ETA eHACK

Hackgutkessel

Vollautomatisch, platzsparend, äußerst günstig im Betrieb und extra-umweltfreundlich: Der eHack von ETA erfüllt schon heute die Ansprüche und Auflagen von morgen.

Heizleistung: 100 bis 240 kW
Sauber, sparsam, effizient
Platzsparend: integrierter Partikelabscheider
Regelung per Touchscreen, Handy und PC


Der Hackgutkessel für Landwirtschaft und Unternehmen

Mehrfamilienhäuser, Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und Nahwärmenetze: Größere Gebäude lassen sich sehr effizient mit Hackgut heizen. Der ETA eHACK ist der optimale Heizkessel dafür. Er ist mit einer Heizleistung von 100 bis 240 kW erhältlich und mit Hackgut oder Pellets befeuerbar.

Ein perfektes System

Im ETA eHACK sind ausgeklügelte Systeme am Werk: Für höchste Effizienz, auch bei sehr unterschiedlichen Brennstoffqualitäten, sorgt die Lambdasonde in Verbindung mit der ETA Verbrennungsregelung. Dieses Team gewährleistet, dass dem jeweiligen Brennstoff stets die ideale Menge Sauerstoff zugeführt wird. Die von ETA entwickelte und patentierte Einkammer-Zellradschleuse ist der Garant für einen sicheren Betrieb. Sie verhindert zuverlässig, dass das Feuer aus der Brennkammer in das Brennstofflager übergreift. Zu lange Holzstücke schneidet sie einfach ab.

Sauber, sparsam, effizient

Schon bei der Beförderung der Hackschnitzel zum Kessel arbeitet das ETA-System extrem sparsam, denn das dafür eingesetzte Stirnradgetriebe braucht wesentlich weniger Strom als eine herkömmliche Transportschnecke. Wichtig für eine ideale Brennstoffausnutzung und damit geringe Heizkosten ist aber auch, dass das Kesselinnere, also die Brennkammer und der Wärmetauscher, regelmäßig von Staub und Asche befreit werden. Das ETA Entaschungssystem funktioniert vollautomatisch – und kann viel mehr als alle bisherigen auf dem Markt befindlichen Systeme: Es nimmt nämlich auch den Staub aus den Abgasen mit.

Mit Spannung gereinigt

Gerade bei Hackschnitzeln kann die Staubmenge in den Abgasen, je nachdem wie trocken das Holz war und wie viel Rinde verarbeitet wurde, sehr unterschiedlich sein. Um die tendenziell strenger werdenden Emissionsgrenzen einzuhalten, wird ein Partikelabscheider immer wichtiger. Prinzipiell funktioniert der so, dass die im Abgas schwirrenden Staubteilchen unter Spannung gesetzt und ionisiert werden, sodass sie sich an der Innenwand des Abscheiders anlegen anstatt über den Kamin zu entweichen. Bisher brauchte es dafür ein separates Gerät mit einem eigenen Entaschungssystem. Das ist – unter anderem, weil dadurch auch zwei Aschebehälter entleert werden müssen – eher umständlich.

Platzsparend: integrierter Partikelabscheider

In den ETA eHack kann der Partikelabscheider erstmals integriert werden. Möglich ist dies durch das völlig neuartige ETA-Entaschungssystem, bei dem der ganze Kessel, also die Brennkammer, der Wärmetauscher und der Partikelabscheider, mit nur einem Antrieb vollautomatisch gereinigt werden. Selbst große Fremdkörper in der Asche wie Nägel oder Steine sind für den robusten Segementdrehrost und die kraftvolle Transportschnecke kein Problem. Die extragroße Aschebox muss nur selten entleert werden. Und auch das ist ganz einfach– selbst dann, wenn der Boden uneben ist. Dafür sorgt nämlich ein spezielles Führungsblech für Sackkarren an der Box.

Heizungsregelung per Touchscreen, Handy und PC

Auf dem Kessel selbst befindet sich ein 7 Zoll großer Touchscreen, über den sich alle Komponenten des Heizsystems, wie Pufferspeicher oder Sonnenkollektoren, intuitiv steuern lassen. Und über die Plattform www.meinETA.at lässt sich das Heizsystem kostenlos via Internet regeln. Einzige Voraussetzung dafür ist eine LAN-Steckdose mit Internetanbindung im Heizraum.

Förderung

Für Holzheizungen gibt es finanzielle Unterstützung vom Staat. Die technischen Voraussetzungen sind komplex. Alle Eckdaten sowie aktuelle Förderhöhen finden Sie im Beitrag Förderung der Holzheizung

Hinweis zur Fördermittelabfrage: Die über die Online-Anfrage veröffentlichten Informationen und Angaben sind mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Allein maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien - rechtsverbindliche Angaben erhalten Sie bei den jeweils genannten Institutionen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Ausnahmen können sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben wie z.B. für die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Bewilligungen werden im Übrigen ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von der jeweiligen Bewilligungsstelle erteilt.

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