Prozent, bevor sie jährlich um 3 Prozent sinkt.
  • Bis zu 75 Prozent Gesamtförderung: Die Boni der Heizungsförderung ab 2024 sind grundsätzlich kumulierbar. Der maximale Fördersatz ist auf zunächst auf 75 Prozent begrenzt - ab 2026 liegt die Obergrenze voraussichtlich bei 70 Prozent.
  • Förderfähige Kosten: Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus. Im Mehrfamilienhaus kommen bis zur sechsten Wohnung 15.000 Euro pro Wohneinheit hinzu. Danach steigt die Förderung um 8.000 Euro pro Wohnung. 
  • Förderfähige Kosten mit weiteren Maßnahmen: Neben dem Heizungstausch fördert der Staat 2024 Maßnahmen an der Gebäudehülle mit Zuschüssen in Höhe von 30 Prozent. Anrechenbar sind Kosten von 30.000 Euro pro Wohneinheit. Mit Sanierungsfahrplan steigt diese Summe auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. Zusammen mit einem geförderten Heizungstausch lassen sich zweckgebunden also bis zu 90.000 Euro an Kosten anrechnen.
  • Zinsvergünstigter Kredit: Das Angebot steht Antragstellenden mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen zur Verfügung. 
  • Attraktiverer Steuerbonus: Neben der BEG-Förderung hält der Staat auch attraktive Steuerboni für die Sanierung bereit. Darunter der Steuerbonus nach § 35c des Einkommensteuergesetzes, der 2024 und 2025 auf 30 Prozent ansteigt. Aktuell lassen sich noch 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen. Eine Kombination mit der BEG-Förderung ist möglich, wenn Sanierer beide Angebote für unterschiedliche Maßnahmen nutzen (keine Doppelförderung).

Durch die Kappung der förderbaren Kosten ab 2024 fällt die Förderung trotz höherer Förderrate teilweise niedriger aus. Wir empfehlen daher zu prüfen, ob sich eine Förderung 2023 oder 2024 mehr lohnt. Ist ersteres der Fall, können Sie Mittel noch 2023 beantragen. Für die Umsetzung bleiben dann mindestens 24 Monate Zeit. Haben Sie bereits 2023 Fördermittel beantragt und würden 2024 mehr bekommen, können Sie den Förderantrag stornieren und nach einer Sperrfrist von sechs Monaten erneut stellen. Damit das funktioniert, dürfen Sie noch keine Liefer- oder Leistungsverträge vergeben haben. Denn das führt zum Ausschluss von der Förderung.  

*Der Bonus soll für den Austausch funktionstüchtiger Gasheizungen, die bei Antragstellung mindestens 20 Jahre alt sind sowie für Öl, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen gelten.

Förderfähige Heizsysteme

Ob eine Anlage förderfähig ist, hängt unter anderem auch vom bereits eingebauten Heizsystem ab. Finanzielle Anreize gibt es für unterschiedliche Heizsysteme. Informieren Sie sich hier speziell über die Förderungen eines bestimmten Heizsystems: 

Angebote zur Förderung der Heizung im Überblick

Zuschüsse, Darlehen oder steuerliche Vergünstigungen: Für Ihre neue Heizung erhalten Sie eine attraktive Förderung. Als Sanierer können Sie dabei auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) zurückgreifen. Diese gibt es für Ihre neue Heizung auf Basis regenerativer Energien. Ebenso für Ihre Lüftungsanlage oder für Optimierungsmaßnahmen am bestehenden Heizsystem.

Sie sanieren zum Effizienzhaus oder erreichen den hohen energetischen Standard bereits im Neubau? Dann finden Sie in der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Wohngebäude (BEG WG) bzw. Nichtwohngebäude (BEG NWG) attraktive Förderangebote. 

Interessant für Besitzer selbstgenutzter Häuser ist zudem der Steuerbonus für die Sanierung. Diesen gibt es nachträglich für viele Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung wie die Heizungserneuerung. Eine Alternative bietet der Steuerbonus für Handwerkerleistungen, der mit keinen technischen Vorgaben verbunden ist. Der Bonus kommt daher auch zur Förderung der Gasheizung infrage. 

Weitere Förderprogramme gibt es von BAFA und KfW für einzelne Heiz- und Energiesysteme wie Photovoltaikanlagen. Eine Übersicht erhalten Sie in der folgenden Tabelle.

 

Programme

Was wird gefördert?

Wie wird gefördert?

Wer wird gefördert?

