
EWärmeG in Baden-Württemberg
Seit 1. Januar 2010 ist bei Altbau-Sanierung im Gebäudebestand ein anteiliger Einsatz erneuerbarer Energien von 10 % Pflicht
Die Anforderungen des EWärmeG
Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg zum 1. Januar 2010 das „Erneuerbare- Wärme- Gesetz“ für bestehende Gebäude eingeführt. Damit sollen die fossilen Energien Öl und Gas geschont und der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung um 100% erhöht werden. Das heißt für Sie: Bei der Modernisierung der Heizung muss ab sofort 10% der Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugt werden.
Unser Komplettprogramm bietet auf das EWärmeG abgestimmte Lösungen
Unser umfassendes Komplettprogramm hocheffizienter Heiztechnik bietet Ihnen für alle Energieträger und jeden Anwendungsbereich perfekt auf die Anforderungen des EWärmeG abgestimmte Lösungen. So senken Sie Ihren Energieverbrauch deutlich und sind dank innovativer Technik schon heute auf die Zukunft vorbereitet.
Wieviel Sie mit einem Gas-Brennwertkessel, einem Öl-Brennwertkessel, einem Pelletkessel oder einer Wärmepumpe individuell sparen können, erfahren Sie mit unserem EffizienzPlus-Check.
Anforderungen des Erneuerbare Wärme-Gesetz (EWärmeG):
| Bei der Modernisierung der Heizungsanlage mit Öl- oder Gas-Brennwerttechnik können idealerweise durch eine Solaranlage mit mindestens einer Netto-Kollektorfläche(Aperturfläche) von 0,04 m² pro m² Wohnfläche zur Warmwasserbereitung oder zur Heizungsunterstützung die Anforderungen des EWärmeG erfüllt werden. | |
| Pelletkessel oder Scheitholzkessel erfüllen die Anforderungen ohne weitere Maßnahmen. | |
| Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl größer 3,5 erfüllen ebenfalls die Anforderungen. Die Jahresarbeitszahl ist das Verhältnis von gewonnener Heizenergie zu eingesetzter elektrischer Energie. |























zurück