Förderung der Pelletheizung

(Bild: © Romolo Tavani / Shutterstock.com)

Eine Pelletanlage verbrennt nachwachsende Energieträger vollautomatisch. Möglich ist das durch die Kombination von Pelletkessel, Brennstofflager und Fördersystem. Um die Investitionskosten etwas abzufedern, erhalten Sanierer eine attraktive Förderung für die Pelletheizung. Erhältlich sind Zuschüsse oder steuerliche Vergünstigungen. Wer ein neues Haus baut, kann die Neubauförderung für sich nutzen. Wie das funktioniert, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und wie hoch die Förderung für Ihre Viessmann Pelletheizung ausfällt, erklären wir in den folgenden Abschnitten.

Das Wichtigste zur Förderung einer Pelletheizung

Zuschüsse oder Steuerboni

Sanieren Sie im Gebäudebestand, gibt es Zuschüsse oder steuerliche Vergünstigungen zur Förderung der Pelletheizung.

Kreditförderung im Neubau

Für ein neues Effizienzhaus 40 gibt es die KfW-Förderung für die Pelletheizung als Kredit mit Tilgungszuschuss.

Anträge rechtzeitig stellen

Fördervoraussetzung ist die Antragstellung vor dem Maßnahmenbeginn. Nachträglich bleibt alternativ der Steuerbonus.

Zuschüsse, Steuerboni und Kredite mit Tilgungszuschuss: Überblick

Ob bei einem eins zu eins Austausch oder bei dem Umstieg von Öl auf Pelletheizung: Förderung gibt es in vielen Fällen. Interessant sind dabei Zuschüsse über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen – kurz BEG-EM. Diese beantragen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), bevor Sie die Maßnahme in Auftrag geben. Alternativ zur BAFA-Förderung der Pelletheizung steht Sanierern selbst genutzter Häuser ein attraktiver Steuerbonus zur Verfügung. Er wird vom Finanzamt vergeben und ist nach Abschluss aller Arbeiten im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu beantragen. Ebenfalls über die Einkommensteuererklärung gibt es den Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Diesen erhalten Sanierer für Maßnahmen an einer selbst genutzten Wohnimmobilie, ohne technische Mindestanforderungen beachten zu müssen.

Etwas anders verhält es sich im Neubau. Denn hier gibt es keine separate Option, die Kosten für eine Pelletheizung per Förderung zu reduzieren. Erhältlich ist jedoch ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss, das Bauherren für ein Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitszertifikat von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten. Genau wie Maßnahmen am Gebäude fördert der Staat damit auch die Pelletheizung im Neubau.

Neben Steuerbonus, BAFA- und KfW-Förderung der Pelletheizung stehen in einigen Gemeinden auch regionale Förderprogramme zur Wahl. Da diese in der Regel nur kurz verfügbar sind, können wir an dieser Stelle keinen Überblick geben. Diesen erhalten Sie jedoch von einem Energieberater oder Fachhandwerker aus Ihrer Umgebung. 

Fördermittel für Zentralheizkessel und Pelletöfen mit Wassertasche

Was viele nicht wissen: Steuerbonus und BAFA-Förderung für Pelletöfen sind ebenfalls erhältlich. Voraussetzung ist, dass es sich um einen Kamin oder einen Kachelofen-Heizeinsatz mit Wassertasche handelt. Dieser überträgt Heizwärme an den Aufstellraum sowie an das Heizungswasser. Genau wie bei einem Zentralheizkessel sind allerdings auch bei einem wasserführenden Pelletofen hohe technische Mindestanforderungen zu erfüllen, wenn Sanierer für einen Pelletofen Förderung vom BAFA oder vom Finanzamt beantragen wollen.

Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe ist verpflichtend

Für alle Biomasseheizungen gilt fortan, sie als eine Hybridheizung zu betreiben. Was heißt das konkret? Eine Holzpelletheizung müssen Sie entweder mit einer thermischen Solaranlage betreiben, die so ausgelegt sein muss, dass die Warmwasserbereitung vollständig von dieser gedeckt werden kann, oder mit einer Wärmepumpe kombinieren. 

BEG-Zuschüsse für die Pelletheizung von 10 bis 20 %

Über das BAFA vergibt der Staat Zuschüsse in Höhe von zehn Prozent für Pelletzentralheizungen wie die Viessmann Vitoligno Heizkessel oder wasserführende Pelletöfen. Die Mittel gibt es für die Sanierung mindestens fünf Jahre alter Häuser, wobei sich pro Kalenderjahr und Wohneinheit Kosten von bis zu 60.000 Euro anrechnen lassen. Möglich ist das zumindest dann, wenn Sie alle Fördervoraussetzungen einhalten und die Antragstellung rechtzeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen erledigen. Ob die Heizungsanlage im Gebäudebestand von einer Austauschpflicht betroffen ist, spielt dabei keine Rolle. 

