Förderung für die Pelletheizung von bis zu 70 % nutzen

(Bild: © Romolo Tavani / Shutterstock.com)

Eine Pelletanlage verbrennt nachwachsende Energieträger vollautomatisch. Möglich ist das durch die Kombination von Pelletkessel, Brennstofflager und Fördersystem. Um die Investitionskosten etwas abzufedern, erhalten Sanierer eine attraktive Förderung für die Pelletheizung. Erhältlich sind Zuschüsse, Darlehen sowie steuerliche Vergünstigungen. Wer ein neues Haus baut, kann die Neubauförderung für sich nutzen. Wie das funktioniert, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und wie hoch die Förderung für Ihre Viessmann Pelletheizung ausfällt, erklären wir in den folgenden Abschnitten.

Das Wichtigste zur Förderung einer Pelletheizung

Zuschüsse oder Steuerboni

Sanieren Sie im Gebäudebestand, gibt es Zuschüsse oder steuerliche Vergünstigungen zur Förderung der Pelletheizung.

Kreditförderung im Neubau

Für ein neues Effizienzhaus 40 gibt es die KfW-Förderung für die Pelletheizung als Kredit mit Tilgungszuschuss.

Anträge rechtzeitig stellen

Fördervoraussetzung ist die Antragstellung vor dem Maßnahmenbeginn. Nachträglich bleibt alternativ der Steuerbonus.

Zuschüsse, Ergänzungsdarlehen und Steuerboni: Überblick

Ob bei einem eins zu eins Austausch oder bei dem Umstieg von Öl auf Pelletheizung: Förderung gibt es in vielen Fällen. Interessant sind dabei Zuschüsse über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen – kurz BEG-EM. Diese beantragen Sie über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), bevor Sie die Maßnahme in Auftrag geben. Möchten Sie einen Teil der Kosten finanzieren, funktioniert das ebenfalls über die BEG-EM-Förderung. Denn diese stellt auch günstige Ergänzungskredite zur Verfügung, die Sie mit dem Zuschuss für Ihre neue Pelletheizung kombinieren können.

Alternativ zur BEG-EM-Förderung der Pelletheizung steht Sanierern selbst genutzter Häuser ein attraktiver Steuerbonus zur Verfügung. Er wird vom Finanzamt vergeben und ist nach Abschluss aller Arbeiten im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu beantragen.

Ebenfalls über die Einkommensteuererklärung gibt es den Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Diesen erhalten Sanierer für Maßnahmen an einer selbst genutzten Wohnimmobilie, ohne technische Mindestanforderungen beachten zu müssen.

Etwas anders verhält es sich im Neubau. Denn hier gibt es keine separate Option, die Kosten für eine Pelletheizung per Förderung zu reduzieren. Erhältlich ist jedoch ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss, das Bauherren für ein Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitszertifikat von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten. Genau wie Maßnahmen am Gebäude fördert der Staat damit auch die Pelletheizung im Neubau.

Neben Steuerbonus und KfW-Förderung der Pelletheizung stehen in einigen Gemeinden auch regionale Förderprogramme zur Wahl. Da diese in der Regel nur kurz verfügbar sind, können wir an dieser Stelle keinen Überblick geben. Diesen erhalten Sie jedoch von einem Energieberater oder Fachhandwerker aus Ihrer Umgebung. 

Fördermittel für Zentralheizkessel und Pelletöfen mit Wassertasche

Was viele nicht wissen: Steuerbonus und KfW-Förderung für Pelletöfen sind ebenfalls erhältlich. Voraussetzung ist, dass es sich um einen Kamin oder einen Kachelofen-Heizeinsatz mit Wassertasche handelt. Dieser überträgt Heizwärme an den Aufstellraum sowie an das Heizungswasser. Genau wie bei einem Zentralheizkessel sind allerdings auch bei einem wasserführenden Pelletofen hohe technische Mindestanforderungen zu erfüllen, wenn Sanierer für einen Pelletofen Förderung von der KfW oder vom Finanzamt beantragen wollen.

