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EVU-Sperre: Was sind Sperrzeiten für Wärmepumpen?

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Um das Netz zu stabilisieren und Stromausfälle zu vermeiden, dürfen Energieversorger (EVU) die Leistung von Wärmepumpen steuern. Während vor dem 1. Januar 2024 eine harte EVU-Sperre üblich war, lassen sich die Heizgeräte heute in ihrer Leistung drosseln. Was genau das bedeutet und wie Sie die EVU-Sperrzeiten überbrücken, erklären wir im Folgenden.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Seit 2024 gibt es statt einer harten Abschaltung nur noch eine Drosselung der Wärmepumpenleistung auf mindestens 4,2 kW (präventiv zu Beginn max. zwei Stunden täglich).
  • Die Drosselung durch das EVU erfolgt nur, wenn das Netz zu stark belastet wird (meist gar nicht oder an wenigen Tagen im Jahr).
  • Paragraf 14a EnWG regelt die Steuerung von Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, E-Auto-Ladestationen oder Speicherheizungen.
  • Bis zu 190 Euro Jahresersparnis sind durch pauschale Netzentgelt-Reduzierung oder individuelle Tarife (Modul 1–3) möglich.
  • Altverträge mit harter Sperre gelten nur bis Ende 2028, neue Anlagen unterliegen der EVU-Drosselregelung automatisch.

Was ist die EVU-Sperre der Wärmepumpe?

Bei der EVU-Sperre handelt es sich um eine Sperre der Stromversorgung von Wärmepumpen. Diese durften Energieversorgungsunternehmen (Abkürzung EVU) bis Ende 2023 bis zu dreimal täglich für je zwei Stunden verhängen, um eine Überlastung des Netzes zu verhindern. Seit dem 1. Januar 2024 gibt es diese harte Abschaltung nicht mehr. Um die Netze flexibel steuern zu können, dürfen Versorger allerdings die Leistung der Heizgeräte drosseln. Und das bis zu zwei Stunden pro Tag auf mindestens 4,2 Kilowatt (kW). Genau genommen gibt es die EVU-Sperre also nicht mehr. 

Das sagt unser Experte:

"Eine Drosselung durch den Energieversorger erfolgt nur, wenn das Netzt zu stark belastet wird. Dies wird in der Regle nicht oder nur an wenigen Tagen im Jahr passieren."

Sandro Roman // Produktmanagement Wärmepumpe Viessmann Climate Solutions
 

§ 14a EnWG regelt die Wärmepumpen-Sperrzeiten

Voraussetzung für die EVU-Sperrzeit: Die Wärmepumpe hat eine elektrische Leistung von mindestens 4,2 kW. Denn andernfalls gilt sie nach Paragraf 14 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) nicht als steuerbare Verbrauchseinrichtung. Das Gesetz enthält die rechtlichen Vorgaben zur Drosselung und gilt für Wärmepumpen. Es gilt dabei auch für:

  • nicht öffentlich zugängliche Elektroauto-Ladepunkte
  • Anlagen zur Erzeugung von Kälte
  • Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie
  • Nachtstromspeicherheizungen
  • EVU-Drosselung

    Aktiv seit Januar 2024

  • Min. 4,2 kW Leistung

    Drosselung bei akuter Überlastung

  • § 14a EnWG

    Rechtliche Grundlage der Regelung

Sperrzeiten: Von der Abschaltung zur Drosselung

Die eigentliche EVU-Sperre, also die harte Abschaltung der Wärmepumpe über Rundsteuertechnik, war bis Ende 2023 freiwillig. Wer Versorgern die Möglichkeit zur Flexibilisierung bot, bekam dafür einen gesonderten Tarif für Wärmepumpenstrom. Dieser war mit etwa 18 bis 20 Cent pro Kilowattstunde deutlich günstiger als übliche Haushaltsstromtarife und damit besonders lukrativ. Die Einsparung von 10 bis 12 Cent pro Kilowattstunde hatte oft 500 bis 600 Euro geringere Heizkosten zur Folge. 