10 % Extra-Förderung für den Austausch bestehender Heizungen

Für den Umstieg von Öl, Gas oder Strom auf eine Pelletheizung erhalten Sie mehr Förderung. Möglich ist das mit dem Heizungs-Austausch-Bonus der BEG-EM in Höhe von zehn Prozent. Diesen bekommen Sie immer dann, wenn Sie eine der folgenden Anlagen ersetzen:

  • Ölheizung

  • Kohleheizung

  • Gasetagenheizung

  • Gaszentralheizung (min. 20 Jahre alt)

  • Nachtstromspeicherheizung

Voraussetzung ist allerdings, dass Sie nach der Sanierung komplett auf das Heizen mit fossilen Energieträgern verzichten. Erfüllen Sie diese Vorgabe, steigt für Ihre neue Viessmann Pelletheizung die Förderung auf insgesamt 20 Prozent. 

Tipp: Mehr Informationen zu möglichen Investitionskosten unter Berücksichtigung von Fördermitteln bietet der Abschnitt "Pelletheizung Kosten". 

Günstige Darlehen mit fünf Prozent Tilgungszuschuss im Neubau

Auch wenn es im Neubau keine Zuschüsse für das Heizen mit Pellets gibt, gehen Bauherren nicht leer aus. Entscheiden Sie sich dafür, ein Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitszertifikat errichten zu lassen, steht Ihnen dafür eine KfW-Förderung zur Verfügung. Diese gibt es in Form von zinsgünstigen Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von fünf Prozent. Letztere reduzieren die zurückzuzahlende Summe, wenn das Gebäude errichtet wurde. Wichtig zu wissen ist, dass es die Fördermittel für die Kosten der Pelletheizung und die übrigen Investitionen beim Neubau gibt. Losgelöst ist für die Pellet-Zentralheizung hier keine Förderung erhältlich.

20 Prozent Steuerbonus zur Förderung der Holzpelletheizung

Höher als die BAFA-Förderung für Pellets und Co. ist der Steuerbonus für die Sanierung. Diesen gibt es in Höhe von 20 Prozent, wobei Sanierer mindestens zehn Jahre alter und selbst genutzter Häuser bis zu 40.000 Euro von der Steuer absetzen können. Möglich ist das direkt nach Abschluss der Arbeiten – verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren. Während sich im ersten und zweiten Jahr nach der Sanierung je sieben Prozent der Kosten Ihrer Pelletheizung steuerlich geltend machen lassen, bleibt für das dritte Jahr eine Vergünstigung in Höhe von sechs Prozent übrig. 

Zu beachten sind dabei allerdings zwei Punkte:

  • Die steuerliche Förderung der Pelletheizung gibt es nur für Sanierer ausschließlich selbst genutzter Häuser.

  • Die Förderrate kann nicht höher ausfallen als die eigentliche Steuerlast. Wer weniger Einkommensteuerlast zahlt, erhält also nicht die volle Förderhöhe. 

Zudem muss die Pelletheizung für diese Förderung technische Mindestanforderungen erfüllen, die ein Fachhandwerker nach Abschluss aller Arbeiten bestätigt. 

Handwerkerbonus ohne technische Fördervoraussetzungen nutzen

Wer die Mindestanforderungen an Wirkungsgrad und Emissionsgrenzwerte nicht erfüllt, kann auf den Steuerbonus für Handwerkerleistungen ausweichen. Diesen erhalten Sanierer für Renovierungs- oder Erhaltungsarbeiten an einer selbst genutzten Immobilie. Die Förderrate liegt bei 20 Prozent der Handwerker-Lohnkosten, wobei sich jedes Jahr Ausgaben von bis zu 6.000 Euro anrechnen lassen. Die steuerliche Förderung der Pelletheizung, die genau wie der Steuerbonus für die Sanierung über die Einkommensteuererklärung zu beantragen ist, liegt damit bei maximal 1.200 Euro im Jahr.

Technische Mindestanforderung für neue Biomasseanlagen

Ganz gleich, ob Sie für Ihre Pelletheizung die Förderung vom BAFA oder vom Finanzamt nutzen möchten, sind technische Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Anforderungen zusammen: 

  • Der Wärmeerzeuger ist für den Einsatz naturbelassener Biomasse gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4, 5, 5a, 8 oder 13 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) bestimmt

  • Emissionsgrenzwerte für Kohlenmonoxid: 200 mg/m³ bei Nennwärmeleistung, 250 mg/m³ bei Teillastbetrieb (soweit Brennstoffe nach § 3 Abs. 1 Nr. 8 der 1. BImSchV eingesetzt werden)

  • Emissionsgrenzwerte für Feinstaub: 2,5 mg/m³

  • jahreszeitbedingter Raumheizungsnutzungsgrad (ƞs oder ETAs) von mindestens 78 Prozent

  • Pufferspeicher mit einem Volumen von min. 30 Liter pro Kilowatt Heizleistung; gilt seit 2023 auch für Pelletöfen mit Wassertasche

  • Hydraulischer Abgleich der gesamten Heizungsanlage im Gebäudebestand

Fördermittelabfrage

Erfahren Sie mehr über die Förderprogramme in Ihrer Region. Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und finden Sie heraus, welche Fördermittel für Ihren Standort in Frage kommen.

