Sole-Wasser-Wärmepumpe: Förderung von bis zu 70 % nutzen

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Sole-Wasser-Wärmepumpen (auch Erdwärmepumpen genannt) nutzen thermische Energie aus dem Erdreich, um Wärme für Heizung und Warmwasser bereitzustellen. Sie greifen ganzjährig auf vergleichsweise hohe Quelltemperaturen zurück und arbeiten dadurch besonders effizient. Dies honoriert der Staat. So erhalten Sie für Ihre neue Viessmann Sole-Wasser-Wärmepumpe eine Förderung, welche die Investitionskosten erheblich reduzieren kann.

Das Wichtigste zur Förderung einer Erdwärmepumpe

Effizient und energiesparend

In der Heizperiode herrschen im Erdreich höhere Temperaturen als in der Luft. Sole-Wasser-Wärmepumpen arbeiten dadurch besonders sparsam.

Fördermittel für die Sanierung

Die Sanierung fördert der Staat mit Zuschüssen, Darlehen und steuerlichen Entlastungen. Bauherren erhalten Darlehen für neue Effizienzhäuser.

Antragstellung vor dem Start

Die Förderung für eine Erdwärmepumpe ist vor Sanierungs- oder Baubeginn zu beantragen. Nachträglich gibt es als Alternative nur einen Steuerbonus.

Förderung für die Erdwärmepumpe bei der Sanierung 

Sanieren Sie ein mindestens fünf Jahre altes Haus und bauen in diesem Zuge eine Sole-Wasser-Wärmepumpe wie die Vitocal 300 G von Viessmann ein, erhalten Sie eine Förderung vom Staat. Erhältlich sind Zuschüsse in Höhe von 35 Prozent der Kosten über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Diese Summe enthält bereits den Wärmepumpen-Bonus für Sole-Wasser-Wärmepumpen und ist mit den folgenden Zuschlägen kombinierbar:

  • 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus: Diesen bekommen Sie als selbstnutzender Eigentümer, wenn Sie mit der neuen Wärmepumpe eine funktionstüchtige Gas-, Heizöl-, Biomasse-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzen. Voraussetzung ist, dass bestehende Gaszentral- und Biomasseheizungen mindestens 20 Jahre alt sind. Außerdem dürfen Sie nach der Sanierung keine fossilen Energieträger mehr einsetzen.
  • 30 Prozent Einkommens-Bonus: Den Einkommens-Bonus bekommen Sie als selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuerndem Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro im Jahr. Relevant sind dabei die Einkommensteuererklärungen aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Sanierung.

Nutzen Sie alle Boni für Ihr Vorhaben, bekommen Sie für die Erdwärmepumpe eine Förderung in Höhe von 70 Prozent - auf diesen Betrag hat der Staat die Zuschusshöhe begrenzt.

Wichtig zu wissen: Die Förderung für Sole-Wasser-Wärmepumpen steht seit 2024 nur noch Eigentümern zur Verfügung. Wer ein Gebäude mietet, pachtet oder das Wohnrecht dafür innehat, kann daher keine Anträge mehr stellen. Als Folge dessen fallen in diesen Konstellationen auch die attraktiven Zuschläge weg. Wer nur eine Wohnung im Haus selbst nutzt und die anderen vermietet, kann die höhere Förderrate aber zumindest für die förderbaren Kosten der ersten Wohneinheit in Anspruch nehmen.

Ergänzungskredit für offene Finanzierungslücken

Neben den attraktiven Zuschüssen gibt es über die BEG-Förderung auch einen günstigen Kredit. Beantragen können Sie diesen in Höhe von 120.000 Euro pro Wohneinheit bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Voraussetzung ist eine bereits bestätigte Zuschuss-Förderung der Sole-Wärmepumpe. 

Übrigens: Liegt das Haushaltseinkommen pro Jahr bei maximal 90.000 Euro, fällt das Darlehen noch günstiger aus. Denn dann profitieren Sie von einer bis zu 2,5-prozentigen Zinsvergünstigung.

Förderung für Hybridheizung und Nebenkosten

Die Förderung für die Erdwärmepumpe bekommen Sie auch, wenn Sie diese mit einer neuen oder bestehenden Öl-/Gasheizung kombinieren. Das gilt sogar dann, wenn beide Systeme gemeinsam in einem Kompaktgerät arbeiten. In diesem Fall sind allerdings nur 65 Prozent der Gerätekosten förderbar. 