BEG EM

Heizungstausch, Heizungsoptimierung und andere Sanierungsarbeiten

Zuschuss für die neue Heizung in Höhe von 10 bis 40 Prozent

Sanierer von Wohn- und Nichtwohngebäuden

BEG WG / NWG

Erreichen einer Effizienzhaus-Stufe bei der Sanierung

Darlehen mit Tilgungszuschuss in Höhe von 5 bis 30 Prozent

Sanierer und Bauherren von Wohn- und Nichtwohngebäuden

BEG KFN / WEF Erreichen einer Effizienzhaus-Stufe bei einem Neubau zinsgünstige Darlehen alle Bauherren (KFN) bzw. Alleinerziehende oder Familien mit Kindern (WEF)

KfW-Programm 270

Regenerative Energien-Anlagen zur Wärme- und Stromerzeugung

zinsgünstige Darlehen

Bauherren und Sanierer von Wohn- sowie Nichtwohngebäuden

Steuerbonus Sanierung

Heizungstausch, Heizungsoptimierung und andere Sanierungsarbeiten

steuerliche Vergünstigung in Höhe von 20 Prozent der Sanierungskosten, verteilt über 3 Jahre

Sanierer selbst genutzter Wohnimmobilien

Steuerbonus Lohnkosten

Handwerksleistungen zum Renovieren und Erhalten

steuerliche Vergünstigung in Höhe von 20 Prozent der Lohnkosten

Eigentümer und Mieter selbst genutzter Wohnimmobilien

Neben den hier aufgeführten Programmen gibt es weitere Angebote von Ländern und Gemeinden. Auch Zuschläge für selbst erzeugten Strom aus Photovoltaik- und KWK-Anlagen sind erhältlich, um die jeweilige Technik zu fördern. Wichtig zu wissen ist, dass die Programme für ein und dieselbe Maßnahme in der Regel nicht kombinierbar sind. Informieren Sie sich demanch im Vorfeld genau, welche Förderung Sie in Anspruch nehmen möchten. Besprechen Sie das am besten mit dem ausführenden Fachbetrieb oder lassen Sie sich durch den FörderProfi unterstützen. 

BEG EM Förderung für die Heizung bei der Sanierung 

Wer ein mindestens fünf Jahre altes Gebäude saniert und im gleichen Zuge auch eine Heizungserneuerung durchführt, hat Anspruch auf die BEG-Förderung der Heizung. Diese gibt es in Form von attraktiven Zuschüssen, deren Höhe von der Art der installierten Technik abhängt. Wer die Heizungsförderung nutzen möchte, bekommt diese zu folgenden Konditionen. Beachten Sie, dass es sich um die Basis-Fördersätze handelt. Zusätzliche Boni sind hier nicht enthalten.

  • Wärmepumpen: 25 %
  • Solarthermieanlagen: 25 %
  • Brennstoffzellenheizungen: 25 %
  • Errichtung, Erweiterung, Umbau von Gebäude-/Wärmenetze: 20 % bzw. 30 % (EE-Anteil entscheidend)
  • Anschluss an bestehende oder neue Gebäude-/Wärmenetze: 25 % bis 30 %
  • Optimierungsmaßnahmen wie hydraulischen Abgleich: 15 %
  • Holzheizungen: 10 %

Heizungs-Austausch-Bonus

Lassen Sie eine Ölheizung ersetzen, steigt die Förderung um 10 %. Gleiches gilt für den Austausch einer funktionstüchtigen Gasheizung (mindestens 20 Jahre alt, Ausnahme: Gasetagenheizung), einer Kohle- oder einer Nachtspeicherheizung. 

Wichtig zu wissen: Die zusätzliche Heizungs-Austausch-Förderung gibt es nicht für Solarthermieanlagen oder Optimierungsmaßnahmen an der bestehenden Technik. Außerdem müssen Sie nach der Sanierung beim Heizen vollständig auf fossile Energien verzichten, um den Bonus zu erhalten.

Wärmepumpen-Bonus

Einen zusätzlichen Bonus für den Einbau einer Wärmepumpe können Sie ebenfalls beantragen. So gibt es 5 %, wenn für das Vorhaben die Wärmequellen Erdreich, Grundwasser oder Abwasser erschlossen werden. Zudem gibt es einen Bonus in Höhe von 5 %, wenn ein natürliches Kältemittel zum Einsatz kommt – wie bei der Vitocal 250-A. Beachten Sie, dass beide Boni nicht kumulierbar sind. 

