Sole-Wasser-Wärmepumpe: Förderung vom Staat nutzen

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Sole-Wasser-Wärmepumpen (auch Erdwärmepumpen genannt) nutzen thermische Energie aus dem Erdreich, um Wärme für Heizung und Warmwasser bereitzustellen. Sie greifen ganzjährig auf vergleichsweise hohe Quelltemperaturen zurück und arbeiten dadurch besonders effizient. Dies honoriert der Staat. So erhalten Sie für Ihre neue Viessmann Sole-Wasser-Wärmepumpe eine Förderung, welche die Investitionskosten erheblich reduzieren kann.

Das Wichtigste zur Förderung einer Erdwärmepumpe

Effizient und energiesparend

In der Heizperiode herrschen im Erdreich höhere Temperaturen als in der Luft. Sole-Wasser-Wärmepumpen arbeiten dadurch besonders sparsam.

Fördermittel für die Sanierung

Die Sanierung fördert der Staat mit Zuschüssen und steuerlichen Entlastungen. Bauherren erhalten Darlehen für neue Effizienzhäuser.

Antragstellung vor dem Start

Die Förderung für eine Erdwärmepumpe ist vor Sanierungs- oder Baubeginn zu beantragen. Nachträglich gibt es als Alternative nur einen Steuerbonus.

BAFA-Förderung für die Erdwärmepumpe bei der Sanierung 

Sanieren Sie ein mindestens fünf Jahre altes Haus und bauen in diesem Zuge eine Sole-Wasser-Wärmepumpe wie die Vitocal 300 G von Viessmann ein, erhalten Sie eine Förderung vom Staat. Erhältlich sind Zuschüsse über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Diese gibt es in Höhe von 30 Prozent für bis zu 60.000 Euro an Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Im Nichtwohngebäude lassen sich 1.000 Euro pro Quadratmeter beheizter Fläche anrechnen. Insgesamt ist die Erdwärmepumpen-Förderung auf 600.000 Euro im Wohnbereich und fünf Millionen Euro im Nichtwohnbereich gedeckelt. 

Hinweis: Bei dem 30-prozentigen Förderanteil ist bereits der Wärmepumpen-Bonus (fünf Prozent)  für die Wärmequelle Erwärme inkludiert. 

Zehn Prozent Extraförderung für Heizungstausch durch Erdwärme

Ersetzen Sie eine bestehende Heizungsanlage auf Basis fossiler Energien durch die neue Erdwärmepumpe, sinken Ihre Kosten durch die Förderung noch weiter. Denn dann erhalten Sie auch den Heizungs-Austausch-Bonus in Höhe von zehn Prozent. Voraussetzung ist, dass Sie nach der Sanierung keine fossilen Energien beim Heizen mehr einsetzen. Ist dies der Fall, können Sie die Zusatzförderung für den Austausch folgender Systeme nutzen:

  • Gasheizung und Gasetagenheizungen

  • Ölheizungen und Öleinzelöfen 

  • Heizungsanlagen für Kohle 

  • Elektrospeicherheizungen 

Wichtig zu wissen ist, dass Gaszentralheizungen beim Heizungstausch mindestens 20 Jahre alte sein müssen. Ob bereits eine Austauschpflicht besteht oder nicht, ist hingegen unerheblich.

Weiterer Wärmepumpen-Bonus seit 2023

Neben den zusätzlichen fünf Prozent für den Einsatz bestimmter Wärmequellen wurde 2022 von der Bundesregierung beschlossen, auch all jene Wärmepumpen zu fördern, die auf ein natürliches Kältemittel setzen. Dazu gehören:

  • R290 – Propan
  • R600a – Isobutan
  • R1270 – Propen
  • R717 – Ammoniak
  • R718 – Wasser
  • R744 – Kohlendioxid

Die beiben Wärmepumpen-Boni sind jedoch nicht kumulierbar. Sie können demnach nicht kombiniert werden. Das heißt die maximale Förderhöhe für eine Sole-Wasser-Wärmepumpe beläuft sich auf bis zu 40 Prozent der Investitionskosten (inklusive Austausch-Bonus).

BAFA-Förderung der Sole-Wasser-Wärmepumpe beantragen

Möchten Sie für Ihre neue Viessmann Erdwärmepumpe Förderung beantragen, wenden Sie sich vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Hier können Sie die Anträge einfach online ausfüllen und absenden. Nach dem Erhalt der Eingangsbestätigung dürfen Sie mit der Sanierung beginnen – zunächst jedoch auf eigenes finanzielles Risiko. Denn ob Sie für Ihre Sole-Wasser-Wärmepumpe eine Förderung erhalten, verrät erst der Zuwendungsbescheid. Mit dessen Erhalt haben Sie zwei Jahre (auf Antrag vier Jahre) Zeit, die Maßnahme umzusetzen. Anschließend weist Ihr Fachhandwerker den fachgerechten Einbau nach. Das BAFA prüft die übermittelte Fachunternehmererklärung und weist die Förderung für Ihre Erdwärmepumpe an. Hilfe bei der Antragstellung bietet der Viessmann FörderProfi. Dieser informiert Sie auch über die Viessmann Fördergarantie.  