Förderbar sind außerdem auch viele Umfeldmaßnahmen. Dazu gehören Arbeiten wie der hydraulische Abgleich, die Einstellung der Heizkurve sowie das Nachrüsten von Heizflächen oder Flächenheizungen. Einen Überblick gibt dabei das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.

Gebäudegröße entscheidet über förderbare Kosten

Wie hoch die anrechenbaren Kosten zur Förderung der Erdwärmepumpen sind, hängt von der Größe des Gebäudes ab. Handelt es sich um ein Wohngebäude, könne Sie für die erste Wohneinheit Ausgaben von 30.000 Euro berücksichtigen. Für jede weitere kommen 15.000 Euro (zweite bis sechste Wohneinheit) bzw. 8.000 Euro (ab der siebten Wohneinheit) hinzu. Bei Nichtwohngebäuden verhält es sich ähnlich. Hier liegen die förderbaren Kosten bei Gebäuden mit einer Nutzfläche von bis zu 150 Quadratmetern ebenfalls bei 30.000 Euro. Darüber hinaus gibt es eine flächenabhängige Staffelung.

BAFA-Förderung der Sole-Wasser-Wärmepumpe beantragen

Möchten Sie für Ihre neue Viessmann Erdwärmepumpe Förderung beantragen, wenden Sie sich vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).  Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen: 

  • Liefer- oder Leistungsvertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung (Vertrag an Förderung gebunden)
  • Liefer-/Ausführungstermin im Bewilligungszeitraum (36 Monate ab Zuwendungsbescheid)
  • Bestätigung zum Antrag (BzA mit BzA-ID) von Ihrem Fachhandwerker oder Energieberater

Liegen alle Unterlagen vor und Sie haben sich bereits ein Angebot für die neue Wärmepumpe erstellen lassen, beantragen Sie die Förderung über das Online-Portal "Meine KfW". Direkt nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie mit der Sanierung beginnen oder bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl einen Ergänzungskredit beantragen.

Nun haben Sie 36 Monate Zeit zur Umsetzung der geplanten Maßnahme. Sind die Arbeiten abgeschlossen, reichen Sie mit der Bestätigung nach Durchführung alle erforderlichen Nachweise ein. Der Fördergeber prüft diese daraufhin, bevor er die Förderung an Sie auszahlt.

Wichtig zu wissen: Da die KfW die technischen Voraussetzungen zur neuen Förderung der Luftwärmepumpe bisher nicht schaffen konnte, ist die Antragstellung vorübergehend nachträglich möglich. Das gilt für Maßnahmen, die zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.08.2024 begonnen wurden/werden, wenn Sie die Anträge spätestens am 30. November 2024 einreichen. 

Das KfW-Portal "Meine KfW" soll ab dem 27. Februar 2024 zur Verfügung stehen. Ab diesem Datum können Sie die Mittel auch vor Maßnahmenbeginn beantragen, um eine größere Fördersicherheit zu erlangen. 

Steuerbonus für Sanierung oder Lohnkosten der Handwerker

Haben Sie mit dem Einbau der Erdwärmepumpe begonnen, die Förderung aber noch nicht beantragt? Dann bleibt Ihnen der Steuerbonus für die Sanierung als Alternative. Zumindest dann, wenn es um Arbeiten an einer mindestens zehn Jahre alten und selbst genutzten Immobilie geht. Nutzen Sie den Steuerbonus, können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über drei Jahre steuerlich geltend machen. Nötig ist dazu eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster der Finanzbehörde, die Ihr Fachhandwerker nach der Fertigstellung ausstellt.

Bis zu 1.200 Euro Steuerbonus für Lohnkosten der Handwerker

Ganz gleich, ob Sie für Ihre Erdwärmepumpe Förderung vom BAFA oder vom Finanzamt beantragen: In beiden Fällen sind hohe Mindestanforderungen zu erfüllen. Ist dies nicht gegeben, bleibt mit dem Steuerbonus für Handwerkerkosten eine Alternative bestehen. Diese gibt es nachträglich in Höhe von 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten für alle Sanierungsarbeiten an der selbst genutzten Immobilie. Bei anrechenbaren Kosten von 6.000 Euro ergibt sich für Heizungseinbau, Erdkollektor und Solebohrung eine Förderung von 1.200 Euro im Jahr.

