Austauschpflicht für Ölheizungen im Überblick

Rund ein Viertel aller Wärmeerzeuger in Deutschland sind Ölheizungen. Vor allem im ländlichen Raum sind sie weit verbreitet. Denn bezahlbare Alternativen lassen sich dort teilweise gar nicht oder nur unwirtschaftlich realisieren. Trotz dieser Tatsache diskutieren Politiker, Umweltschützer, Energieexperten sowie Hausplaner seit Jahren über Modernisierungsmaßnahmen für diese Heiztechnik. 

Vergessen werden dabei oft die bereits vorhandenen Einschränkungen in einigen Gebieten. So schreibt beispielsweise das Hochwasserschutzgesetz vor, dass in Hochwassergebieten keine neuen Ölheizungen in Betrieb genommen werden dürfen. Der Grund dafür ist das durch Unwetter und Überschwemmungen ausgelöste, austretende Heizöl, das die Schäden erheblich in die Höhe treiben kann. Das Verbot ist aber nicht flächendeckend und lässt mehrere Ausnahmen zu. Wichtig ist dabei die Einteilung nach Gebieten:

  • In Risikogebieten dürfen Sie weiterhin neue Ölheizungen installieren lassen, wenn die Heizölanlage hochwassersicher errichtet ist.
  • In Überschwemmungsgebieten gilt dieselbe Anforderung. Allerdings müssen Sie als Anlagenbesitzer nachweisen, dass es keine Alternativen zu vertretbaren Kosten gibt.

Austauschpflicht gemäß GEG

Neben dem Hochwasserschutzgesetz gibt es noch das Gebäudeenergiegesetz GEG, das in §72 'Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen' den Einsatz einer Ölheizung auch außerhalb der Hochwassergebiete regelt. So dürfen neben Ölheizungen auch veraltete Gasheizungen unter bestimmten Bedingungen nicht mehr betrieben werden. Entscheidend dabei sind die verwendete Heiztechnik und das Datum der Inbetriebnahme.

Kessel über 30 Jahre müssen ausgetauscht werden

Moderne Heizkessel arbeiten effizienter als veraltete, indem sie den zugeführten Brennstoff nahezu verlustfrei in Wärme umwandeln. Das entlastet insbesondere das Klima. Daher müssen Anlagenbesitzer ihre Ölheizung ersetzen, wenn es sich dabei um einen:

  • Konstanttemperaturkessel handelt und
  • der seit mehr als 30 Jahren in Betrieb ist

GEG sieht zahlreiche Ausnahmen vor

Wie im Hochwasserschutzgesetz sind auch im GEG Ausnahmen geregelt. So gilt die Austauschpflicht für Ölheizung nicht, wenn es sich dabei um einen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel handelt. Auch Geräte mit einer Heizleistung von weniger als vier und mehr als 400 Kilowatt sind von der Pflicht ausgenommen. 

Ausweitung der Austauschpflicht für Ölheizungen vorgesehen

Um das Klima weiterhin zu entlasten, wird die Austauschpflicht nach und nach ausgeweitet. So sieht die GEG-Novelle der Bundesregierung vor, dass ab 2024 keine neuen Ölheizungen mehr eingebaut werden dürfen. Fest darin verankt ist zudem, dass nach 2045 grundsätzlich nicht mehr mit fossilen Brennstoffen geheizt werden darf. 

Es wird weiterhin Ausnahmen geben

Im ländlichen Raum kommen strukturbedingt oft nur Ölheizungen als bezahlbare Wärmeerzeugung infrage. Ein flächendeckendes Verbot hätte hier fatale Folgen für die Bewohner. Unter anderem aus diesem Grund wird es auch weiterhin Ausnahmen geben. Wie diese im Detail gestaltet sein sollten, wird derzeit noch diskutiert. Unter welchen Umständen der Einbau von Ölheizungen nicht mehr gestattet sein wird, steht jedoch erst final nach der Verabschiedung der GEG-Novelle fest. 

Wer seine Ölheizung austauscht, wird staatlich gefördert

Unabhängig von der Region und dem Alter des Heizkessels will der Bund den Ausstieg von Ölheizungen finanziell fördern. Wenn Sie also Ihre vorhandene Ölheizung gegen einen Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien tauschen, erhalten Sie hohe Zuschüsse zu den Investitionskosten.  

Der Vitoladens-300-C Öl-Brennwertkessel verbraucht aufgrund seiner hohen Effizienz deutlich weniger Heizöl als ein Kessel älterer Bauart.

Ölheizung ersetzen – welche Alternativen haben Sie?