Übrigens: Neben der Förderung von Solebohrung, Erdkollektor und Wärmepumpe können Sie sich auch zahlreiche Umfeldmaßnahmen bezuschussen lassen. Welche das sind, erfahren Sie im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.

Steuerbonus für Sanierung oder Lohnkosten der Handwerker

Haben Sie mit dem Einbau der Erdwärmepumpe begonnen, die Förderung aber noch nicht beantragt? Dann bleibt Ihnen der Steuerbonus für die Sanierung als Alternative. Zumindest dann, wenn es um Arbeiten an einer mindestens zehn Jahre alten und selbst genutzten Immobilie geht. Nutzen Sie den Steuerbonus, können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über drei Jahre steuerlich geltend machen. Nötig ist dazu eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster der Finanzbehörde, die Ihr Fachhandwerker nach der Fertigstellung ausstellt.

Bis zu 1.200 Euro Steuerbonus für Lohnkosten der Handwerker

Ganz gleich, ob Sie für Ihre Erdwärmepumpe Förderung vom BAFA oder vom Finanzamt beantragen: In beiden Fällen sind hohe Mindestanforderungen zu erfüllen. Ist dies nicht gegeben, bleibt mit dem Steuerbonus für Handwerkerkosten eine Alternative bestehen. Diese gibt es nachträglich in Höhe von 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten für alle Sanierungsarbeiten an der selbst genutzten Immobilie. Bei anrechenbaren Kosten von 6.000 Euro ergibt sich für Heizungseinbau, Erdkollektor und Solebohrung eine Förderung von 1.200 Euro im Jahr.

KfW-Förderung der Sole-Wasser-Wärmepumpe im Neubau

Geht es um einen Neubau, stehen Ihnen Fördermittel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung (KfW-Programm 261). Die sogenannte KfW-Förderung für Erdwärmepumpen gibt es in Form von Darlehen mit Tilgungszuschuss in Höhe von fünf Prozent, wenn Sie ein Effizienzhaus beziehungsweise Effizienzgebäude der Stufe 40 mit Nachhaltigkeitszertifikat errichten. Zur Antragstellung wenden Sie sich vor Baubeginn an Ihre Hausbank. In den Prozess muss ein Energie-Effizienz-Experte eingebunden werden.

Fördermittelabfrage

Erfahren Sie mehr über die Förderprogramme in Ihrer Region. Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und finden Sie heraus, welche Fördermittel für Ihren Standort in Frage kommen.

Viessmann Fördermittel-Datenbank

Mit unserer Fördermittel-Datenbank* können Sie sich mit zwei Klicks anzeigen lassen, welche Förderprogramme für Sie infrage kommen. Tragen Sie dazu in der nebenstehenden Abfrage einfach Ihre Postleitzahl und die gewünschte Fördermaßnahme ein. Nach wenigen Sekunden bekommen Sie eine Liste mit allen Förderprogrammen, die in Ihrer Region angeboten werden sowie die zutreffenden Programme von KfW und BAFA. 

Folgende Informationen können Sie der Liste entnehmen:

  • regionale Gültigkeit
  • Förderprogramm
  • Art der Förderung: z.B. Darlehen oder Zuschuss
  • Höhe der Förderung
  • Zielgruppe

*Die über die Online-Anfrage veröffentlichten Informationen und Angaben zur Förderung sind mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Allein maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien - rechtsverbindliche Angaben erhalten Sie bei den jeweils genannten Institutionen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Ausnahmen können sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben wie z.B. für die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Bewilligungen werden im Übrigen ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von der jeweiligen Bewilligungsstelle erteilt.

Mindestanforderungen an Gebäude und technische Anlagen

Beantragen Sie für Ihre neue Sole-Wasser-Wärmepumpe Förderung über das BAFA oder das Finanzamt, sind hohe Mindestanforderungen zu erfüllen. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten zusammen: 

  • Empfehlung: Einbau einer Wärmepumpenheizung mit natürlichem oder synthetischem Kältemittel mit geringem Treibhauspotenzial (GWP oder Global Warming Potential)
  • Jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ƞs oder ETAs) als Ersatz zur Jahresarbeitszahl (150 % für Erdwärme bei 35 °C Vorlauftemperatur; 135 % für Erdwärme bei 55 °C Vorlauftemperatur)
  • Jahresarbeitszahl von mindestens 3
  • SG-Ready Wärmepumpenheizungen für netzdienlichen Betrieb ab 2023
  • bei Sondenbohrungen: DVGW W120-2  zertifizierte Bohrfirmen und verschuldensunabhängige Versicherung der Bohrung
  • Hydraulischer Abgleich der gesamten Heizungsanlage

Heizgeräte, die diese Vorgaben erfüllen, finden Sie in der BAFA-Liste für förderfähige Wärmepumpen.