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Staatliche Förderung der Brennstoffzellenheizung

Das Heizen mit einer Brennstoffzelle kann einen Beitrag zur Energiewende leisten. Das gilt vor allem dann, wenn diese mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben wird. Aus diesem Grund unterstützt der Staat die Investition in eine Brennstoffzelle wie die Vitovalor PT2 oder die Vitovalor PA2 mit attraktiven Fördersummen.

Wie hoch ist die Förderung für Brennstoffzellen?

Fördermittel für die Brennstoffzellenheizung gibt es heute über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Erhältlich sind dabei Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent, die Sie mit attraktiven Boni kombinieren können. Dazu gehören: 

  • der Klimageschwindigkeits-Bonus in Höhe von 20 Prozent für selbstnutzende Eigentümer, die eine bestehende Gas-, Heizöl-, Kohle-, Biomasse- oder Nachtspeicherheizung (Gaszentral- und Biomasseheizungen mind. 20 Jahre alt) durch eine neue förderbare Heizung ersetzen und zukünftig auf den Einsatz fossiler Energieträger verzichten.
  • der Einkommens-Bonus in Höhe von 30 Prozent für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuerndem Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro pro Jahr. Relevant sind die Einkommensteuerbescheide aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Sanierung.

Insgesamt ist die Förderung der Brennstoffzelle dabei auf Zuschüsse in Höhe von 70 Prozent begrenzt.

Wer diese bekommt, kann zusätzlich auch einen Ergänzungskredit beantragen. Diesen gibt es in Höhe von maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit, wobei Sanierer mit einem Haushaltseinkommen von nicht mehr als 90.000 Euro von besonders günstigen Konditionen profitieren.

Alternative: Effizienzhaus-Förderung oder Steuerbonus nutzen

Neben der BEG-EM-Förderung der Brennstoffzellenheizung gibt es auch attraktive Alternativen. Dazu gehört die Effizienzhaus-Förderung, die Sie bei ganzheitlichen Sanierungs- oder Neubauvorhaben nutzen können. Die Kosten der Brennstoffzellenheizung lassen sich dabei als Anteil der Gesamtkosten berücksichtigen, wie wir im Beitrag zur Förderung der Heizung erklären.

Interessant ist darüber hinaus auch die steuerliche Förderung der Brennstoffzellenheizung, die es über § 35 a und § 35 c des Einkommensteuergesetzes gibt. Im ersten Fall lassen sich 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten (Förderung maximal 1.200 Euro pro Jahr) von der Steuer absetzen. Mit dem Steuerbonus für die Sanierung können Sie sogar 20 Prozent der Gesamtkosten (Maximalförderung 40.000 Euro, verteilt über drei Jahre) von der Steuer absetzen. 

Weitere Fördermöglichkeiten der Vitovalor

Neben der staatlichen Förderung gibt es weitere Subventionsmöglichkeiten aus privater Hand, etwa von örtlichen Energieversorgern. Beide lassen sich in vielen Fällen miteinander kombinieren und machen den Betrieb der Vitovalor noch attraktiver. Informieren Sie sich vorab bei Ihrem örtlichen Energieversorger.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die BEG-Förderung für die Brennstoffzellenheizung richtet sich an Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften. Darüber hinaus sind unter anderem auch Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Freiberufler förderberechtigt. Um Fördermittel zu erhalten, müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Das Heizsystem darf ausschließlich mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden. Nicht förderfähig sind Kosten für die Wasserstoffherstellung (z. B. für Elektrolyseure).
  • Die Brennstoffzelle ist in die Wärme- und Stromversorgung des Gebäudes eingebunden.
  • Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme werden ein Gesamtwirkungsgrad von mindestens 82 Prozent und ein elektrischer Mindestwirkungsgrad von 32 Prozent erreicht. 
  • Der Hersteller stellt einen Betrieb für zehn Jahre sicher, etwa über die Verfügbarkeit von entsprechenden Ersatzteilen. 
  • Es wird ein Vollwartungsvertrag mit einer Mindestlaufzeit von zehn Jahren abgeschlossen. Durch diesen muss ein elektrischer Mindestwirkungsgrad von 26 Prozent sowie die Reparatur bei Störungen zugesichert werden. 
  • Energieverbräuche und erzeugte Wärmemengen werden messtechnisch erfasst. 
  • Rohrleitungen sind entsprechend des Gebäudeenergiegesetzes gedämmt. 
  • Im Zuge der Installation wird ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B (VdZ-Formular) durchgeführt.
  • Die Heizkurve wird an das Gebäude angepasst. 
  • Sind eine Internetverbindung und eine Schnittstelle im Gerät vorhanden, wird die Konnektivität hergestellt.