Holzheizungen nur noch in der Kombination förderbar

Für Holzheizungen gibt es Fördermittel seit Januar 2023 nur dann, wenn Sie diese mit einer Wärmepumpe oder einer Solarthermieanlage kombinieren. Die Zusatzheizungen sind dabei so auszulegen, dass sie den Warmwasserwärmebedarf eines Jahres zumindest bilanziell komplett decken können. Verzichten Sie auf die Ergänzung, gibt es für Holzvergaserkessel, Pelletheizungen und wasserführende Kaminöfen keine Förderung mehr.

BEG WG / NWG für die Komplettsanierung

Neben der BAFA-Förderung der Heizung gibt es über die BEG auch finanzielle Unterstützung bei der Komplettsanierung. Erhältlich ist diese über die KfW in Form von Darlehen mit Tilgungszuschüssen. Die Höhe der Sanierungsförderung hängt dabei vom erreichten Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Standard ab. Geht es um eine Sanierung, bekommen Sie für: 

  • Effizienzhaus-/Effizienzgebäude Denkmal: 5 % Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus-/Effizienzgebäude 85: 5 % Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus-/Effizienzgebäude 70: 10 % Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus-/Effizienzgebäude 55: 15 % Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus-/Effizienzgebäude 40: 20 % Tilgungszuschuss

Zusätzlich gibt es über die KfW-Förderung für Heizung und Sanierung Bonus-Tilgungszuschüsse in Höhe von fünf Prozent für eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung oder einen besonders hohen Anteil erneuerbarer Energien. Beide lassen sich mit einem 10-prozentigen Worst-Performing-Building-Bonus kombinieren, den Sanierer besonders ineffizienter Gebäude beim Erreichen der Effizienzhaus-Stufe 55 oder 40 erhalten. Darüber hinaus gibt es einen Bonus in Höhe von 15 Prozent für serielles Sanieren, wenn Sie die Effizienzhaus-55-Stufe oder besser erreichen. Bei der Kombination von WPB- und SerSan-Bonus steigt der Tilgungszuschuss um 20 Prozent an. Die Kumulierung mit dem EE- oder NH-Bonus ist auch hier ohne Einschränkungen möglich.

Achtung! Sie können die KfW-Förderung nicht nur allein für die Heizung nutzen. Darlehen und Tilgungszuschüsse vergibt der Staat hier für ganzheitliche Vorhaben. Die Kosten der Heizungserneuerung lassen sich jedoch anrechnen.

BEG KFN / WEF für Klimafreundliche Neubauten 

Wer ein Effizienzhaus 40 mit geringem Treibhausgasausstoß neu baut, profitiert von zinsgünstigen Darlehen. Diese gibt es über das BEG-Programm KFN für klimafreundliche Neubauten. Handelt es sich bei den Antragstellern um Alleinerziehende oder Familien mit Kindern, bekommen diese besonders gut Konditionen (WEF). Ein Tilgungszuschuss, wie er bisher üblich war, ist jedoch nicht vorgesehen. Relevant sind die KfW-Programme 297/298 (BEG KFN) und 300 (WEF).

In beiden Fällen gibt es günstige Darlehen für die gesamten Baukosten. In diesem Zuge lässt sich auch die Heizung mit finanzieren.

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KfW-Programm 270 für regenerative-Energien-Anlagen

KfW-Förderung für Viessmann Heizung, Photovoltaik und Stromspeicher gibt es ebenso über das Programm 270 der staatlichen Förderbank. Erhältlich sind Darlehen, die Bauherren, Sanierer oder Projektentwickler in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben beantragen können. Die Mittel werden auf Wunsch zu 100 Prozent ausgezahlt und für verschiedene Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung auf Basis von regenerativen Energien vergeben. Neben Photovoltaik- und KWK-Anlagen gibt es Kredite unter anderem auch für Stromspeicher.

Tipp: Über das KfW-Programm 442 können Zuschüsse für die Kombination aus Photovoltaikanlage, Solarstromspeicher, Ladestation und Energiemanagementsystem beantragt werden.  

Steuerbonus für Sanierung oder Handwerkerleistungen 

Die BAFA-Förderung der Heizung ist vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen zu beantragen. Wer diesen Zeitpunkt verpasst hat, kann mit dem Steuerbonus für die Sanierung auf eine alternative Fördermöglichkeit setzen. Denn diesen gibt es nachträglich in Höhe von 20 Prozent der Sanierungskosten. Absetzbar sind insgesamt 40.000 Euro, verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren. Es gelten die gleichen technischen Vorgaben wie bei der Heizungsförderung über die BEG.