Die folgende Tabelle stellt die Regelungen der früheren EVU-Sperre für Wärmepumpen und der heutigen Drosselungsregelung gegenüber.

KriteriumAlte EVU-Sperre (bis 2023)Neue EVU-Drosselung (ab 2024)
Maßnahmeharte Abschaltung der WärmepumpeDrosselung der Leistung auf bis zu 4,2 kW
Häufigkeitbis zu 3x täglich, je 2 Stundensolange eine akute Überlastung besteht (präventive Steuerung in der Startzeit bis zu 2 Stunden pro Tag, 24 Monate lang ab erster Drosselung durch EVU)
Rechtliche Grundlagefreiwillig (mit günstigerem Wärmepumpenstrom)Pflicht für neue Anlagen (§ 14a EnWG)
Finanzielle Vorteilegünstiger Wärmepumpentarif (18–20 Cent/kWh)pauschale Ermäßigung (110–190 €/Jahr), prozentuale Netzentgelt-Reduzierung, oder pauschale Ermäßigung und zeitvariable Tarife
Technische VoraussetzungRundsteuertechnikseparater Stromzähler (Module 2); intelligente Messeinrichtung (Smart Meter; für Modul 3)

Übergangsfristen für bestehende Wärmepumpen

Während die neue Regelung zur Leistungsdrosselung für alle ab 2024 installierten Wärmepumpen Pflicht ist, gibt es für Bestandsanlagen Ausnahmen und Übergangsregelungen:

Kein Altvertrag mit EVU-Sperre vor 2024

Bestand vor dem 1. Januar 2024 kein Vertrag für Wärmepumpenstrom mit Sperre, ändert sich nichts. Sie können die Heizung weiterhin ohne Einschränkungen betreiben. Es steht Ihnen allerdings frei, die neue Regelung zu nutzen, um von günstigeren Konditionen zu profitieren. Melden Sie sich dazu bei Ihrem Energieversorgungsunternehmen.

Altvertrag mit EVU-Sperre vor 2024

Besteht ein alter Vertrag für die Wärmepumpe mit EVU-Sperre und harter Abschaltung, gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2028. Ab 2029 gelten dann die neuen Regelungen. Auch hier steht es Ihnen bereits vorher frei, in die neue Drosselregelung zu wechseln. Nötig ist dazu eine Meldung bei Ihrem Energieversorgungsunternehmen.

Neuer Vertrag (neue Wärmepumpe)

Bei der Installation einer neuen Wärmepumpe gelten die aktuellen Regelungen zur EVU-Sperre ab 2024 automatisch. Ihr Versorger darf die Leistung Ihrer Wärmepumpe bis zu zwei Stunden pro Tag drosseln, Sie profitieren dadurch von finanziellen Vergünstigungen.

Tipp: Haben Sie bereits einen Vertrag mit harter Sperre, können Sie diesen bis Ende 2028 nutzen, um von den günstigen Konditionen zu profitieren. Hatten Sie bisher keine EVU-Sperrzeiten, lohnt sich in vielen Fällen ein Wechsel. 

Versorger belohnen Flexibilität mit niedrigen Preisen

Ganz gleich, ob die aktuelle "EVU-Sperre" Pflicht ist oder ob Sie sich freiwillig dafür entscheiden: In beiden Fällen profitieren Sie von günstigeren Strompreisen. Abhängig von Ihren Voraussetzungen können Sie dabei aus drei Modulen wählen. 

Ermäßigung von 110 bis 190 Euro im Jahr 

Entscheiden Sie sich für Modul 1, erhalten Sie eine pauschale Entlastung. Diese hängt von der Höhe des Netzentgeltes ab und liegt in der Regel zwischen 110 und 190 Euro im Jahr. Sie benötigen dazu keinen separaten Zähler und erhalten die Vergünstigung automatisch von Ihrem Stromanbieter. Sinnvoll ist diese Lösung für alle, die etwa 4.000 Kilowattstunden oder weniger verbrauchen.