Hinweis: Da der ausschließliche Betrieb mit grünem Wasserstoff oder Biomethan eine neue Fördervoraussetzung darstellt, sind noch einige Praxisfragen bezüglich der Vitovalor offen. Wir sind bemüht, diese zeitnah zu klären. Unsere Fachpartner halten Sie in jedem Fall über die Optionen der Förderung von Vitovalor PT2 und PA2 auf dem Laufenden.   

Förderung für die Brennstoffzelle richtig beantragen

Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf die Förderung der Brennstoffzelle vor Beginn des Vorhabens online über das Portal "Meine KfW" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen. Dazu benötigen Sie: 

  • einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung (Auftrag an Förderzusage gebunden) 
  • eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von Ihrem Fachhandwerker oder Energieberater 
  • einen Termin zur Ausführung im Bewilligungszeitraum (36 Monate ab Zuwendungsbescheid)

Direkt nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides dürfen Sie mit der Maßnahme beginnen. Möchten Sie einen Teil der Kosten der Brennstoffzelle finanzieren, können Sie nun auch den Ergänzungskredit beantragen. Dazu wenden Sie sich an einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl.

Wichtig zu wissen: Das KfW-Portal steht Ihnen erst ab Ende Februar 2024 zur Verfügung. Aus diesem Grund ist die Förderung vorübergehend nachträglich möglich. Wer zwischen dem 29. Dezember 2023 und dem 31. August 2024 mit einer Maßnahme beginnt, muss Anträge dabei spätestens am 30. November online stellen. 

Fördermittelabfrage

Erfahren Sie mehr über die Förderprogramme in Ihrer Region. Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und finden Sie heraus, welche Fördermittel für Ihren Standort in Frage kommen.

Fördermittel abfragen*

Mithilfe der Fördermitteldatenbank finden Sie in wenigen Schritten eine Liste mit Ansprechpartnern in Ihrem Wohnort. Geben Sie rechts in die Suchleiste einfach Ihre Postleitzahl ein und klicken Sie anschließend auf „Fördermittel abfragen“. Sie erhalten anschließend eine Übersicht über mögliche Förderprogramme sowie Ansprechpartner in Ihrer Region.

*Hinweise zur Fördermittelabfrage:
Die über die Online-Anfrage veröffentlichten Informationen und Angaben zur Förderung sind mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Allein maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien - rechtsverbindliche Angaben erhalten Sie bei den jeweils genannten Institutionen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Ausnahmen können sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben wie z.B. für die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Bewilligungen werden im Übrigen ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von der jeweiligen Bewilligungsstelle erteilt.

Energiesteuerrückerstattung für das verbrauchte Gas

Werden Anforderungen zur Förderung der Brennstoffzelle nicht erfüllt, profitieren KWK-Anlagenbetreiber trotzdem von der Energiesteuerrückerstattung für das verbrauchte Flüssig- oder Erdgas. Geregelt wird die Entlastung nach §47 Absatz 1 Nr. 3 Energiesteuergesetz (EnergieStG).

  • Die Steuerrückerstattungssumme ist vom Antragsteller selbst zu errechnen. Das geht schnell und einfach mit unserem Online-Rechner zur Energiesteuerrückerstattung.
  • Die ausgefüllten Anträge sind beim zuständigen Zollamt einzureichen. Hier gelangen Sie zur allgemeinen Dienststellensuche des deutschen Zolls: Zolldienststellen

Hilfe bei der Beantragung der Förderung für die Brennstoffzelle bietet Ihnen der FörderProfi. 

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