Anders verhält es sich beim Steuerbonus für Handwerkerleistungen: Dieser ist an keine technischen Bedingungen gebunden. Er lässt sich nachträglich über die Einkommensteuererklärung geltend machen und sogar zur finanziellen Unterstützung bei einer Gasheizung nutzen. Möglich ist es dabei, jedes Jahr 20 Prozent der angefallenen Handwerkerlohnkosten von der Steuer abzusetzen.

Rechtzeitige Antragstellung sichert attraktive Heizungsförderung

Ganz gleich, ob es um eine Heizungsmodernisierung, eine Heizungsoptimierung, eine Komplettsanierung oder einen effizienten Neubau geht: Wer attraktive Fördermittel bekommen möchte, muss diese rechtzeitig beantragen. Bei der BAFA-Förderung der Heizung funktioniert das nur vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen. Online-Formulare zur Antragstellung finden Sie dabei auf der BAFA-Webseite. Ähnlich verhält es sich bei der KfW-Förderung der Heizung für Komplettsanierung und Neubau. Den Steuerbonus für Sanierung oder Handwerkerlohnkosten nutzen Sie hingegen nachträglich über Ihre Steuererklärung.

Beachten Sie zudem, dass bei den Programmen BEG WG und NWG sowie bei BEG EM außer Heizung die Planung nur zusammen mit einem Energie-Effizienzexperten erfolgen darf.

Unterstützung bei der Förderung

Das Thema Förderung ist äußerst komplex und vielschichtig. Vor allem bei der Antragstellung ist einiges zu beachten. Mit unserem Service FörderProfi halten wir Ihnen den Rücken frei und reduzieren Ihren bürokratischen Aufwand. Der FörderProfi begleitet den gesamten Prozess von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Beantragung bis zur Auszahlung der Fördermittel.

Wir bieten diesen Service sowohl für Heizungsbesitzer als auch für Fachhandwerker an. Auf der FörderProfi Website finden Sie eine Online-Checkliste zur Prüfung der generellen Förderfähigkeit zum Ausfüllen; direkt auf dem Smartphone oder Tablet. 

So erhalten Sie die Fördermittel über den Förderprofi

  1. Über das Formular eine Beratung anfordern.
  2. Nachdem das Angebot eines Heizungsfachbetriebs vorliegt, beauftragen Sie den FörderProfi.
  3. Der FörderProfi prüft die Förderfähigkeit, übernimmt die Berechnungen und die Antragstellung. 
  4. Sie müssen lediglich die ausgefüllten Unterlagen an die zuständigen Stellen schicken. 
  5. Wurde der Antrag genehmigt, erhalten Sie die Fördermittel. 

Darüber hinaus bietet Ihnen Viessmann eine Fördergarantie. Sollte entgegen den positiven Prüfergebnissen der Antrag zurückgewiesen werden, übernimmt Viessmann den Förderbetrag. 

Video: Hilfe im Förderdschungel – Der Viessmann Förderprofi

Viessmann Förderkompass – FAQ zur staatlichen Förderung für Ihre neue Heizung

Voraussetzung für die Fördermittel ist der Einbau einer Heizungsanlage auf Basis regenerativer Energien. Dazu zählen Solarthermieanlagen, Wärmepumpen und Biomasseheizungen. Darüber hinaus gibt es attraktive Zuschüsse für Brennstoffzellen- und KWK-Anlage, bei dem Anschluss an ein Wärmenetz sowie für die Heizungsoptimierung.

Nein. Möchten Sie zukünftig ausschließlich auf fossile Energien setzen, können Sie keine Fördermittel beantragen. Eine Ausnahme bietet der Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Nutzen Sie diesen, können Sie 20 Prozent der Handwerkerkosten steuerlich geltend machen.

Ende August 2022 hat der Gesetzgeber die Förderbedingungen überarbeitet. In diesem Zuge wurde die KfW-Förderung der Heizung als Kreditvariante der BEG gestrichen. Ebenfalls gestrichen wurde die Förderung der Gasheizung in Kombination mit regenerativen Energien-Anlagen (Gasbrennwert-Hybridheizung). Die Zuschussraten wurden gesenkt und den iSFP-Bonus zur schrittweisen Sanierung von Gebäuden gibt es für die Heizungsförderung nicht mehr.

Jein. Sie erhalten Fördermittel in Höhe der oben aufgeführten Fördersätze dabei ausschließlich für die Materialkosten. Voraussetzung ist, dass ein Fachhandwerker oder ein Energie-Effizienz-Experte die fachgerechte Durchführung bestätigt. Die entsprechenden Nachweise und Rechnungen sind bei der Förderstelle einzureichen.

