Was beinhaltet das neue Heizungsgesetz und wann tritt es in Kraft?
Laut Heizungsgesetz – offiziell Gebäudeenergiegesetz (GEG) – ist der Betrieb von Heizungen mit fossilen Brennstoffen noch bis zum 31. Dezember 2044 gestattet. Ab dem Jahr 2045 dürfen Gebäude nur noch mit erneuerbaren Energien beheizt werden. So soll die Reduzierung der CO₂-Emissionen im Gebäudebereich vorangebracht und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert werden. Die zentrale Vorgabe des GEG sieht vor, dass neue Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien arbeiten sollen. Das neue Heizungsgesetz gilt ab dem 1. Januar 2024 zunächst nur für Neubauten in ausgewiesenen Neubaugebieten.
Sonderregelung kommunale Wärmeplanung
Außerhalb von Neubaugebieten ist die Vorlage einer kommunalen Wärmeplanung vorgeschrieben, die Bürger und Unternehmen darüber aufklärt, welche Optionen der Wärmeversorgung sie aktuell und zukünftig in ihrer Gemeinde und vor Ort haben. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern wird die Nutzung erneuerbarer Energien beim Wechsel der Heizungsanlage spätestens bis zum 30. Juni 2026 verpflichtend. Für kleinere Städte lautet die Frist 30. Juni 2028. Bis dahin muss ein entsprechender Plan vorliegen.
Was gilt für bestehende Öl- und Gasheizungen?
Es gilt keine sofortige Austauschpflicht für intakte Öl- und Gasheizungen – sie können weiterhin betrieben und repariert werden. Im Falle einer Havarie (Heizung ist kaputt und lässt sich nicht mehr reparieren) oder wenn die Heizung älter als 30 Jahre ist (§ 72 GEG), gelten Übergangslösungen und eine Austauschfrist von fünf Jahren. Innerhalb dieser Frist ist der Einbau und Betrieb von Heizsystemen, die nicht mit 65 Prozent Erneuerbare Energien arbeiten, noch möglich.
Bauen Sie zwischen dem 01.01.2024 und dem Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung eine Gas- oder Ölheizung ein, muss der Anteil regenerativer Energien ab 2029 mindestens 15 Prozent betragen. Ab 2035 steigt dieser Anteil auf 30 Prozent und ab 2040 auf 60 Prozent. Erreichen lässt er sich mit Energieträgern aus Biomasse (zum Beispiel Biogas), Wasserstoff oder durch die Nachrüstung einer Umweltheizung.