Wenn Sie Ihre Ölheizung ersetzen möchten, haben Sie heute, sofern nicht strukturbedingt eingeschränkt, eine große Auswahl an Heizsystemen. Unabhängig davon, für welchen Wärmeerzeuger Sie sich am Ende entscheiden: Mit einem neuen, modernen Modell schonen Sie wertvolle Ressourcen.

Öl-Brennwertkessel gegen alten Ölkessel

Eine naheliegende Lösung ist der Umstieg von einem veralteten Ölkessel auf einen hocheffizienten Öl-Brennwertkessel von Viessmann. Dieser wandelt bis zu 98 Prozent des eingesetzten Heizöls in nutzbare Wärme um und hält somit die Heizkosten langfristig auf einem niedrigen Niveau. Was darüber hinaus für den Kauf einer Ölheizung spricht, lesen Sie auf der Seite Vorteile der Ölheizung.

Öl-Brennwertkessel mit Solarthermie gegen alten Ölkessel

Wenn Sie weiterhin mit Öl heizen möchten, sollten Sie den Einsatz einer Solarthermieanlage in Betracht ziehen. Denn in dieser Kombination (Öl-Brennwertkessel + Solarthermieanlage) entlasten Sie nicht nur die Umwelt. Sie können auch bis zu 35 Prozent Heizenergie einsparen. Möglich macht das die reibungslose Zusammenarbeit beider Systeme, die ab Werk aufeinander abgestimmt sind. Durch die staatliche Förderung der Solarthermie lassen sich zudem die Investitionskosten reduzieren.  

Pelletkessel gegen alten Ölkessel

Wollen Sie langfristig umweltschonend heizen, greifen Sie am besten zu einem Pelletkessel. Dieser verbrennt die meist regional hergestellten Pellets und erzeugt dadurch Wärme für Haus und Warmwasser. Den ohnehin vorhandenen Aufstellraum für das Heizöl können Sie optimal in einen Lagerraum für die kleinen Pellets umbauen lassen. Für den kompletten Umstieg von Ölheizung auf Pelletkessel erhalten Sie ebenfalls Fördermittel. Über Umfang und Konditionen informieren wir im Beitrag "Förderung der Pelletheizung". 

Heizungsbauer hilft bei Planung und Umsetzung

Damit die Modernisierung des vorhandenen Ölkessels reibungslos verläuft, ist die Hilfe eines Fachhandwerkers unverzichtbar. Mit Viessmann finden Sie in wenigen Schritten den für Sie passenden Heizungsbetrieb in Ihrer Nähe.

Wie ist der aktuelle Stand zum Thema Austauschpflicht?

Die Bundesregierung hat mit dem Jahreswechsel 2022/2023 das Klimaschutzpaket verabschiedet. Viele der darin vorkommenden Maßnahmen betreffen den Einsatz von Ölheizungen. Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengefasst.

Gibt es ein sofortiges Verbot von Ölheizungen?

Nein. Ein generelles Verbot von Ölheizungen gibt es nicht. Bestehende Anlagen dürfen weiterhin betrieben werden. Der Einbau von neuen Ölkesseln ist ab 2024 allerdings nicht mehr überall erlaubt. Bis Ende 2023 dürfen Ölheizungen jedoch weiterhin eingebaut und in Betrieb genommen werden.   

Dürfen Ölheizungen ab 2024 grundsätzlich nicht mehr eingebaut werden?

Jein. Das Verbot ist zwar flächendeckend, dennoch gibt es weiterhin Ausnahmen. Ausgenommen vom Verbot sind Gebäude, in denen keine alternative Wärmeerzeugung zu Öl möglich ist, beispielsweise in Regionen ohne flächendeckende Gasversorgung. In diesem Fall sieht das Klimaschutzpaket Ausnahmeregelungen vor und es dürfen Ölheizungen auch über das Jahr 2024 hinaus eingebaut werden.

Was bedeutet das Klimapaket für Besitzer von Ölkesseln?

Das Klimaschutzpaket hat zunächst keine direkte Auswirkung auf den Betrieb einer Ölheizung. Allerdings ist das Signal eindeutig: Heizsysteme für erneuerbare Energien wie Pelletkessel oder Wärmepumpen werden verstärkt gefördert. Der Einsatz von fossilen Energieträgern wie Öl und Gas sollte hingegen reduziert werden.

Gibt es noch staatliche Fördermittel für die Brennwerttechnik?

Nein, zumindest keine direkte. Das bedeutet: Wenn Sie staatliche Fördermittel für eine neue Brennwertheizung erhalten möchten, muss diese zusammen mit einem Wärmeerzeuger für erneuerbare Energien betrieben werden. Eine ausschließliche Förderung für die Brennwerttechnik vom Staat gibt es ab 2020 nicht mehr. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Förderung der Öl-Brennwertkessel.