Möchten Sie für Ihre neue Heizung Fördermittel über das BAFA beantragen, funktioniert das nicht. Gleiches gilt für KfW-Angebote für Brennstoffzellen, Neubau- und Sanierungsvorhaben. Nachträglich gibt es hingegen den Steuerbonus für die Sanierung oder den Steuerbonus für Handwerkerleistungen. In aller Regel fallen die Fördermittel jedoch geringer aus.

Sie können den Auftrag erteilen. Dies erfolgt aber auf eigenes finanzielles Risiko. Der Vertragsabschluss vor der Antragsstellung schadet seit dem 01.01.2023 eher der Möglichkeit auf Bewilligung einer Förderung. Es ist davon abzusehen.

Sie müssen explizit auf die Förderzusage verzichten. Bei einer Zuschuss-Zusage wenden Sie sich am besten an die zuständige Stelle. Erst dann können Sie für das Vorhaben einen erneuten Antrag stellen. Beachten Sie aber die neuen Fördervoraussetzungen. So dürfen Sie Beispielsweise noch keine Liefer- oder Leistungsverträge vergeben haben und müssen vor dem Neuantrag eine Sperrfrist von sechs Monaten einhalten.

Aufstockungen bzw. Kostenerhöhungen können nur innerhalb der Widerrufsfrist von bis zu vier Wochen nach Erhalt des Zuwendungsbescheides bei der BAFA-Heizungsförderung geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Fördersumme nicht mehr veränderbar.

Ja, das ist möglich. Informieren Sie das BAFA darüber in einem formlosen, unterschriebenen Anschreiben, das Sie über das Förderportal hochladen. Entscheiden Sie sich für eine neue Heizung aus dem gleichen Fördersegment (zum Beispiel Sole- statt Luft-Wasser-Wärmepumpe), müssen Sie nichts zusätzlich unternehmen. Die neue Heizung sollte dann allerdings in der entsprechenden BAFA-Liste für förderbare Heizgeräte aufgeführt sein.

Um sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen den energieeffizienten Wiederaufbau zu erleichtern, galten folgende Ausnahmen bis zum 30.06.2023:

Vorhabensbeginn: Die Beantragung von Fördermitteln war auch nachträglich möglich. 

Wiederantrag: Wurden Anlagen und Bauten beschädigt, die bereits einmal staatlich gefördert wurden, konnten auch innerhalb der Sperrfrist erneut Fördermittel über die BEG beantragt werden. Bereits erhaltene Fördermittel wurden auch dann nicht zurückgefordert, wenn die Mindestnutzungsdauer aufgrund des Hochwassers nicht gegeben war.

Kumulierung: Fördermittel der BEG und staatliche Mittel in Form von Fluthilfen konnten kombiniert werden. In diesem Fall wurde die Förderung erst gekürzt, wenn eine Förderquote von maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten überschritten war.

Ob eine Betroffenheit vorliegt, prüften die Fördermittelgeber (BAFA beziehungsweise KfW). Seit 01. Juli 2023 gelten die Ausnahmen für Betroffene der Flut-Katastrophe nicht mehr.

Fördermittelabfrage

Erfahren Sie mehr über die Förderprogramme in Ihrer Region. Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und finden Sie heraus, welche Fördermittel für Ihren Standort in Frage kommen.

Viessmann Fördermittel-Datenbank

Mit unserer Fördermittel-Datenbank* können Sie sich mit zwei Klicks anzeigen lassen, welche Förderprogramme für Sie infrage kommen. Tragen Sie dazu in der nebenstehenden Abfrage einfach Ihre Postleitzahl und die gewünschte Fördermaßnahme ein. Nach wenigen Sekunden bekommen Sie eine Liste mit allen Förderprogrammen, die in Ihrer Region angeboten werden sowie die zutreffenden Programme von KfW und BAFA. 

Folgende Informationen können Sie der Liste entnehmen:

  • regionale Gültigkeit
  • Förderprogramm
  • Art der Förderung: z.B. Darlehen oder Zuschuss
  • Höhe der Förderung
  • Zielgruppe

*Die über die Online-Anfrage veröffentlichten Informationen und Angaben zur Förderung sind mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Allein maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien - rechtsverbindliche Angaben erhalten Sie bei den jeweils genannten Institutionen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Ausnahmen können sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben wie z.B. für die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Bewilligungen werden im Übrigen ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von der jeweiligen Bewilligungsstelle erteilt.