Prozentuale Reduzierung der Netzentgelte

Liegt der Stromverbrauch der Wärmepumpe über 4.000 Kilowattstunden, lohnt sich unter Umständen die prozentuale Reduzierung. Dabei senken Versorger die Netzentgelte unter 60 Prozent. Da es sich dabei um einen Teil des Strompreises handelt, sind die Einsparungen hier vom Verbrauch abhängig.

Wichtig zu wissen: Möchten Sie Modul 2 wählen, benötigen Sie einen separaten Zähler. Beachten Sie, dass dafür zusätzliche Kosten anfallen.

Flexible, zeitabhängige Reduzierung der Netzentgelte 

Um Verbraucher besser an die Netzlast anpassen zu können, gibt es ein drittes zeitvariables Modul. Wählen Sie dieses, rechnen Versorger Ihre Stromkosten zeitabhängig ab – dazu gibt es drei Zeitfenster mit unterschiedlichen Netzentgelttarifen. Verbrauchen Sie viel Strom in Zeiten niedriger Netzauslastung, zahlen Sie dabei in der Regel am wenigsten. Sie können das Modul zusätzlich zu Modul 1 wählen, benötigen dafür aber ein intelligentes Messsystem (Smart Meter).

Tipp: Kombinieren Sie die Wärmepumpe mit einem Pufferspeicher und einem Energiemanager, nutzen Sie Modul 3 optimal und sparen in der Regel am meisten. Denn so belädt die Anlage den Speicher automatisch, wenn der Strom am günstigsten ist. Steigt der Strompreis, versorgen Sie sich aus dem eigenen Stromvorrat. 

EVU-Sperre und Drosselung einfach überbrücken

Viele Personen sind skeptisch gegenüber der EVU-Sperre. Sie befürchten Komforteinbußen durch niedrige Temperaturen in Zeiten der Sperrung bzw. Drosselung. Geht es um die neuen Regelungen, ist damit allerdings nicht zu rechnen. Denn dabei drosseln Energieversorger die Leistung nicht unter 4,2 Kilowatt. Abhängig von der Art der Wärmepumpe und der Temperatur der Umweltwärmequelle (Luft, Erde oder Wasser) genügt das immer noch, um etwa 8 bis 12 Kilowatt Heizleistung abzugeben.

Beispiel: Ein typisches, 1995 errichtetes Gebäude mit etwa 140 Quadratmetern Wohnfläche lässt sich damit auch an kalten Wintertagen voll beheizen. 

Flächenheizungen und Pufferspeicher überbrücken harte Sperrzeiten

Haben Sie einen Altvertrag mit harter EVU-Sperre, überbrücken Sie die Sperrzeiten mit einer Flächenheizung und/oder einem Pufferspeicher. Denn beide nehmen in den Heizzeiten Wärme auf, die sie anschließend an das Haus abgeben. Schaltet sich die Wärmepumpe bei einer EVU-Sperre ab, bekommen Sie davon in der Regel also nichts mit. Voraussetzung ist eine entsprechende Auslegung. Um in den Heizzeiten mehr Wärme in das Haus einbringen zu können, benötigt die Anlage etwas mehr Leistung. 

Beispielrechnung: Die Extraleistung berechnen

Experten berechnen die Extraleistung mit dem sogenannten Sperrzeitfaktor. Mit diesem multiplizieren sie die eigentliche Heizlast. Er ergibt sich aus folgender Gleichung: 

  • Sperrzeitfaktor = 24 Stunden / (24 Stunden – Summe der Sperrzeiten am Tag)

Angenommen, es gibt sechs Stunden Sperrzeit am Tag, ergibt sich ein Faktor von 1,33 (24 h / (24 h - 6 h)). Mit diesem Wert ist die Heizlast zu multiplizieren. Bei 10 kW Heizlast sind mit Reserve für Sperrzeiten von sechs Stunden insgesamt also 10,33 kW Leistung erforderlich. Das Beispiel zeigt, wie gering die Auswirkung tatsächlich ist. Die neue EVU-Sperre wirkt sich in privaten Haushalten noch weniger auf die Gesamtleistung aus. Denn diese ist deutlich kürzer. Außerdem bleibt eine Restleistung von 4,2 kW bestehen.