BEG-Zuschüsse für die Pelletheizung von 30 bis 70 %

Über die KfW vergibt der Staat Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent für Pelletzentralheizungen wie die Viessmann Vitoligno Heizkessel oder wasserführende Pelletöfen. Die Mittel gibt es für die Sanierung mindestens fünf Jahre alter Häuser, wobei sich Kosten von bis zu 30.000 Euro für die erste Wohneinheit anrechnen lassen. Für jede weitere Wohneinheit kommen 15.000 Euro (zweite bis sechste Wohneinheit) bzw. 8.000 Euro (ab der siebten Wohneinheit) hinzu. Möglich ist das zumindest dann, wenn Sie alle Fördervoraussetzungen einhalten und die Antragstellung rechtzeitig vor dem Beginn der Maßnahme erledigen. Ob die Heizungsanlage im Gebäudebestand von einer Austauschpflicht betroffen ist, spielt dabei keine Rolle. 

Wichtig zu wissen: Fördermittel für die Pelletheizung gibt es seit 2024 nur noch für Eigentümer eines Gebäudes. Wer mietet, pachtet oder das Wohnrecht (auch Nießbrauch) innehat, kann keine Anträge stellen. Zudem stehen die förderbaren Kosten bei der Heizungsförderung nur noch einmalig und nicht mehr pro Kalenderjahr zur Verfügung. Sie können den Betrag aber verteilt über mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

Mit attraktiven Zuschüssen zu über 70 Prozent Förderung

Neben der Basis-Förderung für die Pelletheizung vergibt der Staat auch attraktive Bonus-Zuschüsse. Diese gibt es für besonders saubere Kessel, den Austausch alter Heizungen oder für Sanierer mit geringem Einkommen. Wie hoch die Boni ausfallen und was dabei zu beachten ist, zeigt die folgende Übersicht: 

  • 2.500 Euro Emissionsminderungs-Bonus: Diesen Extrazuschuss gibt es, wenn die neue Pelletheizung nicht mehr als 2,5 mg/m³ Staub emittiert. 
  • 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus: Den Geschwindigkeits-Bonus bekommen Sie als selbstnutzende Eigentümer, wenn Sie mit der neuen Pelletheizung eine funktionstüchtige Gas-, Heizöl-, Biomasse-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzen. Voraussetzung ist, dass Gaszentral- und Biomasseheizungen dazu mindestens 20 Jahre alt sein müssen. Sie dürfen nach der Sanierung keine fossilen Energieträger mehr einsetzen und müssen die Pelletheizung mit einer Solaranlage oder einer Wärmepumpe kombinieren (mind. Warmwasserbereitung).
  • 30 Prozent Einkommens-Bonus: Den Einkommens-Bonus bekommen selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuerndem Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro im Jahr. Nachzuweisen ist dieses über die Einkommensteuererklärungen aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Sanierung. 

Insgesamt deckelt der Staat die Förderung auf 70 Prozent, wobei der Emissionsminderungs-Bonus noch hinzukommen kann. Da die Extrazuschüsse nur selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten sind, können Vermieter diese nicht (nur Vermietung) oder nur anteilig (eine Wohnung im Haus selbst genutzt) verwenden.

Tipp: Mehr Informationen zu möglichen Investitionskosten unter Berücksichtigung von Fördermitteln bietet der Abschnitt "Pelletheizung Kosten". 

Günstige Ergänzungskredite zum BEG-Zuschuss

Möchten Sie einen Teil der Kosten für die neue Pelletheizung finanzieren, ist das mit einem BEG-EM-Ergänzungskredit möglich. Diesen gibt es in Höhe von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit, wenn die Zuschussförderung bereits freigegeben wurde. Zur Antragstellung der KfW-Mittel wenden Sie sich nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides an einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl (zum Beispiel Hausbank). Die Experten leiten Ihre Antragsunterlagen an die KfW weiter und zahlen das Darlehen aus.

Das Besondere: Liegt Ihr Haushaltseinkommen bei nicht mehr als 90.000 Euro, profitieren Sie von einem Zinsnachlass in Höhe von bis zu 2,5 Prozent. Den Nachweis erbringen sie dabei mit den Einkommensteuerbescheiden aller Volljährigen im Haushalt. Relevant sind dabei die Jahre zwei und drei vor dem Beginn der Sanierung.

Günstige Darlehen mit fünf Prozent Tilgungszuschuss im Neubau

Auch wenn es im Neubau keine Zuschüsse für das Heizen mit Pellets gibt, gehen Bauherren nicht leer aus. Entscheiden Sie sich dafür, ein Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitszertifikat errichten zu lassen, steht Ihnen dafür eine KfW-Förderung zur Verfügung. Diese gibt es in Form von zinsgünstigen Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von fünf Prozent. Letztere reduzieren die zurückzuzahlende Summe, wenn das Gebäude errichtet wurde. Wichtig zu wissen ist, dass es die Fördermittel für die Kosten der Pelletheizung und die übrigen Investitionen beim Neubau gibt. Losgelöst ist für die Pellet-Zentralheizung hier keine Förderung erhältlich.