Viessmann Fördermittel-Datenbank

Mit unserer Fördermittel-Datenbank* können Sie sich mit zwei Klicks anzeigen lassen, welche Förderprogramme für Sie infrage kommen. Tragen Sie dazu in der nebenstehenden Abfrage einfach Ihre Postleitzahl und die gewünschte Fördermaßnahme ein. Nach wenigen Sekunden bekommen Sie eine Liste mit allen Förderprogrammen, die in Ihrer Region angeboten werden sowie die zutreffenden Programme von KfW und BAFA. 

Folgende Informationen können Sie der Liste entnehmen:

  • regionale Gültigkeit
  • Förderprogramm
  • Art der Förderung: z.B. Darlehen oder Zuschuss
  • Höhe der Förderung
  • Zielgruppe

*Die über die Online-Anfrage veröffentlichten Informationen und Angaben zur Förderung sind mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Allein maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien - rechtsverbindliche Angaben erhalten Sie bei den jeweils genannten Institutionen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Ausnahmen können sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben wie z.B. für die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Bewilligungen werden im Übrigen ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von der jeweiligen Bewilligungsstelle erteilt.

Anrechenbare Kosten bei der Holzpelletheizungs-Förderung

Was viele nicht wissen: Die Pelletheizungs-Förderung gibt es nicht nur für den Wärmeerzeuger selbst. Auch für zahlreiche Umfeldmaßnahmen lassen sich die attraktiven Zuschüsse und steuerlichen Vergünstigungen nutzen. So zum Beispiel für: 

  • Arbeiten am Heiz- und Technikraum sowie Neubau, falls erforderlich 

  • Silos, Bunker und Lagerräume zur Aufbewahrung der Biomassepellets 

  • Wärmespeicher für Heizungs- und Trinkwasser als Ergänzung der Heizung

  • Neubau, Erneuerung oder Anpassung von Abgassystemen und Schornsteinen

  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage im Gebäudebestand

  • Einbau voreinstellbarer Thermostatventile und Strangdifferenzdruckregler

  • Austausch von Heizkörpern oder Einbau einer Flächenheizung

  • Austausch alter Umwälzpumpen durch hocheffiziente neue Modelle 

  • Umbau der Heizungsanlage vom Einrohrsystem zum Zweirohrsystem

  • Umstellung von Etagen- auf eine Zentralheizung mit Wärmeverteilung

  • Dämmung von Rohrleitungen in nicht oder wenig beheizten Bereichen

  • Anlagen und Komponenten zur Aufbereitung von Heizungswasser

Welche Kosten der Holzheizung anrechenbar sind, wenn Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen, erfahren Sie über die Webseite des Bundesministeriums der Finanzen.

 

Die Antragstellung bei BAFA und Finanzamt Schritt für Schritt erklärt 

Möchten Sie für Ihre neue Viessmann Pelletheizung eine Förderung beantragen, sollten Sie das rechtzeitig erledigen. So ist der BAFA-Antrag für eine Pelletheizung schon vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über die Webseite des Fördergebers zu beantragen. Erledigen können Sie das einfach selbst auf Basis eines Heizungsangebots. 

Während sich die Ausgaben nach dem Ende der Widerspruchsfrist (vier Wochen nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides) nicht mehr ändern lassen, können Sie bei der Heizung variieren. So ist es möglich, bei Art und Modell vom Antrag abzuweichen, wenn Sie Ihrem Fördergeber die Änderung mit einem formlosen und unterschriebenen Schreiben mitteilen. 

Steuerliche Pelletheizungs-Förderung nach der Sanierung beantragen

Möchten Sie einen Steuerbonus nutzen, lassen Sie die Heizung entsprechend den Fördervoraussetzungen einbauen. Anschließend bekommen Sie eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster des Bundesministeriums der Finanzen, mit der Sie den Bonus in Ihrer nächsten Einkommenssteuererklärung geltend machen können. Beantragen Sie den Steuerbonus für Handwerksleistungen, benötigen Sie die Fachunternehmererklärung nicht. In diesem Fall weisen Sie die anrechenbaren Kosten für den Einbau der Pelletheizung über Rechnungen nach.