KfW-Förderung der Sole-Wasser-Wärmepumpe im Neubau

Geht es um einen Neubau, stehen Ihnen Fördermittel über den Programmteil Neubau der Bundesförderung für effiziente Gebäude zur Verfügung. Erhältlich sind dabei Darlehen über das KfW-Programm 297 (Klimafreundlicher Neubau, KFN) oder 300 (Wohneigentum für Familien, WEF). In beiden Fällen bekommen Sie die Förderung nur, wenn es sich beidem Neubau um ein Effizienzhaus mit Nachhaltigkeitszertifikat und geringem Treibhausgasausstoß handelt. Zur Antragstellung wenden Sie sich vor Baubeginn an Ihre Hausbank. In den Prozess muss ein Energie-Effizienz-Experte eingebunden werden.

Wichtig zu wissen: Die Fördertöpfe für das Programm 297 der KfW sind bereits erschöpft, sodass eine Antragstellung aktuell nicht möglich ist. Nach der Verabschiedung des Haushalts für 2024 sollen die Mittel jedoch wieder zur Verfügung stehen. Eine Förderung über das Programm 300 der KfW (Wohneigentum für Familien, WEF) können Sie unterdessen weiter beantragen.

Fördermittelabfrage

Erfahren Sie mehr über die Förderprogramme in Ihrer Region. Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und finden Sie heraus, welche Fördermittel für Ihren Standort in Frage kommen.

Viessmann Fördermittel-Datenbank

Mit unserer Fördermittel-Datenbank* können Sie sich mit zwei Klicks anzeigen lassen, welche Förderprogramme für Sie infrage kommen. Tragen Sie dazu in der nebenstehenden Abfrage einfach Ihre Postleitzahl und die gewünschte Fördermaßnahme ein. Nach wenigen Sekunden bekommen Sie eine Liste mit allen Förderprogrammen, die in Ihrer Region angeboten werden sowie die zutreffenden Programme von KfW und BAFA. 

Folgende Informationen können Sie der Liste entnehmen:

  • regionale Gültigkeit
  • Förderprogramm
  • Art der Förderung: z.B. Darlehen oder Zuschuss
  • Höhe der Förderung
  • Zielgruppe

*Die über die Online-Anfrage veröffentlichten Informationen und Angaben zur Förderung sind mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Allein maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien - rechtsverbindliche Angaben erhalten Sie bei den jeweils genannten Institutionen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Ausnahmen können sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben wie z.B. für die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Bewilligungen werden im Übrigen ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von der jeweiligen Bewilligungsstelle erteilt.

Mindestanforderungen an Gebäude und technische Anlagen

Beantragen Sie für Ihre neue Sole-Wasser-Wärmepumpe Förderung über das BAFA oder das Finanzamt, sind hohe Mindestanforderungen zu erfüllen. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten zusammen: 

  • Empfehlung: Einbau einer Wärmepumpenheizung mit natürlichem oder synthetischem Kältemittel mit geringem Treibhauspotenzial (GWP oder Global Warming Potential)
  • Jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ƞs oder ETAs) für Wasserheizungen als Ersatz zur Jahresarbeitszahl (180 % bei 35 °C Vorlauftemperatur; 140 % für bei 55 °C Vorlauftemperatur)
  • Geräuschemissionen des Außengeräts mindestens 5 dB unter dem Geräuschemissionsgrenzwert für Wärmepumpen in der Europäischen Durchführungsverordnung Nr. 813/2013 (Ökodesign-Verordnung) vom 2. August 2013.
  • Einzelprüfung nach EN 14511/EN 14825 oder darauf basierende Zertifizierung zum Beispiel nach EHPA, Keymark, EUROVENT ECP, MCS, NF et cetera durch ein ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut
  • SG-Ready Wärmepumpenheizungen für netzdienlichen Betrieb ab 2023
  • bei Sondenbohrungen: DVGW W120-2  zertifizierte Bohrfirmen und verschuldensunabhängige Versicherung der Bohrung
  • Hydraulischer Abgleich der gesamten Heizungsanlage

Heizgeräte, die diese Vorgaben erfüllen, finden Sie in der Liste für förderfähige Wärmepumpen.