20 Prozent Steuerbonus zur Förderung der Holzpelletheizung

Höher als die KfW-Förderung für Pellets und Co. ist der Steuerbonus für die Sanierung. Diesen gibt es in Höhe von 20 Prozent, wobei Sanierer mindestens zehn Jahre alter und selbst genutzter Häuser bis zu 40.000 Euro von der Steuer absetzen können. Möglich ist das direkt nach Abschluss der Arbeiten – verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren. Während sich im ersten und zweiten Jahr nach der Sanierung je sieben Prozent der Kosten Ihrer Pelletheizung steuerlich geltend machen lassen, bleibt für das dritte Jahr eine Vergünstigung in Höhe von sechs Prozent übrig. 

Zu beachten sind dabei allerdings zwei Punkte:

  • Die steuerliche Förderung der Pelletheizung gibt es nur für Sanierer ausschließlich selbst genutzter Häuser.

  • Die Förderrate kann nicht höher ausfallen als die eigentliche Steuerlast. Wer weniger Einkommensteuerlast zahlt, erhält also nicht die volle Förderhöhe. 

Zudem muss die Pelletheizung für diese Förderung technische Mindestanforderungen erfüllen, die ein Fachhandwerker nach Abschluss aller Arbeiten bestätigt. 

Handwerkerbonus ohne technische Fördervoraussetzungen nutzen

Wer die Mindestanforderungen an Wirkungsgrad und Emissionsgrenzwerte nicht erfüllt, kann auf den Steuerbonus für Handwerkerleistungen ausweichen. Diesen erhalten Sanierer für Renovierungs- oder Erhaltungsarbeiten an einer selbst genutzten Immobilie. Die Förderrate liegt bei 20 Prozent der Handwerker-Lohnkosten, wobei sich jedes Jahr Ausgaben von bis zu 6.000 Euro anrechnen lassen. Die steuerliche Förderung der Pelletheizung, die genau wie der Steuerbonus für die Sanierung über die Einkommensteuererklärung zu beantragen ist, liegt damit bei maximal 1.200 Euro im Jahr.

Technische Mindestanforderung für neue Biomasseanlagen

Ganz gleich, ob Sie für Ihre Pelletheizung die Förderung von der KfW oder vom Finanzamt nutzen möchten, sind technische Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Anforderungen zusammen: 

  • Der Wärmeerzeuger ist für den Einsatz naturbelassener Biomasse gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4, 5, 5a, 8 oder 13 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) bestimmt
  • Emissionsgrenzwerte für Kohlenmonoxid: 200 mg/m³ bei Nennwärmeleistung, 250 mg/m³ bei Teillastbetrieb (soweit Brennstoffe nach § 3 Abs. 1 Nr. 8 der 1. BImSchV eingesetzt werden)
  • Emissionsgrenzwerte für Feinstaub: 2,5 mg/m³ (nur für Emissionsminderungs-Bonus)
  • jahreszeitbedingter Raumheizungsnutzungsgrad (ƞs oder ETAs) von mindestens 81 Prozent
  • Pufferspeicher mit einem Volumen von min. 30 Liter pro Kilowatt Heizleistung; gilt seit 2023 auch für Pelletöfen mit Wassertasche
  • automatische Beschickung
  • Leistungs- u. Feuerungsregelung sowie automatische Zündung
  • geprüft durch ein gemäß ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut nach EN 14785 (Pelletöfen mit Wassertasche: gemäß ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut nach EN 14785)
  • Hydraulischer Abgleich der gesamten Heizungsanlage im Gebäudebestand

Fördermittelabfrage

Erfahren Sie mehr über die Förderprogramme in Ihrer Region. Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und finden Sie heraus, welche Fördermittel für Ihren Standort in Frage kommen.

Viessmann Fördermittel-Datenbank

Mit unserer Fördermittel-Datenbank* können Sie sich mit zwei Klicks anzeigen lassen, welche Förderprogramme für Sie infrage kommen. Tragen Sie dazu in der nebenstehenden Abfrage einfach Ihre Postleitzahl und die gewünschte Fördermaßnahme ein. Nach wenigen Sekunden bekommen Sie eine Liste mit allen Förderprogrammen, die in Ihrer Region angeboten werden sowie die zutreffenden Programme von KfW und BAFA. 