Mit Wärmespeicher flexible Tarife bestmöglich nutzen 

Mit einem Pufferspeicher überbrücken Sie nicht nur harte EVU-Sperrzeiten, Sie nutzen auch dynamische Stromtarife (Modul 3) optimal aus. Möglich ist das mit einer intelligenten Steuerung. Diese betreibt die Wärmepumpe automatisch zu Zeiten, an denen die Tarife günstig sind. Die Heizung lädt dabei den Speicher besonders günstig. Steigen die Preise in anderen Tariffen, pausiert die Wärmepumpe und der Speicher liefert allein genügend Wärme für Ihr Haus. 

Das sagt unser Experte:

"Während der Sperre bzw. Drosselung wird auf dem Display der Hinweis "EVU Sperre aktiv" angezeigt. Sobald das EVU die Stromversorgung wieder freigibt, verschwindet dieser Hinweis und die Außeneinheit steht wieder zur Verfügung."

Sandro Roman // Produktmanagement Wärmepumpe Viessmann Climate Solutions

FAQ zur EVU-Sperre und -Drosselung

Ja. Seit dem 1. Januar 2024 ist die Drosselung für alle neuen Wärmepumpen mit einer Leistung ab 4,2 kW Pflicht. Für bestehende Anlagen mit Altverträgen gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2028. Sie können aber freiwillig früher wechseln, um von günstigeren Stromtarifen zu profitieren. Wer bisher keinen Wärmepumpen-Stromvertrag mit Abschaltung hatte, kann die Heizung weiterhin wie gewohnt betreiben.

Falls Sie vor 2024 keinen Wärmepumpen-Stromvertrag mit Sperrzeiten hatten, ändert sich für Sie zunächst nichts. Sie können aber jederzeit zu den neuen Regelungen wechseln, um von den finanziellen Vorteilen zu profitieren. 

Der Versorger darf die Leistung einer Wärmepumpe bis zu zwei Stunden pro Tag auf mindestens 4,2 kW reduzieren. Das reicht in der Regel aus, um auch an kalten Tagen ein durchschnittliches Einfamilienhaus vollständig zu beheizen.

Wenn Sie weniger als 4.000 Kilowattstunden Strom zum Heizen verbrauchen, sparen Sie mit Modul 1 automatisch 110 bis 190 Euro pro Jahr – ohne zusätzlichen Aufwand. Bei höherem Verbrauch oder dynamischen Tarifen (Modul 3) können die Einsparungen noch höher ausfallen, erfordern aber oft einen separaten Zähler oder einen Smart Meter.

Mit einem Pufferspeicher oder einer Flächenheizung speichern Sie Wärme während der Betriebszeiten und geben diese bei Drosselung oder Sperre ab. Eine intelligente Steuerung nutzt zudem günstige Stromzeiten optimal aus – besonders in Kombination mit Modul 3.

Modul 3 belohnt den flexiblen Stromverbrauch einer Wärmepumpe: Sie zahlen weniger Netzentgelte, wenn Sie Strom in Zeiten niedriger Netzauslastung beziehen. Ideal ist das in Kombination mit einem Smart Meter und einem Pufferspeicher, der die Wärmepumpe automatisch zu günstigen Zeiten betreibt.

Ja. Die Drosselung gilt auch für Hybridwärmepumpen wie die Vitocal 250-A Hybrid, wenn die Leistung 4,2 kW übersteigt. Im Falle der Sperrung oder Drosselung übernimmt die Gasheizung die Wärmeerzeugung.

Lernen Sie die Redaktion kennen

Alexander Rosenkranz

Experte für Energie- und Klimatechnik

Durch das Studium der Versorgungs- und Umwelttechnik besitzt Alexander umfangreiches Fachwissen im Bereich der Energie- und Klimatechnik. Für Viessmann bereitet er auch komplexe Themen verständlich auf.