Förderprogramme für das Blockheizkraftwerk

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In vielen Ländern unterstützen Förder- und Anreizprogramme den Ausbau hocheffizienter Technologien – so auch bei Blockheizkraftwerken (BHKW). Denn sie arbeiten ausgesprochen effizient. Neben der Primärenergieersparnis von bis zu 36 Prozent ist die CO₂-Emission deutlich geringer als bei konventioneller Erzeugung von Strom und Wärme. Neben der hohen Effizienz ist auch die hohe Flexibilität der Kraft-Wärme-Kopplung von Nutzen, die in zukünftigen Energiemärkten benötigt wird.

Attraktive Förderung für BHKW 

In Deutschland gibt es verschiedene Anlaufstellen für die Förderung eines BHKWs. Auf Bundesebene können Sie sich unter anderem an das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA – www.bafa.de) oder an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wenden. Aber auch in den einzelnen Bundesländern und auf regionaler Ebene können Fördermittel für ein BHKW beantragt werden. Neben diesen Fördermitteln gibt es vom Staat eine Vergütung, die sogenannte Einspeisevergütung, für den selbst erzeugten Strom. Die Grundlage dafür bildet das KWK-Gesetz.

Es lohnt sich hier, vorab bei der zuständigen Energieagentur oder in unserer Fördermittel-Datenbank zu recherchieren. Dabei sollte eine fundierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Mittelpunkt stehen, um das passende System für die individuellen Ansprüche und Bedürfnisse zu finden und dementsprechend fördern zu lassen.

Förderung für ein BHKW über die BEG Einzelmaßnahme

Sofern eine Brennstoffzellenheizung zum Einsazu komt, erhalten sie bis zu 25 Prozent der Investitionskosten als Förderung ausgezahlt, wenn Sie einen Antrag im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Einzelmaßnahme (EM) über das BAFA stellen. Weitere zehn Prozent sind möglich, wenn Sie einen fossilen Wärmeerzeuger austauschen und fortan auf fossile Energieträger verzichten. Das BAFA unterstützt zudem nur Brennstoffzellen, die mit Biomethan oder grünem Wasserstoff arbeiten. Ausführliche Informationen erhalten Sie im beitrag zur Förderung der Brennstoffzellenheizung.

Hinweis: Bis Ende 2022 galt nich das KfW-Programm 433. Anträge, die vor dem Jahreswechsel rechtzeitig gestellt wurden, werden nach den alten Bedingungen ausgeführt. 

Fördermittelabfrage

Erfahren Sie mehr über die Förderprogramme in Ihrer Region. Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und finden Sie heraus, welche Fördermittel für Ihren Standort in Frage kommen.

Hinweis zur Fördermittelabfrage

Die über die Online-Anfrage veröffentlichten Informationen und Angaben sind mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Allein maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien - rechtsverbindliche Angaben erhalten Sie bei den jeweils genannten Institutionen.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Ausnahmen können sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben wie z.B. für die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz.

Bewilligungen werden im Übrigen ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von der jeweiligen Bewilligungsstelle erteilt.

Förderbeispiele – Berechnungen 

Im Folgenden stellen wir Ihnen an zwei Beispielen vor, wie sich die Förderung für ein BHKW berechnen lässt.

Vitobloc 200-EM 20/39 (= 20 kWel)

Voraussetzungen:

  • Elektrische Leistung: 20 kWel
  • Eigenstrombedarf BHKW: 0,3 kWel
  • Gaseinsatz BHKW: 62 kW
  • Angenommen: 70 % Selbstnutzung und 30 % Einspeisung des erzeugten Stromes
  • Vollbenutzungsstunden: 6500 h/a

Dabei gilt, dass die KWK-Zuschlagszahlung auf den gesamten erzeugten Netto-KWK-Strom ausgezahlt wird. Es spielt keine Rolle, ob der Strom eingespeist oder selbst genutzt wird. Für Strom, der in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, heißt das (*Vollbenutzungsstunde):

Leistung Kosten je Kilowattstunde
bis 50 kW 8,00 Cent/kWh für 60.000 VBh*
> 50 bis 100 kW 6,00 Cent/kWh für 30.000 VBh*
> 100 bis 250 kW 5,00 Cent/kWh für 30.000 VBh*
> 250 bis 2.000 kW 4,40 Cent/kWh für 30.000 VBh*
> 2.000 kW 3,10 Cent/kWh für 30.000 VBh*

Für Strom, der nicht in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, sondern selbst genutzt wird, heißt das:

Leistung Kosten je Kilowattstunde
bis 50 kW 4,00 Cent/kWh für 60.000 h
> 50 bis 100 kW 3,00 Cent/kWh für 30.000 h

Wichtig: Für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kW entfällt die Vergütung für den selbstgenutzten Strom.

Neben dem KWK-Zuschlag gibt es eine zusätzliche Vergütung nach üblichem Preis (EEX Leipzig). Dieser schwankt quartalsweise. Im 2. Quartal 2019 lag er bei 3,580 ct/kWh.

Berechnung – Erzeugter Strom abzüglich Eigenverbrauch der Anlage:

  • 19,7 kWel x 6.500 h = 128.050 kWh
  • Bei 30% Stromeinspeisung und 70% Selbstnutzung:
  • (0,3 x 128.050 x (8 ct/kWh + 3,580 ct/kWh)) + (0,7 x 128.050 x 4 ct/kWh) = 8.033,86 €
  • Über den Förderzeitraum von 60.000 Bh sind das insgesamt 74.159 €

Vitobloc 200-EM 6/15 (= 6 kWel)

Voraussetzungen:

  • Elektrische Leistung: 6 kWel
  • Eigenstrombedarf BHKW: 0,15 kWel
  • Gaseinsatz BHKW: 22 kW
  • Angenommen: 70 % Selbstnutzung und 30 % Einspeisung des erzeugten Stromes
  • Vollbenutzungsstunden: 6300 h/a

Dabei gilt, dass die KWK-Zuschlagszahlung auf den gesamten erzeugten Netto-KWK-Strom ausgezahlt wird. Es spielt keine Rolle, ob der Strom eingespeist oder selbst genutzt wird. Zuschlagszahlung siehe EM-20/39.

Neben dem KWK-Zuschlag gibt es eine zusätzliche Vergütung nach üblichem Preis (EEX AG Leipzig). Dieser schwankt quartalsweise. Im 2. Quartal 2019 lag er bei 3,580 ct/kWh.

Berechnung – Erzeugter Strom abzüglich Eigenverbrauch der Anlage:

  • 5,85 kWel x 6.300 h = 36.855 kWh
  • Bei 30% Stromeinspeisung und 70% Selbstnutzung:(0,3 x 36.855 kWh x (8 ct/kWh + 3,580 ct/kWh)) + (0,7 x 36.855 kWh x 4 ct/kWh) = 2.312,28 €
  • Über den Förderzeitraum von 60.000 Bh sind das insgesamt 22.021,74 €