Folgende Informationen können Sie der Liste entnehmen:

  • regionale Gültigkeit
  • Förderprogramm
  • Art der Förderung: z.B. Darlehen oder Zuschuss
  • Höhe der Förderung
  • Zielgruppe

*Die über die Online-Anfrage veröffentlichten Informationen und Angaben zur Förderung sind mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Allein maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien - rechtsverbindliche Angaben erhalten Sie bei den jeweils genannten Institutionen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Ausnahmen können sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben wie z.B. für die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Bewilligungen werden im Übrigen ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von der jeweiligen Bewilligungsstelle erteilt.

Anrechenbare Kosten bei der Holzpelletheizungs-Förderung

Was viele nicht wissen: Die Pelletheizungs-Förderung gibt es nicht nur für den Wärmeerzeuger selbst. Auch für zahlreiche Umfeldmaßnahmen lassen sich die attraktiven Zuschüsse und steuerlichen Vergünstigungen nutzen. So zum Beispiel für: 

  • Arbeiten am Heiz- und Technikraum sowie Neubau, falls erforderlich 
  • Silos, Bunker und Lagerräume zur Aufbewahrung der Biomassepellets
  • Wärmespeicher für Heizungs- und Trinkwasser als Ergänzung der Heizung
  • Einbau einer Warmwasser-Wärmepumpe für die Trink-Warmwasserbereitung
  • Neubau, Erneuerung oder Anpassung von Abgassystemen und Schornsteinen
  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage im Gebäudebestand
  • Einbau voreinstellbarer Thermostatventile und Strangdifferenzdruckregler
  • Austausch von Heizkörpern oder Einbau einer Flächenheizung
  • Austausch alter Umwälzpumpen durch hocheffiziente neue Modelle 
  • Umbau der Heizungsanlage vom Einrohrsystem zum Zweirohrsystem
  • Umstellung von Etagen- auf eine Zentralheizung mit Wärmeverteilung
  • Dämmung von Rohrleitungen in nicht oder wenig beheizten Bereichen
  • Anlagen und Komponenten zur Aufbereitung von Heizungswasser

Welche Kosten der Holzheizung anrechenbar sind, wenn Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen, erfahren Sie über die Webseite des Bundesministeriums der Finanzen

Die Antragstellung bei KfW und Finanzamt Schritt für Schritt erklärt 

Möchten Sie für Ihre neue Viessmann Pelletheizung eine Förderung beantragen, sollten Sie das rechtzeitig erledigen. So ist der KfW-Antrag für eine Pelletheizung schon vor dem Beginn der Maßnahme über das Portal "Meine KfW" zu beantragen. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen von Ihrem Energieberater oder Heizungsbauer: 

  • Liefer- oder Leistungsvertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung (Vertrag an Förderung gebunden)
  • Liefer-/Ausführungstermin im Bewilligungszeitraum (36 Monate ab Zuwendungsbescheid)
  • Bestätigung zum Antrag (BzA mit BzA-ID) von Ihrem Fachhandwerker oder Energieberater

Wichtig zu wissen: Da die KfW die technischen Voraussetzungen zur neuen Förderung der Pelletheizung bisher nicht schaffen konnte, ist die Antragstellung vorübergehend nachträglich möglich. Das gilt für Maßnahmen, die zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.08.2024 begonnen wurden/werden, wenn Sie die Anträge spätestens am 30. November 2024 einreichen. 

Das KfW-Portal "Meine KfW" soll Nutzern ab dem 27. Februar 2024 zur Verfügung stehen. Ab diesem Datum können Sie die Mittel dann auch wieder vor Maßnahmenbeginn stellen, um eine größere Fördersicherheit zu erlangen.

Steuerliche Pelletheizungs-Förderung nach der Sanierung beantragen

Möchten Sie einen Steuerbonus nutzen, lassen Sie die Heizung entsprechend den Fördervoraussetzungen einbauen. Anschließend bekommen Sie eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster des Bundesministeriums der Finanzen, mit der Sie den Bonus in Ihrer nächsten Einkommenssteuererklärung geltend machen können. Beantragen Sie den Steuerbonus für Handwerksleistungen, benötigen Sie die Fachunternehmererklärung nicht. In diesem Fall weisen Sie die anrechenbaren Kosten für den Einbau der Pelletheizung über Rechnungen nach.